1662/J XXV. GP

Eingelangt am 04.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Langzeitbesuche im Strafvollzug

BEGRÜNDUNG

 

Folgeanfrage zu 2360/J (XXIV.GP)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Besuche finden an welchen Justizanstalten in welcher Form (Tischbesuche, Einzelsprechkabinen, Langzeitbesuche) statt?

2.    Welche sonstigen Besuchsformen werden in welchen österreichischen Justizanstalten darüber hinaus ermöglicht?

3.    Wie verhält sich die Anzahl der an den einzelnen Justizanstalten verzeichneten Besuche mit der mittleren Justizanstaltenpopulation der einzelnen Anstalten (Sicherheitsbericht) im Jahr 2013 jeweils?

4.    Aus welchen Gründen sind an bestimmten Justizanstalten (zB Wien-Favoriten) an Wochenenden keine Besuchszeiten möglich?

5.    In welchen Anstalten sind Besuche auch außerhalb der Besuchszeiten möglich?

6.    Nur wenige Justizanstalten weisen auf ihren Internetseiten (http://strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/justizanstalten/index.php) auf die Möglichkeit verschiedener Besuchsformen hin. Ist geplant diese Information flächendeckend zur Verfügung zu stellen?


7.    Wie oft wurden - gegliedert nach Justizanstalten - Besuche im Jahr 2013 gestrichen?

8.    Welche Justizanstalten verfügen über wie viele "geeignete Räumlichkeiten" für einen Besuchsempfang gem § 93 Abs 2 StVG?

9.    Wann genau wurden in den jeweiligen Justizanstalten diese "geeigneten Räumlichkeiten" gem § 93 Abs 2 StVG eingerichtet?

10. Ist geplant, weitere „geeignete Räumlichkeiten“ im Sinne des § 93 Abs 2 StVG an österreichischen Justizanstalten einzurichten?

11. Wenn ja, wann und nach welchen Kriterien?

12. Gibt es Fälle bei denen Insassen einer Justizanstalt in eine andere Justizanstalt überstellt werden, um ihnen Langzeitbesuche iSd § 93 Abs 2 StVG zu ermöglichen?

13. Wie wurden diese "geeigneten Räumlichkeiten" in den jeweiligen Justizanstalten konkret ausgeführt (Quadratmeterzahl, Raumprogramm, Grundrisse, Tageslicht)?

14. Welche Bedingungen werden, per zu unterzeichnendem Informationsblatt, dem Langzeitbesucher verpflichtend auferlegt?

15. In wie vielen Fällen wurde - gegliedert nach Justizanstalten - einem Ansuchen auf einen Langzeitbesuch nach § 93 Abs 2 StVG stattgegeben?

16. In wie vielen Fällen wurde - gegliedert nach Justizanstalten - einem Ansuchen auf einen Langzeitbesuch nicht stattgegeben?

17. Inwiefern sind die vorhandenen Langzeitbesuchsräume in Österreich ausgelastet?

18. Wie lange ist die minimale bzw maximale Dauer eines Langzeitbesuchs?

19. Sind "geeigneten Räumlichkeiten" für Langzeitbesuche mit fix installierter oder variabler Audio- und/oder Videohardware ausgestattet, welche etwaige Besuchs-Aufzeichnungen erlauben?

20. Werden BesucherInnen und Insassen auf den Umstand einer Aufzeichnung im Vorfeld aufmerksam gemacht?

21. Wird das Angebot des Langzeitbesuches nach § 93 Abs 2 StVG auch von gleichgeschlechtlichen PartnerInnen der Insassen angenommen?

22. Gibt es mit Langzeitbesuchen nach § 93 Abs 2 StVG negative Erfahrungen in Österreichs Justizanstalten?

23. Seit wann ist das System der IVV (Integrative Vollzugsverwaltung) flächendeckend in Verwendung


24. Werden Informationen betreffend Insassen-Besuche und insbesondere dem § 93 Abs 2 StVG im System der IVV gespeichert?

25. Wenn ja, welche?

26. Inwiefern wird versucht, den negativen Auswirkungen des Kontaktverlusts zwischen Häftlingen und ihren Angehörigen im österreichischen Strafvollzug entgegenzuwirken?

27. Welche Form von Hilfestellung bietet der österreichische Strafvollzug insbesondere nahen Angehörigen von Strafgefangenen?