1663/J XXV. GP

Eingelangt am 04.06.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Förderungen an nicht-konfessionelle Privatschulen

BEGRÜNDUNG

 

Bereits seit Jahren macht der Anfragesteller auf Ungerechtigkeiten und Widersprüchlichkeiten bei der Finanzierung von nicht-konfessionellen Privatschulen aufmerksam. So erhielt beispielsweise die Vienna International School für jeweils etwa 1.400 SchülerInnen in den letzten Jahren mit je rund 5 Mio. € mehr Förderungen als alle Schulen in freier Trägerschaft mit fast 6.000 SchülerInnen zusammengenommen.

Aus der schriftlichen Beantwortung der kurzen Budgetanfragen an Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek im Rahmen des Budgetausschusses(ergänzende Frage Nr. B3, siehe Beilage) geht hervor, dass über 80 nicht-konfessionelle Privatschulen Förderungen sowohl aus den Planstellen für Landeslehrkräfte als auch Werteinheiten in Form von Zuteilungen von Bundeslehrkräften erhalten. Unter diesen Schulen befinden sich solche von Ländern und Gemeinden, Schulen von Erwachsenenbildungseinrichtungen oder Interessensvertretungen bzw. Kammern, aber auch Schulen internationaler Träger und einzelne Alternativschulen.

Besonders die „Alternativschulen“ in freier Trägerschaft stehen vor großen finanziellen Problemen, nachdem die SchülerInnenzahlen steigen, die Fördermittel allerdings bislang gedeckelt waren und ab 2014 sogar um 20% gekürzt wurden. Da hilft auch der Hinweis wenig, sie könnten nun Förderungen für die Tagesbetreuung bei den Landesschulräten (bzw. dem Stadtschulrat für Wien) beantragen.

Im letzten Unterrichtsauschuss am 27.5.2014 hat auch der SPÖ-Abgeordnete Elmar Mayer, ehemaliger Bildungssprecher seiner Partei, angedeutet, dass es im Bereich der Subventionierung von Privatschulen Ungereimtheiten gäbe. So bekämen einzelne Schulen Dank politischer Nähe zu den Verantwortlichen Förderungen, die anderen Schulen nicht zur Verfügung stehen. Insgesamt wäre im gesamten Bereich der Privatschulfinanzierung mehr Transparenz nötig.

Die Republik ist seit Jahren säumig, die Förderungen für nicht-konfessionelle Privatschulen einheitlich und transparent nach bestimmten Kriterien zu regeln und damit Rechtssicherheit für die jeweiligen Träger und Gleichwertigkeit in Bezug auf die Förderung von SchülerInnen herzustellen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In jeweils welcher Höhe bekommen die über 80 in der Beantwortung aufgelisteten Privatschulen Förderungen und/oder Lebendsubventionen in Form von Planstellen oder Werteinheiten zur Bedeckung ihres Personalbedarfes?

 

2)    Auf Basis welcher Vereinbarungen erhalten die in der schriftlichen Beantwortung der kurzen Budgetfrage (ergänzende Frage Nr. B3, Harald Walser) vom 21.5.2014 angeführten Schulen die Subventionen?

 

3)    Welche Laufzeiten für die Förderungen wurden mit den jeweiligen Schulen vereinbart? Bitte für jede Schule einzeln anführen.

 

4)    Welche Bedingungen müssen Schulen erfüllen, um Förderungen in Form von Planstellen oder Werteinheiten zu erhalten?

 

5)    Im Fall der Vienna International School erfolgt die Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen auf Grundlage eines Vertrages zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und dem Trägerverein „Wiener Internationale Schule“. Wer sind die jeweiligen Vertragspartner, die die anderen Fördervereinbarungen getroffen haben? Bitte für jede Schule einzeln anführen.

 

6)    Bei einigen der genannten Schulen laufen Bemühungen der Träger, die Schulen der öffentlichen Hand zu übertragen, wie z.B. bei der HLW Wr. Neustadt. Welche der in der Liste aufgeführten Schulen bzw. deren Träger bemühen sich noch um eine solche „Verbundlichung“?

 

7)    Werden die Fördervereinbarungen regelmäßig evaluiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

8)    Gibt es seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen Bestrebungen, die Förderungen für nicht-konfessionelle Privatschulen einheitlich und transparent nach bestimmten Kriterien zu regeln, und damit Rechtssicherheit für Träger und Gleichwertigkeit für die SchülerInnen herzustellen? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist die Implementierung einer solchen Regelung geplant?

 

 

 

Anhang: