1711/J XXV. GP

Eingelangt am 11.06.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend die Anzahl an Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und Handyortungen, die in Strafanzeigen münden

 

Die Hausdurchsuchung ist nach der Strafprozessordnung eine Maßnahme, die nur durchgeführt werden darf, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass dabei Personen oder Gegenstände gefunden werden könnten, die für die Untersuchung im Rahmen eines Strafverfahrens wichtig sind. Diese Bestimmung ist von großer Bedeutung, da eine solche Hausdurchsuchung massiv in Grundrechte des Betroffenen eingreift. Der Zugang der Exekutive zu Höchstpersönlichem soll nur im äußersten Falle möglich sein. Durch die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes ist die Polizei ermächtigt, Handyortungen durchzuführen (§ 53 Abs 3b SPG). Auch diese Art der Überwachung greift in die Privatsphäre der Bürger ein. NEOS liegen jedoch Einschätzungen vor, denen zufolge sich der zuvor gehegte Verdacht nach einer dieser Ermittlungsmaßnahmen oftmals nicht bestätigt. So entsteht der Eindruck, dass die Prüfung der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme nicht mit höchstem Bedacht angestellt wird und es in der Folge zu grundlosen Grundrechtseingriffen kommt, denen es vorzubeugen gilt.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Wie viele Hausdurchsuchungen wurden in den letzten 10 Jahren – aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern – in Österreich durchgeführt?


2.    Wie viele dieser Hausdurchsuchungen mündeten in einer Strafanzeige?

3.    Wie viele davon zogen keine Strafanzeige nach sich?

4.    Wie viele dieser sich aufgrund einer Hausdurchsuchung ergebenden Strafanzeigen begründeten eine strafrechtliche Verurteilung?

5.    Wie viele dieser sich aufgrund einer Hausdurchsuchung ergebenden Strafanzeigen endeten mit einer Einstellung des Strafverfahrens ohne eine Verurteilung nach sich zu ziehen?

6.    Wie hoch waren die Kosten – aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachaufwand – die Hausdurchsuchungen in den letzten 10 Jahren, die in einer Strafanzeige mündeten, verursacht haben?

7.    Wie hoch waren die Kosten– aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachaufwand – die Hausdurchsuchungen in den letzten 10 Jahren, die nicht in einer Strafanzeige mündeten, verursacht haben?

8.    Wie viele Telefonüberwachungen wurden in den letzten 10 Jahren – aufgeschlüsselt nach Jahren und Bunddesländern – in Österreich durchgeführt?

9.    Wie viele dieser Telefonüberwachungen mündeten in einer Strafanzeige?

10. Wie viele davon zogen keine Strafanzeige nach sich?

11. Wie viele dieser sich aufgrund einer Telefonüberwachung ergebenden Strafanzeigen begründeten eine strafrechtliche Verurteilung?

12. Wie viele dieser sich aufgrund einer Telefonüberwachung ergebenden Strafanzeigen endeten mit einer Einstellung des Strafverfahrens ohne eine Verurteilung nach sich zu ziehen?

13. Wie viele Handyortungen wurden in den letzten 10 Jahren – aufgeschlüsselt nach Jahren und Bunddesländern – in Österreich durchgeführt?

14. Wie viele dieser Handyortungen mündeten in einer Strafanzeige?

15. Wie viele davon zogen keine Strafanzeige nach sich?

16. Wie viele dieser sich aufgrund einer Handyortung ergebenden Strafanzeigen begründeten eine strafrechtliche Verurteilung?

17. Wie viele dieser sich aufgrund einer Handyortung ergebenden Strafanzeigen endeten mit einer Einstellung des Strafverfahrens ohne eine Verurteilung nach sich zu ziehen?