1734/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für  Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Überfall auf Tankstelle in Bad Vöslau

 

 

Im Jahr 2004 wurde der damalige Tankstellenpächter Johann Ruziczka aus Bad Vöslau (Bezirk Baden) Opfer eines brutalen Überfalls. Kriminelle schlugen ihn zusammen und bedrohten ihn mit einer Pumpgun. Aufgrund der gesundheitlichen Folgen dieses Vorfalls musste Herr Ruziczka noch im selben Jahr in Frühpension gehen, wodurch er enorme finanzielle Abschläge erlitt. Zu dem kommt noch der Umstand, dass der dem Geschädigten zustehende Schadenersatz bis dato nicht ausbezahlt wurde, da sich der Haupttäter im Privatkonkurs befindet. Dadurch wurde Herrn Johann Ruziczka nicht nur physisch schwerst geschädigt, sondern auch hochgradig in finanzieller Hinsicht. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass in sozialpolitischer Hinsicht hier eine gewisse Schieflage zwischen Opfer und Täter besteht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

                                                       

                                                              

Anfrage

 

 

  1. Gibt es seitens Ihres Bundesministeriums Möglichkeiten, wodurch derartige finanzielle Ausfälle abgegolten werden?

 

  1. Falls ja, welche?

 

  1. Falls nein, weshalb nicht?

 

  1. Sind Ihnen noch weitere, derartige Fälle bekannt?

 

  1. Wenn ja, wie viele?

 

  1. Wie stehen Sie persönlich zu oben beschriebenem Fall?

 

  1. Gibt es seitens Ihres Bundesministeriums Bestrebungen, Mittel zu schaffen um in Fällen, wie beschrieben, finanzielle Abhilfe zu schaffen?