1719/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Tätigkeit von Beratern im Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria

 

 

Das „Profil“ berichtet in der Ausgabe vom 29.03.2014 unter der Überschrift "Hypo: Bank musste Kosten für Berater tragen, die sie nicht bestellt hatte" (http://www.profil.at/articles/1413/578/373856/hypo-bank-kosten-berater) über eine Grundsatzvereinbarung zwischen der Hypo Alpe Adria und der Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur:

 

"…Das Hypo-Management hat seit 2009 rund 250 Millionen Euro für Anwälte, Expertisen, Restrukturierungspläne, Forensik ausgegeben – aber auch für Berater, die nicht nur für die Bank, sondern zugleich auch für das Finanzressort tätig waren. Die Kosten dafür musste sich stets die Bank vorhalten lassen, obwohl die Aufträge mehrheitlich vom Eigentümer der Bank, also vom Finanzministerium, erteilt worden waren. Eine rechtliche Grundlage dafür gab es nicht. … Als Josef Pröll dann die „CSI Hypo“ ins Leben rief, die „jeden Beleg in der Bank zweimal umdrehen“ sollte, war dies auch der Versuch, die aufgebrachte Öffentlichkeit zu beruhigen. Die Aufsicht dafür übertrug Pröll der Finanzprokuratur, ihres Zeichens Anwalt des Bundes. Im Juni 2010 musste sich die Bank in einer Grundsatzvereinbarung verpflichten, „die Vergangenheit aufzuarbeiten … und insbesondere die Ursachen für den Vermögensverfall … unter Zurverfügungstellung sämtlicher Unterlagen zu klären“. Im Dezember 2010 wurde in einer Zusatzvereinbarung fixiert: „Die Bank wird … Personen im Rahmen der CSI Hypo in dem erforderlichen Umfang, auch durch Bereitstellung von Personal- und Sachressourcen, bestmöglich unterstützen. Sämtliche Kosten für die vom Bund zu diesem Zweck namhaft gemachten Personen sind von der Bank zu tragen.“ In einem bankinternen Schreiben vom September 2011 hieß es: „Tatsächlich nimmt das Projekt CSI Hypo eine Form an, die übliche Anforderungen an Effektivität und Effizienz, aber auch an Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vermissen lässt.“ Der Ärger des Managements entzündete sich vor allem an der Nominierung von Experten, bei deren Auswahl der Bank kein Mitspracherecht eingeräumt wurde: „Die Auswahl der Berater erfolgte und erfolgt ausnahmenlos durch die Finanzprokuratur. … So wurde die Bank ausdrücklich angehalten, von Zeitvorgaben an Berater Abstand zu nehmen und Honorare trotz ungenügender Leistungsdokumentation anzuweisen. … Die erwirkten Zusatzbeauftragungen sind auch längst jenseits dieser Budgetgrenzen“. Und weiter:


„Das vom Vorstand und vom Aufsichtsrat beschlossene Budget und die prognostizierten Gesamtkosten von rd 20 Mio. EUR für die Jahre 2010 und 2011 sind nicht mehr haltbar. … erwirkte Zusatzbeauftragungen sind zeitlich und budgetär unbeschränkt und für die Bank jedenfalls mit Kosten in Höhe vieler Millionen EUR verbunden.“… Nun waren Zahlungen des Instituts auch mit erheblichen Risken verbunden. Laut Aktienrecht haften Vorstand und Aufsichtsrat für sämtliche Vorgänge in der Bank, also auch für Ausgaben – doch der Bund, als Alleinaktionär der Hypo, traf alle Entscheidungen. Rechtswidrig, wie das Management vermutete – und sich zur eigenen Absicherung ein Gutachten erstellen ließ. Das knapp 30-seitige Papier des Unternehmensrechtsexperten Martin Karollus liegt bis heute gut verwahrt in der Bank und wird der Politik im Fall eines Untersuchungsausschusses erheblichen Erklärungsbedarf bescheren. Karollus stellte fest: „Ein einseitiges Weisungsrecht der Republik bezüglich der Auswahl der Berater und der genauen Aufträge an diese lässt sich … nicht entnehmen. … Wenn die Republik eine Federführung der Untersuchung anstreben hätte wollen, wäre es ein leichtes gewesen, derartiges im Vertragstext zu verankern.“ Es könne auch nicht die Aufgabe der Bank sein, „auf ihre Kosten dem Bund die Aufgabe der Strafverfolgung abzunehmen“.

Karollus geht sogar noch einen Schritt weiter: Was die Berater betrifft, sei „von einem Letztentscheidungsrecht der HBInt. (Hypo-Alpe-Adria-Bank International, Anm.) auszugehen“, ebenso, was die Honorare-Ausgestaltung betrifft: „Für die Festlegung der (finanziellen) Konditionen für die Berater und der Aufgabenverteilung … ist nicht einmal eine Mitbestimmung des Bundes … vorgesehen“. … Er (Finanzminister Michael Spindelegger, Anm.) lässt profil ausrichten: Die Experten rund um den deutschen Berater Dirk Notheis „wurden vom Ministerium beauftragt und erhalten vom Ministerium ein marktübliches Entgelt. Sämtliche vergaberechtlichen Vorschriften wurden eingehalten.”

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Gibt es die im Artikel erwähnte Grundsatzvereinbarung zwischen der Hypo Alpe Adria und der Republik Österreich bzw. Organen der Republik Österreich, in der sich die Bank verpflichtete, die Vergangenheit aufzuarbeiten und insbesondere die Ursachen für den Vermögensverfall unter Zurverfügungstellung sämtlicher Unterlagen zu klären?

2.     Wenn ja, was ist der genaue Inhalt dieser Grundsatzvereinbarung?

3.     Wann wurde sie abgeschlossen?

4.     Zwischen welchen Partnern wurde sie abgeschlossen?

5.     Wer war für die Erstellung dieser Vereinbarung verantwortlich?

6.     Gibt es die im Artikel erwähnte Zusatzvereinbarung aus dem Dezember 2010?

7.     Wenn ja, was ist der genaue Inhalt dieser Vereinbarung?

8.     Wann wurde sie abgeschlossen?

9.     Zwischen welchen Partnern wurde sie abgeschlossen?

10.  Wer war für die Erstellung dieser Vereinbarung verantwortlich?

11.  Ist es richtig, dass die Hypo Alpe Adria auf Grund dieser oder anderer Vereinbarungen verpflichtet ist bzw. war, "Personen im Rahmen der CSI Hypo in dem erforderlichen Umfang, auch durch Bereitstellung von Personal- und Sachressourcen, bestmöglich zu unterstützen?


12.  Ist es richtig, dass die Hypo Alpe Adria auf Grund dieser oder anderer Vereinbarungen verpflichtet ist bzw. war, sämtliche Kosten für die vom Bund zu diesem Zweck namhaft gemachten Personen zu tragen?

13.  Ist es richtig, dass von der Hypo Alpe Adria bzw. Vertretern der Bank festgestellt wurde, dass das Projekt CSI Hypo eine Form angenommen hätte, die die üblichen Anforderungen an Effektivität und Effizienz, aber auch an Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vermissen lasse?

14.  Ist es richtig, dass von Seiten der Hypo ein Gutachten des Unternehmens-experten Martin Karollus in Auftrag gegeben wurde?

15.  Wenn ja, welchen Inhalt hat dieses Gutachten?

16.  Wurden gemäß den oben angeführten Vereinbarungen oder auf Grund anderer Vereinbarungen oder auch ohne Vereinbarungen von der Finanzprokuratur oder durch andere Organe der Republik Österreich Berater ausgewählt, die zur Aufklärung der Unstimmigkeiten und Probleme im Umfeld der Hypo Alpe Adria beitragen sollten?

17.  Wenn ja, wer waren diese Berater? (Bitte um genaue Auflistung!)

18.  Wer trug die Kosten für diese Berater? (Bitte um genaue Aufstellung!)

19.  Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Berater? (Bitte um genaue Aufstellung!)

20.  Wie hoch waren die Kosten für diese Berater insgesamt?

21.  Gab es den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Ausschreibungen für derartige Beratungstätigkeiten?

22.  Wurde die Hypo Alpe Adria durch die Finanzprokuratur oder andere Organe der Republik Österreich angewiesen, von Zeitvorgaben an Berater Abstand zu nehmen?

23.  Wurde die Hypo Alpe Adria durch die Finanzprokuratur oder andere Organe der Republik Österreich angewiesen, Honorare trotz – aus Sicht der Verantwortlichen der Hypo Alpe Adria – ungenügender Leistungsdokumentationen anzuweisen?

24.  Wurden vom Bundesministerium für Finanzen oder von Organen des Bundesministeriums für Finanzen oder von dem Bundesministerium für Finanzen unterstellten Dienststellen im Zeitraum von Dezember 2009 bis zum April 2014 auswärtige Unternehmen mit der Erstellung von Studien oder anderen Beratungsleistungen beauftragt?

25.  Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich im Detail?

26.  Wurden die Aufträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgeschrieben?

27.  Wie hoch waren die Kosten im Detail?

28.  Welche Leistungen (Studien, etc.) wurden von diesen Unternehmen im Detail erbracht?