1692/J XXV. GP

Eingelangt am 06.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gem. Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Institutionen 2013

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Kommt die Dienstgeberin diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach, so ist für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten.

Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Bereich wäre ein wichtiger Beitrag zur Senkung der hohen Arbeitslosenrate bei Menschen mit Behinderungen.

Die öffentlichen Einrichtungen gehen jedoch trotz ihrer Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen ihrer Einstellungspflicht teilweise in erschreckend hohem Ausmaß nicht nach.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Inwieweit wurde im Jahr 2013 (Stichtag 31.12. 2013) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Gebietskrankenkassen erfüllt (bitte Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =  Pflichtzahl, abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare begünstigte Behinderte = Erfüllung)?


2)    Inwieweit wurde im Jahr 2013 (Stichtag 31.12. 2013) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Betriebskrankenkassen erfüllt (bitte Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =  Pflichtzahl, abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare begünstigte Behinderte = Erfüllung)?

 

3)    Inwieweit wurde im Jahr 2013 (Stichtag 31.12. 2013) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Einrichtungen erfüllt (bitte Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =  Pflichtzahl, abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare begünstigte Behinderte = Erfüllung)?

a)    Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungträger

b)   Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

c)    Pensionsversicherungsanstalt

d)   Sozialversicherungsanstalt der Bauern

e)    Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

f)     Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau

g)   Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

h)   Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats

 

4)    Inwieweit wurde im Jahr 2013 (Stichtag 31.12. 2013) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Einrichtungen erfüllt (bitte Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =  Pflichtzahl, abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare begünstigte Behinderte = Erfüllung)?

a)    Pharmazeutische Gehaltskasse

b)   Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

 

5)    Inwieweit wurde im Jahr 2013 (Stichtag 31.12. 2013) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Krankenfürsorgeanstalten erfüllt (bitte Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =  Pflichtzahl, abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare begünstigte Behinderte = Erfüllung)?

 

6)    Inwieweit wurde im Jahr 2013 (Stichtag 31.12. 2013) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Einrichtungen erfüllt (bitte Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =  Pflichtzahl, abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare begünstigte Behinderte = Erfüllung)?

a)    ÖGB

b)   Wirtschaftskammer Österreich und den 9 Länderkammern

c)    Bundesarbeitskammer und den 9 Länderkammern

d)   Österreichische Ärztekammer

e)    Österreichische Zahnärztekammer

f)     Österreichische Dentistenkammer

g)   Österreichische Apothekerkammer

h)   Österreichische Tierärztekammer

i)     Landwirtschaftskammer Österreich

j)     Kammer der Wirtschaftstreuhänder

k)    Österreichische Rechtsanwaltskammer

l)     Österreichische Notariatskammer

m)  Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten

 

7)    Inwieweit wurde im Jahr 2013 (Stichtag 31.12. 2013) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Unternehmen erfüllt (bitte Aufstellung Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte =  Pflichtzahl, abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare begünstigte Behinderte = Erfüllung)?

a)    ORF

b)   Österreichische Post AG

c)    ÖBB

d)   Telekom Austria AG