1741/J XXV. GP
Eingelangt am 12.06.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend der doppelten Stimmabgaben bei den Wahlen des EU-Parlaments
Seit dem der „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo am EU-Wahlabend in einer Fernsehshow gestand, dass er als deutsch-italienischer Staatsbürger gleich zweimal gewählt habe, wird europaweit über die Folgen solch doppelter Stimmabgaben diskutiert. Zwar müssen jene EU-Bürger, die mehr als eine Staatsbürgerschaft haben mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie nur an einem Ort ihre Stimme abgeben, ob diese Regelung allerdings überall eingehalten wird scheint auf Grund der aktuellen Diskussion fraglich zu sein. Die Vorschriften über die Stimmabgabe von Doppelstaatsbürgern auf EU-Ebene sind nicht lückenlos, was unter anderem am Datenaustausch zwischen den jeweiligen EU-Ländern liegt. Auch Österreich hat die Daten nicht aus allen EU-Staaten zeitgerecht erhalten. Als Folge der Diskussionen rund um die EU-Wahl ist laut Medienberichten beim deutschen Bundestag eine Reihe von Einsprüchen gegen das Ergebnis eingegangen. Manche Medien berichten sogar von möglichen Neuwahlen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage