1638/J XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Insolvenzentgeldfond

 

 

Der Insolvenzentgeldfond (IEF) wurde zur Sicherung der Ansprüche von Beschäftigten im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers eingerichtet. Gespeist wird dieser vor allem durch die Arbeitgeberbeiträge. Bei Insolvenz eines Unternehmens werden die ausständigen Löhne und Gehälter bezahlt, aber ebenso auch die Sozialversicherungsbeiträge. Dies stellt sicher, dass sowohl Arbeitnehmer wie auch Krankenkassen im Falle einer Insolvenz zu ihren Ansprüchen kommen.

 

Auszahlungen an Arbeitnehmer:

 

Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung des Insolvenz-Entgeldfonds eine Art Versicherung zur Abdeckung des Risikos des gänzlichen oder zumindest teilweisen Verlustes der Entgeltansprüche der von Insolvenzeröffnung über das Vermögen ihres Dienstgebers betroffenen Arbeitnehmer eingerichtet.

 

Gesetzliche Abgaben:

Durch eine InsolvenzI können auch die gesetzlichen Abgaben, die mit Löhnen und Gehältern in Zusammenhang stehen, nicht mehr geleistet werden (z.B. Sozialversicherung). Der Insolvenz-Entgelt-Fonds deckt folgende, nicht einbringliche Forderungen ab:

 

Arbeitnehmer-Beitragsanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und Beiträge zur Mitarbeiter-Vorsorgekasse: Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben des Insolvenz-Entgelt-Fonds zählen die Leistung von Arbeitnehmer-Beitragsanteilen zur gesetzlichen Sozialversicherung, also die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung, und die Mitarbeiter-Vorsorgekassenbeiträge an die zuständigen Sozialversicherungsträger. Es wird der tatsächliche Ausfall der Krankenkassen aufgrund einer Insolvenz abgedeckt.


Zuschläge Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskassa (BUAK): Die Zahlungsausfälle bei den vom Arbeitgeber zu leistenden Zuschlägen werden der BUAK ersetzt. Vorausgesetzt wird, dass dieses Unternehmen insolvent war und die offenen Forderungen nicht mehr einbringlich sind.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie hoch war der staatliche Zuschuss zum IEF in den Jahren 2008 bis 2013 (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

2.    Die Entgeldansprüche von Mitarbeitern wie vieler unterschiedlicher Unternehmen wurden aus den Mitteln des IEF in den Jahren 2008 bis 2013 finanziert (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)?

3.    Die Krankenversicherungs- und Pensionsversicherungsbeiträge bzw. Mitarbeiter-Vorsorgekassenbeiträge von Mitarbeitern wie vieler unterschiedlicher Unternehmen wurden in den Jahren 2008 bis 2013 vom IEF bezahlt? (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)

4.    Wie viele Unternehmen, für deren Mitarbeiter Krankenversicherungs- und Pensionsversicherungsbeiträge bzw. Mitarbeiter-Vorsorgekassenbeiträge durch den IEF in den Jahren 2008 bis 2013 nachbezahlt wurden, hatten zuvor noch keinen einzigen Beitrag zur Sozialversicherung selbst aufgebracht? (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländer)

5.    Wie viele Mitarbeiter waren in den, in Frage 4 beschriebenen Unternehmen jeweils tätig bzw. formal beschäftigt?

6.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für die nachbezahlten Kassenbeiträge in den Jahren 2008 bis 2013 für Mitarbeiter von Unternehmen, die keinen einzigen Beitrag zur Sozialversicherung selbst leisten konnten? (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)

7.    Wie viele Unternehmen, für deren Mitarbeiter Lohnnachzahlungen durch den IEF in den Jahren 2008 bis 2013 nachbezahlt wurden, hatten zuvor noch keinen einzigen Beitrag zur Sozialversicherung selbst aufgebracht? (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländer)

8.    Wie viele Mitarbeiter waren in den, in Frage 7 beschriebenen Unternehmen jeweils tätig?

9.    Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtsummen an Lohn-und Gehaltsnachzahlungen bzw. Krankenversicherungs- und Pensionsversicherungsbeiträge bzw. Mitarbeiter-Vorsorgekassenbeiträge in den Jahren 2008 bis 2013 an bzw- für Mitarbeiter von Unternehmen, die keinen einzigen Beitrag zur Sozialversicherung selbst leisten konnten? (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)