1655/J XXV. GP

Eingelangt am 30.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Hammer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

betreffend den Eurovision Song Contest 2015

Die Tageszeitung Österreich berichtet in ihrer Ausgabe vom 28. Mai 2014 auf ihrer Titelseite:


 


sowie auf Seite 19:


 

 

Das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks sowie das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk verpflichten den ORF zu Objektivität und Unparteilichkeit. Die Berichterstattung der Tageszeitung „Österreich“ vermittelt hingegen den Eindruck, als würde der Eurovision Song Contest 2015, der vom gebührenfinanzierten ORF ausgerichtet und finanziert wird, als Wahlkampfbühne für die Wiener SPÖ unter Bürgermeister Michael Häupl konzipiert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst folgende

Anfrage:

1.      Haben Sie dem ORF eine finanzielle oder materielle Unterstützung für die Ausrichtung des European Song Contests 2015 zugesagt bzw. in Aussicht gestellt?

2.      Wenn ja, in welcher Höhe bzw. durch welche Mittel?

3.      Welche Schritte werden Sie setzen, um den European Song Contest 2015 vor parteipolitischer Vereinnahmung zu schützen?

4.      Gab es durch Sie, durch Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Beamte Ihres Ressorts diesbezüglich Gespräche mit Vertretern der Stadt Wien?

5.      Wenn ja, mit wem und zu welchem Inhalt?

6.      Wenn nein, warum nicht?

7.      Ist Ihnen bekannt, ob der Termin für die Wiener Landtagswahlen auch auf den 31. Mai 2015 vorverlegt wird, wenn der European Song Contest nicht in Wien stattfinden wird?

8.      Warum wird der Austragungsort für den European Song Contest 2015 nicht im Rahmen eines transparenten Auswahlprozesses festgelegt?