1664/J XXV. GP

Eingelangt am 04.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend nicht bezahlte Honorare für Vortragende und Mittel für Forschungsprojekte an Pädagogischen Hochschulen

BEGRÜNDUNG

 

Seit Ende des Jahres 2013 erreichen den Anfragesteller Informationen und Beschwerden darüber, dass Pädagogische Hochschulen bei der Auszahlung von Honoraren für externe Vortragende säumig sind. In einem dem Anfragesteller vorliegenden Fall wurde dem Vortragenden die schriftliche vertragliche Vereinbarung über Art und Umfang der Leistung seitens der Pädagogischen Hochschule verweigert. Nach Ende der Vorlesungsreihe im Dezember 2013 wollte der Vortragende der betreffenden PH eine Honorarnote übermitteln. Allerdings bestand die Pädagogische Hochschule darauf, die Honorarnote selbst zu erstellen. Immer wieder wurde der Vortragende vertröstet, die Bezahlung für die im Jahr 2013 erbrachte Leistung hieß es, würde erst nach Freigabe des Budgets für 2014 erfolgen.

Zudem wird davon berichtet, dass das Bundesministerium für Bildung und Frauen  die Auszahlung von Mitteln für laufende Forschungsprojekte („Sparkling Science“) gestoppt hat. Auch hier heißt es seitens der Pädagogischen Hochschulen, die Honorarforderungen könnten erst nach Beschluss des Budgets des Bundesministeriums für Bildung und Frauen für 2014 beglichen werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ab wann erfolgte der Auszahlungsstopp für Honorarnoten und Forschungsmittel durch die Pädagogischen Hochschulen?


2)    Waren abgesehen von Honoraren für Vortragende und Forschungsgelder für Sparkling Science weitere Bereiche vom Zahlungsstopp betroffen? Wenn ja, welche?

 

3)    Zahlungen in welcher Höhe für Rechnungen aus dem Jahr 2013 sind bis zur Beschlussfassung des Budgets für 2014 ausständig geblieben? Bitte nach Art der Zahlungsverpflichtungen und nach Pädagogischen Hochschulen aufschlüsseln.

 

4)    Sind durch den Zahlungsverzug Mahnungskosten angefallen? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

5)    Ab wann werden die ausständigen Zahlungen an die GläubigerInnen und FördernehmerInnen der Pädagogischen Hochschulen ausbezahlt?