1652/J XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser,  Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Jahr 2013 des BMWFW

BEGRÜNDUNG

 

In den vergangenen Jahren haben  Beratungsverträge einzelner Ressorts bzw. die Netzwerke von Beratungsfirmen für heftige Kritik – auch des Rechnungshofes –gesorgt. 

Andererseits ist die Vergabe von wissenschaftlichen Studien, Untersuchungen und sonstigen Aufträgen mit Forschungshintergrund eine essentielle Aufgabe.

Die Herstellung von Transparenz, wer welche  Aufträge mit welchem Volumen erhalten hat, ist daher von besonderer Bedeutung.

In der Fragestellung wird daher der Versuch unternommen, zwischen der Beratungsarbeit für das jeweilige Ressort bzw. die Ressortspitze einerseits und der Vergabe von wissenschaftlichen bzw. Forschungsaufträgen andererseits zu trennen. Es wird ersucht, die einzelnen Beratungsverträge entsprechend korrekt zuzuordnen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Mit welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden  im Jahr 2013 in Ihrem Vollzugs- und Zuständigkeitsbereich durch Sie, Ihrem Ministerbüro,  allfälligen AmtsvorgängerInnen bzw. Ihr Ressort und allfälligen nachgeordneten Dienststellen (inkl. persönliche, strategische, Kommunikations- und Medienberatung) Verträge  abgeschlossen? 

2.    Was waren die konkreten Aufträge und Dienstleistungen der einzelnen Verträge bzw. worin besteht der konkrete Inhalt der Verträge mit den zu Frage 1. genannten Unternehmen oder Personen?

3.    Aus welchem Grund wurden im Einzelfall in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe BeraterInnen  hinzugezogen bzw. Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge in Auftrag gegeben und nicht hausinterne Beamte mit der Aufgabe betraut?

4.    Wurden in Ihrem Vollzugs- und Zuständigkeitsbereich im Jahr 2013 Beratungsverträge unmittelbar mit Personen oder Unternehmen an den Personen beteiligt sind (mindestens 25%), die ehemalige (oder karenzierte) KabinettsmitarbeiterInnen oder BeamtInnen ihres Ressorts waren, abgeschlossen?

5.    Wenn ja, wie viele Verträge waren das und mit wem in welcher Höhe?

6.    Wie hoch waren die Kosten für die in Frage 1 genannten Beratungsaufträge und Expertisen im Einzelnen und in Summe im Jahr 2013?

7.    Welche dieser Verträge wurden über eine Ausschreibung und welche über die Einholung von Vergleichsangeboten vergeben?

8.    Welche Studien, Untersuchungen und sonstige Aufträge mit wissenschaftlichem  oder Forschungshintergrund (unter Anführung des Auftragsinhalts sowie der Zielsetzung sowie den festgelegten Zeitpunkt der Fertigstellung) wurden durch Ihr Ressort im Jahr 2013 an wen vergeben?

9.    Was waren die konkreten Aufträge dieser Studien, Untersuchungen und sonstigen Aufträge?

10. Wie hoch waren  die Kosten für diese Aufträge  2013 im Einzelnen?

11. Mit welchen Beratungsunternehmen, externen BeraterInnen oder AuftragnehmerInnen im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Studien oder sonstiger Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund bestehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aufrechte Vertragsverhältnisse?

12. Hat Ihr Ressort 2013 Verträge mit KabinettsmitarbeiterInnen, die seit 2006 in Ihrem Ressort tätig waren bzw. karenziert oder ausgeschieden sind, oder Unternehmen, in denen diese verantwortlich tätig waren, abgeschlossen?

13. Wenn ja, mit welchen MitarbeiterInnen, für welche Zeiträume und mit welcher konkreten Bezeichnung des Auftrags bzw. der Dienstleistung?

14. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten (einzeln aufgeschlüsselt) dafür?