1654/J XXV. GP

Eingelangt am 28.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend mögliche Diskriminierung Homosexueller durch Meldezettel

 

Der Bundesminister für Justiz hat angekündigt, die bestehenden Gesetze nach Diskriminierungen von eingetragenen Partnerschaften gegenüber der Ehe zu durchforsten. Wir begrüßen diese Initiative, weisen jedoch daraufhin, dass - aufgrund der bestehenden Unterscheidung der beiden Rechtsinstitute (Ehe/eingetragene Partnerschaft) - Diskriminierungen nicht nur rechtlicher Natur bestehen und zu prüfen sind. Vielmehr existieren auch in der Verwaltung Praktiken, die auf der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft basieren und so zu einer ungerechtfertigten Verletzung der Privatsphäre sowie Diskriminierungen führen können.

So wird beispielsweise auf der Homepage www.help.gv.at ein PDF-Formular für den Meldezettel angeboten (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/meldez.pdf). In diesem Formular (siehe Abbildung unten) müssen die Betroffenen ihren Personenstand angeben, wobei für "verheiratet" und "eingetragene Partnerschaft" zwei verschiedene Kästchen zur Auswahl stehen:

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Da die eingetragene Partnerschaft nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht, müssen die Betroffenen daher bei der Antragstellung zwangsläufig ihre sexuelle Orientierung offenlegen. Dies ist unserer Ansicht nach eine unnotwendige  und ungerechtfertigte Verletzung der Privatsphäre.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

1.    Welche rechtlichen Folgen sind an die Meldung geknüpft, die eine Unterscheidung zwischen eingetragenen Partnerschaften und verheirateten Personen rechtfertigen?

2.    Welche weiteren Formulare im Verantwortungsbereich des BMI beinhalten die getrennte Auswahlmöglichkeit "verheiratet" oder "eingetragene Partnerschaft"?