1691/J XXV. GP
Eingelangt am 06.06.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Bundesländern 2013
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Kommt die Dienstgeberin diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach, so ist für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten.
Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Bereich wäre ein wichtiger Beitrag zur Senkung der hohen Arbeitslosenrate bei Menschen mit Behinderungen.
Die öffentlichen Einrichtungen gehen jedoch trotz ihrer Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen ihrer Einstellungspflicht teilweise in erschreckend hohem Ausmaß nicht nach.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Inwieweit wurde im Jahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz von den einzelnen Bundesländern erfüllt (bitte Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte = Pflichtzahl, abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare begünstigte Behinderung = Erfüllung)?
2) Um wieviel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Behinderten in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) gegenüber dem Vorjahr erhöht werden?