1750/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
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Anfrage


der Abgeordneten Erwin Spindelberger und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Aluminium in Deos als Krebsauslöser?“

Antitranspirantien sind kosmetische Mittel mit schweißhemmender Wirkung; diese sind als Roller, Stick, Creme oder Aerosol zum Sprühen im Handel erhältlich. Nahezu alle Deodorants enthalten Aluminiumsalze in unterschiedlicher Konzentration, da diese Salze die Schweißbildung hemmen.

Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Aluminium aus Antitranspirantien wird immer wieder kritisch hinterfragt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Beteiligung an der Entwicklung der Alzheimer-Krankheit und der Entstehung von Brustkrebs. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass hohe Aluminiumdosen neurotoxische Wirkungen beim Menschen und embryotoxische Effekte in Tierstudien zeigen; über die Aufnahme und Wirkung von Aluminium aus kosmetischen Mitteln über die Haut fehlen wichtige Studien mit Humandaten.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hat im Feber 2014 eine Stellungnahme publiziert, die im wesentlichen folgende Argumente enthält: „Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (tolerable weekly intake, TWI) von 1 Milligramm (mg) Aluminium je Kilogramm Körpergewicht für die orale Aufnahme über die Nahrung abgeleitet … allein durch die tägliche Benutzung eines aluminiumhaltigen Antitranspirants wird der TWI möglicherweise komplett ausgeschöpft. Darüber hinaus müssen weitere Aluminiumaufnahmequellen, wie beispielsweise Lebensmittel,

Kochutensilien oder weitere Kosmetika, berücksichtigt werden ….. Verbraucherinnen

und Verbraucher nehmen bereits über Lebensmittel hohe Mengen Aluminium auf,
und die wöchentlich tolerierbare Aufnahmemenge ist wahrscheinlich bei einem Teil der Bevölkerung alleine durch Lebensmittel ausgeschöpft. Bei langfristiger Anwendung aluminiumhaItiger kosmetischer Mittel könnte der TWI dauerhaft überschritten werden und sich Aluminium im Körper anreichern. Wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen derzeit aber noch u.a. in Bezug auf die tatsächliche Penetrationsrate und die Langzeitfolgen chronischer Aluminiumexposition
…….


Das BFR empfiehlt freiwillige Verwendungshinweise („Nicht auf verletzter Haut“) bzw. die Gehalte von Aluminiumsalzen in Antitranspirantien generell zu begrenzen,
anstatt, wie im Falle von Aluminiumzirkoniumchloridhydroxid, nur einzelne Aluminiumsalze zu regulieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat erst kürzlich eine Studie ( "Aluminium­Toxikologie und gesundheitliche Aspekte körpernaher Anwendungen”. Juni 2014) präsentiert, die ua. folgendes ausführt: „Zahlreiche biochemische Prozesse werden durch Aluminium beeinflusst, doch über die exakten Mechanismen der Toxizität von Aluminium ist wenig bekannt. Eindeutig ist jedenfalls das zell- und insbesondere neurotoxische Potenzial. Aluminium steht in Verdacht, an der Entstehung einer Reihe von Erkrankungen - insbesondere des Zentralnervensystems, aber auch des Stoffwechsels - beteiligt zu sein. Allerdings konnte bislang nur bei drei Krankheiten - der Dialyse-Enzephalopathie, der Osteomalazie (Erkrankung der Knochen) sowie der Aluminose (Aluminiumstaublunge) ein direkter Zusammenhang zwischen einer Aluminiumexposition und der Entstehung der Krankheit festgestellt werden. Drei Organsysteme sind klar durch die toxischen Effekte von Aluminium betroffen: das blutbildende System, das Nervensystem und die Knochen. ……. Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist es deshalb ratsam, Aluminiumexpositionen der Ver­braucherInnen aus körpernahen Anwendungen so weit wie möglich zu reduzieren."

 

 

 

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.    Wie einer Anfragebeantwortung der deutschen Bundesregierung (18/1251) vom April 2014 entnommen werden kann, fand bereits Mitte 2013 eine Befassung in Brüssel des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) der Europäischen Kommission zur Bewertung von Aluminium in kosmetischen Mitteln statt. Hat Ihr Ressort Kenntnis über den aktuellen Stand der Diskussion?

2.    Welche Möglichkeiten sehen Sie zukünftig, die Gehalte von Aluminiumsalzen in Antitranspirantien generell zu begrenzen?

3.    Welche Schritte werden Sie setzen, damit konkrete EU-rechtliche Maßnahmen zum Verzicht auf Aluminium oder zumindest zur Reduktion von Aluminium in der verbraucherInnennahen Anwendung gesetzt werden?