1714/J XXV. GP
Eingelangt am 12.06.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Tierhandel in Österreich
In Österreich mehren sich die Beschwerden von Zoofachhändlern über das momentan geltende Tierschutzgesetz. § 1. des österreichischen Tierschutzgesetzes besagt, Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Während Zoofachhändler beim Ausüben ihrer Tätigkeit strengen Auflagen unterliegen, wird laut Statistiken verstärkt über Tauschbörsen und Plattformen (z.B.: www.willhaben.at) mit Tieren gehandelt. Auch der illegale grenzüberschreitende Tierhandel, mit zum Teil exotischen Tieren, nimmt zu und wird zum Großteil von den österreichischen Behörden nicht verhindert. Den österreichischen Tierhandel entsteht aufgrund von Schwarzhandel mit Tieren jährlich ein erheblicher Schaden.
Auch bezüglich des Dataschutzes gibt es Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Tierschutzgesetzes. Zoofachhändler müssen das Verkaufsdokument mit den Daten der Kunden in einem Buch hinterlegen, sobald ein Tier gekauft wird. Es ist jedoch unklar wie lange und wo die Daten aufbewahrt werden bzw. wann sie vernichtet werden müssen.
Tierschützer kritisieren weiters, dass die artgerechte Haltung von (exotischen) Tieren in den privaten Haushalten nicht kontrolliert wird. Ein Sachkundenachweis, der nach einem Tag Kurs (für Säugetiere) und eine Woche Kurs (für Reptilien) erhältlich ist, reicht aus, um ein Tier in Österreich erwerben zu können. Weiterhin wird kritisiert, dass einige Größen an Käfigen die im Gesetz angegeben sind, im österreichischen Handel nicht erhältlich sind und von der Industrie zum Teil auch gar nicht produziert werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage