1658/J XXV. GP

Eingelangt am 03.06.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Fluglizenzen trotz körperlicher Einschränkungen

 

 

In vielen Ländern steuern Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. gehbehinderte Menschen, Motor-, Segel- und Ultraleichtflugzeuge ebenso sicher wie Menschen ohne Behinderung.

Oft werden in diesen Flugzeugen fehlende Körperfunktionen mit Hilfe von Umbauten und Zusatzeinrichtungen durch andere Körperfunktionen und adäquate Betriebsverfahren kompensiert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Unter welchen Voraussetzungen werden Fluglizenzen an körperlich beeinträchtigte Menschen erteilt? (Mit der Bitte um Aufgliederung nach den unterschiedlichen Beeinträchtigungen unter besonderer Berücksichtigung von gehbehinderten Menschen.)

2.    Wie viele Piloten mit körperlichen Beeinträchtigungen gibt es derzeit? (Mit der Bitte um Aufgliederung nach den unterschiedlichen Beeinträchtigungen unter besonderer Berücksichtigung von gehbehinderten Menschen.)

3.    Gibt es bei den Piloten mit körperlichen Beeinträchtigungen (unter besonderer Berücksichtigung von gehbehinderten Menschen) besondere Probleme?

4.    Wenn ja, welche?

5.    Wie viele Ablehnungen von Bewerbern mit körperlichen Beeinträchtigungen für Fluglizenzen gab es seit dem Jahr 2000? (Mit der Bitte um Aufgliederung nach Jahren von 2000 bis heute unter besonderer Berücksichtigung von gehbehinderten Menschen.)

6.    In wie vielen Fällen wurden seit dem Jahr 2000 Expertisen der Fliegerärzte durch Austro Control korrigiert?