1635/J XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mario Kunasek, Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Grazer kämpfen für bewaffnete Gruppierungen in Syrien

 

Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung vom 04.05.2014 kämpfen derzeit 80 Österreicher, darunter womöglich auch zwei 15- und 16-jährige Wienerinnen, in Syrien.

Der Aufenthalt in einem Terrorcamp ist strafbar.

Nun ist die Diskussion gestartet, Dienern einer fremden Armee die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wobei aufgrund der Vermeidung der Staatenlosigkeit, zunächst nur Doppelstaatsbürgern die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.

Es sollen zehn Österreicher, darunter vier aus Graz, in Syrien bereits ums Leben gekommen sein.

Laut oben genanntem Bericht heißt es:

 

„Asylwerbern sollte in jedem Fall künftig der Asylstatus aberkannt werden, wenn sie während des Verfahrens in ihrer Heimat, etwa Tschetschenien, zu den Waffen greifen.“

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/3620962/gotteskrieger-verlieren-pass.story)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Wie viele österreichische Staatsbürger, wohnhaft in der Steiermark, kämpfen derzeit in Syrien?

2.            Wie viele Personen davon haben ihren ordentlichen Wohnsitz im Bezirk Graz?

3.            Seit wann befinden sich die Personen in Syrien?

4.            Wie viele Personen, welche um Asyl in Österreich werben, kämpfen derzeit in Syrien?

5.            Seit wann befinden sich diese Personen in Syrien?

6.            Stehen die oben genannten Personen unter Beobachtung?


7.            Gibt es schon konkrete Verhandlungen dahingehend Doppelstaatsbürgern die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn sie für eine fremde Armee kämpfen?

8.            Wenn ja, gibt es bereits Ergebnisse?

9.            Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?