1752/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Lipitsch

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend technische Mängel bei FinanzOnline bei Vorliegen mehrerer Dienstverhältnisse, jedoch nur einer einzigen bezugsauszahlenden Stelle

Parlamentarische Mitarbeiterinnen und ev. auch andere ASVG-Angestellte mit mehreren Dienstverhältnissen, die eine Einkommensteuererklärung (bzw. ev. auch eine Arbeitnehmerveranlagung) über FinanzOnline durchführen wollen, sind seit vielen Jahren mit derselben technischen Unzulänglichkeit des Systems konfrontiert: Bei Übermittlung von mindestens zwei Jahreslohnzetteln durch eine einzige bezugsauszahlende Stelle übernimmt          das System offensichtlich immer nur ein Dienstverhältnis. Dies bedeutet, dass für diese         Gruppe der Erklärungspflichtigen eine Vorausberechnung der Einkommenssteuer (eventuell      auch der Arbeitnehmerveranlagung) zwar prinzipiell durchführbar, dessen Ergebnis aufgrund     der nicht im System befindlichen weiteren Dienstverhältnisse jedoch falsch ist. Anders als bei     der Arbeitnehmerveranlagung bietet das System bei der Einkommensteuererklärung auch          nicht die alternative Möglichkeit einer „anonymen“ Berechnung an.

Möglicherweise liegt das Problem bei Parlamentarischen MitarbeiterInnen auch im Umstand begründet, dass in das Feld „Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen“ nur die Zahl „eins“ für       die Treuhandgesellschaft als einzige bezugsauszahlende Stelle einzutragen ist, aber das          System nicht so programmiert wurde, dass auch mehrere Jahreslohnzettel von nur einer       einzigen bezugsauszahlenden Stelle akzeptiert und erkannt werden.

Jedenfalls müssen Erklärungspflichtige dieser Gruppe jedes Jahr beim zuständigen Finanzamt     das manuelle Hochladen aller weiteren Dienstverhältnisse persönlich urgieren. Das Finanzamt erklärt, dass das FinanzOnline System immer nur einen einzigen von einer         bezugsauszahlenden Stelle übermittelten Jahreslohnzettel in das System aufnehmen könne         und weitere vorhandene Jahreslohnzettel irrtümlich als Fehler erkannt werden. Dies stellt für        die betroffenen Parlamentarischen MitarbeiterInnen und ev. andere ASVG-Angestellte einen jährlich auftretenden und somit inakzeptablen Mehraufwand gegenüber allen anderen    Einkommen- und eventuell auch Lohnsteuerpflichtigen dar.

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den zuständigen       Bundesminister für Finanzen nachstehende


Anfrage

1.      Ist Ihnen der geschilderte Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann?

2.       Da den Beamtinnen und Beamten der Mangel seit Jahren bekannt ist, stellt sich die   Frage, weshalb dieser nicht schon längst behoben wurde?

3.       Beabsichtigen Sie die Behebung dieses technischen Mangels umgehend zu                        veranlassen?