1708/J XXV. GP

Eingelangt am 11.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gründe des Kaufs der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG durch die Republik Österreich („Notverstaatlichung“).

BEGRÜNDUNG

 

Seit der so genannten „Notverstaatlichung“ der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG durch die Republik Österreich sind Milliarden Euro an öffentlichen Geldern direkt in die Bank geflossen. Darüber hinaus garantiert die Republik Österreich noch für eine Anleihe der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG mit einer jährlichen Verzinsung von 2,375 % in der Höhe von einer Milliarde Euro, welche am 13.12.2022 fällig wird. Bis Anfang 2018 werden Obligationen der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, für welche das Land Kärnten als Ausfallbürge garantiert, in Höhe von kolportierten 11 Mrd. Euro fällig.

Beispielsweise wird die am 12.02.2007 emittierte Anleihe mit der International Securities Identification Number (ISIN) CH0028623145, in der Höhe von 600.000.000 CHF, welche mit 2,75 % jährlich verzinst ist, am 12.08.2015 fällig. Jener Floater mit der ISIN XS0289201484 in der Höhe von 450.000.000 CHF, welcher am 06.03.2007 emittiert wurde, ist am 06.03.2015 fällig. Die Obligation mit der ISIN XS0272401356 in Höhe von 1.250.000.000 Euro mit einer jährlichen Verzinsung von 4,250 %, welche am 31.10.2006 emittiert wurde, wird am 31.10.2016 fällig und die Anleihe mit der ISIN XS0281875483 in der Höhe von gar 2.000.000.000 Euro, welche am 24.01.2007 ausgegeben wurde und einer schönen jährlichen Verzinsung von 4,375 % erlangt ihre Fälligkeit am 24.01.2017.

Es steht zu befürchten, dass die geplante Abbaugesellschaft der Hypo Group Alpe Adria in den nächsten Jahren ihre Verbindlichkeiten aus den eigenen Einnahmen nicht decken wird können und weitere öffentliche Mittel für die endfälligen Obligationen aufgewendet werden müssen. Schon die Bedienung des Zinsdienstes zu erwirtschaften, ist eine Herausforderung.

Aufgrund des nachfolgend angeführten Dokuments vom 01.12.2009 zur  Verwaltungsratsklausur der BayernLB vom 28. und 29.11.2009 ist ersichtlich, dass die sogenannte Notverstaatlichung NICHT „alternativlos“ gewesen sei, wie dies immer von den Proponenten der Republik Österreich behauptet wurde. Vielmehr standen einige Varianten zur Diskussion. Aufgrund des hier veröffentlichten Dokuments stellen sich im Anschluss unten zitierte Fragen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

  1. War das hier veröffentlichte Schreiben des bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 01.12.2009 im Dezember 2009 dem Bundesministerium für Finanzen bzw. der Finanzprokuratur bekannt?

 

  1. Ist das hier veröffentlichte Schreiben vom 01.12.2009 dem Bundesministerium für Finanzen bzw. der Finanzprokuratur heute bekannt?

 

  1. Auf den Seiten drei bis fünf des hier veröffentlichten Schreibens werden Überlegungen für die wirtschaftliche Zukunft der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG angestellt und vier mögliche Varianten aus bayrischer Sicht angeführt. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass eine Insolvenz der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG für die BayernLB nicht in Frage kommt.

 

Zitat auf Seite 4:

In der Aussprache hat VV Dr. Kemmer die Möglichkeit einer Insolvenz als vollkommen ausgeschlossen bewertet (wörtlich): „Mit einer derartigen Entscheidung       würde die BayernLB den ganzen Balkan anzünden und Österreich noch dazu!“

Nach den bereits geführten Verhandlungen besteht zwischen der BayernLB, StMF            und der Republik Österreich ein unausgesprochener Konsens, dass man es nicht  zu diesem „finalen Schritt a la Lehman Brothers“ kommen lassen wird oder darf.

 

Gab es diesen unausgesprochenen Konsens zwischen der Republik Österreich    (BMF, Finanzprokuratur, OeNB) und der bayrischen Seite (StMF, BayernLB), dass man es zu keiner Insolvenz kommen lassen wird?

 

a.    Wenn ja, warum hat man die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG zur Gänze     verstaatlicht und sich nicht anderweitig, wie im Schreiben vom 01.12.2009 als Variante 2 angeführt, an einer Stabilisierung beteiligt und nicht das gesamte wirtschaftliche Risiko übernommen?

 

  1. Im hier veröffentlichten Schreiben vom 01.12.2009 wird auf den Seiten fünf bis sieben eine mögliche Unterstützung durch die EBRD (European Bank for Reconstruction and Development) insbesondere für einige südosteuropäische Töchter der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG in Betracht gezogen, wie dies auch bei einigen Tochterbanken der Raiffeisen Bank International AG passierte.

Wurde im Rahmen der Verhandlungen mit der BayernLB im November und Dezember 2009 eine Teilnahme am Hilfsplan für osteuropäische Banken der EBRD           erwogen?

 

a.    Wenn ja, warum hat man die Hilfe der EBRD letztlich nicht in Anspruch genommen?