1735/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christian Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen

 

 

In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu einer Überbelegung des Asyl-Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen gekommen. Medienberichten zufolge soll sich dieser Umstand Anfang Mai 2014 wiederholt haben, wobei aktuell von 1030 untergebrachten Flüchtlingen bei einer vorgesehenen Kapazität von 480 die Rede ist. Zur Abwicklung der Verfahren sowie zur Evaluierung des Asylstatus ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden über den Aufenthaltsort der Bewerber in Kenntnis sind. In diesem Rahmen ergibt sich auch die persönliche Freizügigkeit besagter Personen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie oft wird der Stand an sich im Asyl-Erstaufnahmezentrum befindlichen Bewohnern ermittelt?

 

      2.  Werden Bewohner dieser Einrichtung, die sich bei der Standeskontrolle nicht 

           in ihrer Unterkunft befinden, weiter geführt?

 

  1. Wenn nein, um wie viele derartige Personen handelte es sich in den vergangenen 2 Jahren, aufgeschlüsselt in Monate?

 

     4.   Werden bei der Standesmeldung nicht anwesende Asylwerber bei

           nächstmaligem Erscheinen wieder automatisch in den Stand übernommen?

 

     5.   Wie hoch ist die Zahl jener Personen pro Monat, welche völlig aus dem Stand

           des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen verschwinden?

 

 


 

     6.  Hat die Nichtanwesenheit von Asylwerbern bei der Standeskontrolle für diese

            Konsequenzen?

 

     7.   Wie viele Personen sind aktuell im Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen

           untergebracht?