1716/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend AMS-Auftragnehmer BEST und Sinnlosformulare

 

 

In einem im Frühjahr 2014 vom Arbeitsmarktservice abgehaltenen Kurs ist den Teilnehmern ein Formular vorgelegt worden, das für Staunen gesorgt hat. Im Rahmen des Kurses "Neue Wege bis 30" musste die Frage "Was ist Arbeit?" anhand eines Arbeitsblattes beantwortet werden, das mit mehreren seltsam anmutenden Fragen - über bellende Hunde oder sich schön machende Ehefrauen -aufwartete.

 

Der vom AMS finanzierte Kurs wurde vom Institut für berufsbezogene Weiterbildung und Personaltraining ("Best") angeboten. Eine Teilnehmerin ließ das betreffende Formular  nun dem "Standard" zukommen. Darin werden die Kursteilnehmer aufgefordert zu entscheiden, ob es sich bei bestimmten Aussagen um Arbeit handelt oder nicht. Darunter befinden sich folgende Formulierungen: "Ein Priester trinkt nach der Taufe mit der Familie Kaffee." "Ein Unteroffizier zielt auf einen Pappkamerad." "Eine Animierdame lässt sich zum Whisky einladen." "Frau Österreicher hat Teilzeitarbeit und näht sich zu Hause einen Rock." "Ein Hund bellt den Briefträger an." Und als besonderes Highlight: "Eine Ehefrau macht sich jeden Abend um 19 Uhr für ihren Mann schön." Mit dem Formular wollte die Kursleiterin den Wert von Arbeit und Rollenbilder diskutieren, wie der "Standard" unter Berufung auf die Teilnehmerin berichtet. Diese meinte dazu: "Es fielen sexistische Witze. Und darüber nachzudenken, ob es Arbeit ist, wenn ein Hund bellt, war sehr demütigend." Die 25-jährige Frau habe schließlich den Kurs vorzeitig beendet, weil er ihr "sinnlos" erschien. Auch deshalb, weil sie als Absolventin einer höheren berufsbildenden Schule eine ganze Woche Zeit hatte, Bewerbungsschreiben zu verfassen - was sie jedoch bereits nach einem Tag erledigt hatte. Das betreffende Formular wurde von "Best"-Geschäftsführer Erik Hirschenbrunner in dem Bericht verteidigt: Diese Übung würde nie für sich alleine stehen, sondern sei immer in einem längeren, in der Regel einem "einwöchigen Kontext entsprechender Inhalte, Erläuterungen und Arbeitsprozesse eingebettet". Demnach entstammt das Arbeitsblatt dem 1984 erschienenen Buch "Sichtwechsel. Ein Deutschkurs für Fortgeschrittene".


Die Aussage "Die Frau macht sich jeden Abend um 19 Uhr für ihren Mann schön" kommentierte Hirschenbrunner mit den Worten: "Diese Frage ist uns beziehungsweise einem Trainer selbstverständlich nicht 'passiert', sondern wurde mit Absicht und bewusst gewählt, um das Thema Gendermainstreaming auch im Arbeitskontext zu diskutieren und eigenes Verhalten als Frau und Mann zu hinterfragen." Damit könne man auch darüber diskutieren, "wie sehr das eigene Auftreten und Aussehen für die Arbeitssuche und Jobbeschreibung relevant ist und ob Aussehen Teil der Arbeit ist". Zudem gebe die Übung "gerade zu Anfang die Möglichkeit, in eine Diskussion mit der Gruppe zu kommen und die Teilnehmer noch in einem thematischen Bereich, in dem sie sich sicher fühlen, Werteinstellungen erfragen zu lassen, ohne zu viel über sich selbst in der Gruppe preisgeben zu müssen". Laut "Standard" habe die zuständige Fachabteilung des AMS nach dem Bekanntwerden der Causa das Arbeitsblatt geprüft und für nicht mehr zeitgemäß erachtet. Demnach sei der Kursträger gebeten worden, es in Zukunft nicht mehr zu verwenden.Quelle:krone.at/Oesterreich/AMS_fragt_bei_Kursen_Ist_Hundebellen_Arbeit-Absurdes_Formular-Story-406104

Obwohl immer wieder solche Fälle im Zusammenhang mit AMS-Kursen auftauchen, weigert sich der zuständige Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Parlament über die Auftragsvergabe an Schulungsfirmen Auskunft zu geben und verweigert auch jede Qualitätskontrolle im Zusammenhang mit AMS-Kursen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

Anfrage

 

 

1.   Kennen Sie den in der Kronenzeitung geschilderten Fall im Zusammenhang mit dem AMS-Auftragnehmer BEST und den von diesem verwendeten „Sinnlosformularen“?

2.   Wenn ja, welche Konsequenzen zieht das Sozialministerium als 100-Eigentümer des AMS aus solchen Vorkommnissen?

3.   Wurde insbesondere in diesem Zusammenhang eine „Mängelrüge“ des Auftraggebers AMS-Wien gegenüber BEST erhoben und eine Reduktion der Honorare umgesetzt?

4.   Wenn nein, warum nicht?

5.   Ist dieser Fall nun ein Anlass, konsequente Qualitätskontrollen im Zusammenhang mit AMS-Kursen einzuführen?

6.   Haben Sie diesbezüglich Weisungen an die zuständige Sektion im BMASK gegeben, um diese Misstände abzustellen?

7.   Wenn nein, warum nicht?

8.   Werden von BEST auch noch bei anderen Schulungen veraltete bzw. sinnlose Unterlagen verwendet?


 

9.   Wer nimmt diese verwendeten Unterlagen beim AMS bzw. im Sozialministerium „qualitätsmäßig“ überhaupt ab bzw. kontrolliert dies?

10.               Verwenden andere AMS-Auftragnehmer ähnliche Unterlagen, die als „sinnlos“ und „veraltet“ zu bezeichnen sind?