1735/J XXV. GP
Eingelangt am 12.06.2014
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu einer Überbelegung des Asyl-Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen gekommen. Medienberichten zufolge soll sich dieser Umstand Anfang Mai 2014 wiederholt haben, wobei aktuell von 1030 untergebrachten Flüchtlingen bei einer vorgesehenen Kapazität von 480 die Rede ist. Zur Abwicklung der Verfahren sowie zur Evaluierung des Asylstatus ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden über den Aufenthaltsort der Bewerber in Kenntnis sind. In diesem Rahmen ergibt sich auch die persönliche Freizügigkeit besagter Personen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
2. Werden Bewohner dieser Einrichtung, die sich bei der Standeskontrolle nicht
in ihrer Unterkunft befinden, weiter geführt?
4. Werden bei der Standesmeldung nicht anwesende Asylwerber bei
nächstmaligem Erscheinen wieder automatisch in den Stand übernommen?
5. Wie hoch ist die Zahl jener Personen pro Monat, welche völlig aus dem Stand
des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen verschwinden?
6. Hat die Nichtanwesenheit von Asylwerbern bei der Standeskontrolle für diese
Konsequenzen?
7. Wie viele Personen sind aktuell im Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen
untergebracht?