1674/J XXV. GP

Eingelangt am 06.06.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend die Ermittlungen gegen linksextreme Gewalttäter nach Ausschreitungen im Zuge eines Anti-EU-Protestmarsches

 

Die linksextrem motivierte Gewalt auf Österreichs Straßen reißt nicht ab.

 

Bei einem friedlichen Anti-EU-Protestmarsch zeigte sich einmal mehr die Gewaltbereitschaft der linken und linksextremen Szene.

 

Medial wurde der Sachverhalt wie folgt rechtlich gewürdigt:

 

Wie berichtet, versuchten Samstagnachmittag etwa 400 linke Demonstranten (Offensive gegen Rechts) einen Anti-EU-Protestmarsch von 100 Identitären (rechtes Lager) zu verhindern. In Seitengassen der Mariahilfer Straße kam es zu Zusammenstößen. Beim Volkstheater prallen Gegner und Polizei aufeinander. 38 Festnahmen im linken Block, mehrere verletzte Personen, beschlagnahmte Waffen (Steinschleudern, Messer, Pflastersteine) waren die Folge. Noch Sonntagnachmittag waren Juristen damit beschäftigt, die angefallenen Straftaten zu protokollieren. "Es wird wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung, Stören einer Versammlung, Waffenbesitz und wahrscheinlich Körperverletzung ermittelt"

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Gegen wie viele Personen wird wegen der oben genannten Delikte ermittelt?
  2. Wird gegen Personen ermittelt, die dem „Schwarzen Block“ zugehörig sind?
  3. Wird wegen einer oder mehrerer der oben genannten Delikte gegen Mitglieder und Funktionäre der Grünen & Alternative StudentInnen (GRAS) ermittelt?
  4. Wird wegen einer oder mehrerer der oben genannten Delikte gegen Mitglieder und Funktionäre der Grünen Jugend (GJ) ermittelt?
  5. Wird wegen einer oder mehrerer der oben genannten Delikte gegen Mitglieder oder Funktionäre der Sozialistischen Jugend (SJ) ermittelt?
  6. Wird wegen einer oder mehrerer der oben genannten Delikte gegen Mitglieder oder Funktionäre anderer links und extrem linksgerichteten politischen Organisationen ermittelt?
  7. Wird gegen Personen ermittelt, die eine politische Nähe zum „schwarzen Block“ haben?
  8. Wegen welcher begangenen Straftaten wird hauptsächlich ermittelt?
  9. Und gegen wie viele Personen wird ermittelt?