1743/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Hermann Krist

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Doping & Sportbetrug - Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen

Gerichtliche Erledigung 2013“

Mit der AB 13663/XXIV.GP vom 04.04.2013 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. z NR.

a.D. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage von der damaligen Justizministerin beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2013 zu erhalten, zumal nach dem Regierungsübereinkommen auch eine Novellierung des ADBG geplant ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.       Zu wie vielen Strafanzeigen und Strafverfahren nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz kam es im Jahr 2013?

2.       Welche Tatbestände des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden dabei zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

3.       Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

4.       Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden von der StA 2013 zurückgelegt? Wie wurde dies jeweils begründet? Wie viele dieser Verfahren

wurden eingestellt? Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

5.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2013 aufgrund von diesbezüglichen Anzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

6.       In wie vielen Fällen wurden dabei 2013 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt? Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

7.       Wie viele Strafverfahren nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch nicht rechtskräftig entschieden? Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

8.      Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz (Gendoping) wurden im Jahr 2013 erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

9.       Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

10.   Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz wurden 2013 von der StA zurückgelegt? Wie wurde dies jeweils begründet? Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt? Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

11.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2013 aufgrund von diesbezüglichen Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

12.   In wie vielen Fällen wurden dabei 2013 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt? Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

13.  Wie viele Strafverfahren nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch nicht rechtskräftig entschieden? Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

14.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahre 2013 aufgrund von Anzeigen nach § 84a AMG und § 176 StGB, die vor dem 31.12.20112 erstattet wurden? Welche Strafen wurden daher konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

15.   Wie viele Strafverfahren nach § 84a AMG sind insgesamt noch nicht rechtskräftig entschieden? Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

16.   Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen insbesondere wegen § 176 StGB und/oder § 22 a Anti-Doping- Bundesgesetz wurden im Jahr 2013 gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in Österreich erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

17.   Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2013 zurückgelegt? Wie wurde dies jeweils begründet? Wie viele dieser Strafverfahren wurden eingestellt? Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

18.   In wie vielen Fällen wurden 2013 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt? Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?


19.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund von diesbezüglichen Anzeigen im Jahr 2013? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

20.   Gegenüber wie vielen SportlerInnen, die eines Dopingvergehens verdächtigt bzw. denen ein Dopingvergehen nachgewiesen wurden seit 2013 gerichtliche Strafanzeigen wegen Verdacht des (gewerbsmäßigen) Sportbetruges erstattet? Wie wurden die Anzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

21.   In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB Auskünfte über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

22.   In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen § 22 a ADBG oder § 176 StGB Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte eingeholt (§ 109 Z 3 StPO) (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

23.   In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen § 22 a ADBG oder § 176 StGB eine optische und akustische Überwachung von Personen durchgeführt (Lauschangriff) (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

24.   In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB eine Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen (nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?


25.   In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen § 176 StGB bzw./oder § 22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die Kriminalpolizei (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?

26.   In welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind nach Kenntnis des Ressorts das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (d.h. verbotene Stoffe nach der UNESCO-Konvention) und/oder das Anwenden von Dopingmitteln an Personen gerichtlich strafbar?

27.   In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine „Besitzstrafbarkeitsregelung“ von so genannten Dopingmitteln? Wie ist dies jeweils geregelt?

28.   In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die Anwendung verbotener Methoden im Sport (z.B. Blutdoping) strafrechtlich verboten? Wie ist dies jeweils geregelt?

29.   In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist „Gendoping" strafrechtlich verboten? Wie ist dies geregelt?

30.   In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es bei Doping im Sport einen eigenen gerichtlich strafbaren Tatbestand „Sportbetrug"?

31.   Wie beurteilt das Ressort nun die strafrechtlichen Bestimmungen im ADBG? Sieht das Ressort aktuell auch Schwierigkeiten bei der Erfassung von Dopingvergehen als Betrug?

32.   Gab es im Jahr 2013 bei Dopingverdacht gemeinsame Ermittlungsgruppen nach Art. 13 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, BGBl. III Nr. 65/2005 mit anderen EU Mitgliedsstaaten? Wenn ja, mit welchen Mitgliedsstaaten? Welche Ergebnisse wurden durch die Ermittlungsgruppen erzielt?

33.   Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts im Jahr 2013 gemeinsam mit dem BMLVS, BMG, BMF und der NADA Austria GmbH ergriffen, um den kriminell organisierten Schwarzmarkt für Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc.) in Österreich zu bekämpfen (siehe beispielsweise diesbezügliche Spam-mails)?

Wie sieht die interne Kooperation zwischen den mit diesen Problemen befassten und zuständigen Bundesministerien aus? Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind 2014 insgesamt geplant?

34.   Welche konkreten Verhandlungsergebnisse zum Vertrieb von Doping- bzw. Arzneimitteln im Internet, die von der „Austrian Medicines Enforcement Group“ (AMEG) bzw. auf internationaler Ebene durch die Expertengruppe des Europarates erarbeitet wurden, liegen aktuell vor?

35.   ln welcher Form wurde seitens des BMJ mit dem BMF (Zoll), BMLVS (Sektion Sport), BMI, BMG (AGES) und mit der NADA Austria GmbH bei Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach § 22 a ADBG u.a. zusammengearbeitet? Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2013 ergriffen? Wie soll im Jahr 2014 mit den genannten Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH zusammen gearbeitet werden?

36.   Wie beurteilt das Justizressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in Angelegenheiten der Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. nun § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei?

37.   Welche Bestimmungen des zukünftigen WADA-Code - den Österreich bis 2015 zur Gänze umzusetzen hat - widersprechen aus Sicht des Justizressorts dem österreichischen und/oder europäischen Recht?

38.    Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide etc. von SportlerInnen, BodybuilderInnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind dem Ressort in Österreich im Jahr 2013 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?