1667/J XXV. GP

Eingelangt am 05.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Nikolaus Scherak Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Bestellung des Leiters der Generalprokuratur

 

Der Standard berichtete am 28.5.2014, dass LOStA Pleischl, bisher Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, zum Leiter der Generalprokuratur bestellt wurde (http://derstandard.at/2000001641532/Pleischl-neuer-Chef-der-Generalprokuratur am 4.6.2014). Zweiter Bewerber auf diesen Posten war Generalanwalt Plöchl, der derzeit dem Weisenrat vorsitzt, und nach der Pensionierung des bisherigen Leiters Prof. Dr. Fabrizy die Leitung der Generalprokuratur übernommen hatte. Die Journalistin Anneliese Rohrer hat nun in der Tageszeitung Die Presse den Email-Verkehr zwischen Prof. Doralt mit SC Pilnacek und LOStA Pleischl aus dem Jahr 2013 veröffentlicht: "Der ursprüngliche Anlass hatte gar nichts mit der Generalprokuratur als „Rechtswahrer" in Vertretung des Staates zu tun, sondern mit einem Buch, dem „Kodex des österreichischen Rechts". Der weitere Verlauf scheint typisch österreichisch zu sein: Im November 2013 ist von einer „Prüfung" im Rahmen der Dienstaufsicht die Rede - und Schluss. Deren „Ergebnis" wurde nicht bekannt gegeben" (http://diepresse.com/home/blogs/rohrer/3815881/Dramolette-in-der-Justiz_EMails-im-Leerlauf?_vl_backlink=/home/index.do am 4.6.2014). Nach Angaben von Prof. Doralt war LOStA Pleischl war zu diesem Zeitpunkt verantwortlich für die Bestellung des Gesetztestexts des Strafgesetzbuchs für die Staatsanwälte im Sprengel Wien. Der Gesetzestext  wurde zu diesem Zeitpunkt vom Verlag Österreich bezogen, in dem LOStA Pleischl Herausgeber des Werks ist. Prof. Doralt hatte sich im Auftrag des Verlags LexisNexis an LOStA Pleischl gewandt, um ein Angebot für die von Prof. Doralt herausgegebene vergleichbare Kodex-Reihe "Strafrecht" zu legen. LOStA Pleischl lehnte die Angebotslegung mit dem Hinweis ab, dass er selbst dieses Werk herausgebe und daher kein Interesse an einem anderen Angebot habe. Prof. Doralt informierte SC Pilnacek über diese Umstände, der daraufhin das Anliegen an die zuständige Abteilung weiterleitete und ankündigte, dass das Verhalten von LOStA Pleischl im Rahmen der Dienstaufsicht überprüft werde.

Im Lichte der Bestellung von LOStA Pleischl zum Leiter der Generalprokuratur scheinen diese Umstände von Bedeutung zu sein. Eine Klärung ist aus unserer Sicht unbedingt erforderlich.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wann wurde die Stelle des Leiters der Generalprokuratur ausgeschrieben?

2.    Welche Qualifikationen wurden in dieser Ausschreibung gefordert?

3.    Wie viele Bewerber gab es auf den Posten des Leiter der Generalprokuratur? Bitte um namentliche Auflistung.

4.    Welche Qualifikationen hatten die einzelnen Bewerber?

5.    Aus welchen Gründen wurde LOStA Pleischl den anderen Bewerbern vorgezogen?

6.    War Generalanwalt Plöchl weniger qualifiziert für die Stelle des Leiter der Generalprokuratur als LOStA Pleischl?

7.    Wenn ja: Über welche Qualifikationen konkret verfügt LOStA Pleischl, die Generalanwalt Plöchl nicht vorweisen konnte?

8.    Wenn nein: Welche Entscheidungskriterien wurden zur Bevorzugung von LOStA Pleischl (gegenüber Generalanwalt Plöchl) herangezogen?

9.    Ist es richtig, dass im Oktober 2013 die von LOStA Pleischl herausgegebene Ausgabe des Gesetzestext "Strafrecht" des Verlag Österreich für alle Staatsanwälte_innen im Sprengel Wien bezogen wurde?

10. Ist es richtig, dass LOStA Pleischl im Oktober 2013 für die Bestellung des Gesetzestextes "Strafrecht" im Sprengel Wien verantwortlich war?

11. Wenn ja: Ist es richtig, dass LOStA Pleischl die Anbotslegung durch den Verlag LexisNexis für eine vergleichbare Ausgabe des Gesetzestext abgelehnt hat?

12. Wurde die Dienstaufsicht von der Ablehnung des Angebots durch LOStA Pleischl und den von Prof. Doralt an SC Pilnacek berichteten Umständen informiert?

13. Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen gelangte die Dienstaufsicht bei der Überprüfung?

14. Wenn ja: Welche Maßnahmen hat die Dienstaufsicht nach der Überprüfung gesetzt?

15. Gab es Ermittlungen gegen LOStA Pleichl in diesem Zusammenhang?

16. Gab es vor dem Zeitpunkt Oktober 2013 Überprüfung der Dienstaufsicht gegen LOStA Pleischl?

17. Wenn ja: Was waren die Anlassfälle für die Überprüfungen? Bitte um Auflistung.

18. Wenn ja: Welche Maßnahmen hat die Dienstaufsicht nach den Überprüfungen jeweils gesetzt?

19. Gab es Überprüfungen der Dienstbehörden bzw Ermittlungen gegen andere der Bewerber auf die Stelle des Leiters der Generalprokuratur?

20. Waren dem Bundesminister für Justiz die oben geschilderten Umstände und ggf. die Befassung der Dienstaufsicht zum Zeitpunkt des Hearings bzw. der Nominierung von LOStA Pleischl zum Leiter der Generalprokuratur bekannt?