1752/J XXV. GP
Eingelangt am 12.06.2014
Dieser Text
ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lipitsch
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend technische Mängel bei FinanzOnline bei Vorliegen mehrerer Dienstverhältnisse, jedoch nur einer einzigen bezugsauszahlenden Stelle
Parlamentarische Mitarbeiterinnen und ev. auch andere ASVG-Angestellte mit mehreren Dienstverhältnissen, die eine Einkommensteuererklärung (bzw. ev. auch eine Arbeitnehmerveranlagung) über FinanzOnline durchführen wollen, sind seit vielen Jahren mit derselben technischen Unzulänglichkeit des Systems konfrontiert: Bei Übermittlung von mindestens zwei Jahreslohnzetteln durch eine einzige bezugsauszahlende Stelle übernimmt das System offensichtlich immer nur ein Dienstverhältnis. Dies bedeutet, dass für diese Gruppe der Erklärungspflichtigen eine Vorausberechnung der Einkommenssteuer (eventuell auch der Arbeitnehmerveranlagung) zwar prinzipiell durchführbar, dessen Ergebnis aufgrund der nicht im System befindlichen weiteren Dienstverhältnisse jedoch falsch ist. Anders als bei der Arbeitnehmerveranlagung bietet das System bei der Einkommensteuererklärung auch nicht die alternative Möglichkeit einer „anonymen“ Berechnung an.
Möglicherweise liegt das Problem bei Parlamentarischen MitarbeiterInnen auch im Umstand begründet, dass in das Feld „Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen“ nur die Zahl „eins“ für die Treuhandgesellschaft als einzige bezugsauszahlende Stelle einzutragen ist, aber das System nicht so programmiert wurde, dass auch mehrere Jahreslohnzettel von nur einer einzigen bezugsauszahlenden Stelle akzeptiert und erkannt werden.
Jedenfalls müssen Erklärungspflichtige dieser Gruppe jedes Jahr beim zuständigen Finanzamt das manuelle Hochladen aller weiteren Dienstverhältnisse persönlich urgieren. Das Finanzamt erklärt, dass das FinanzOnline System immer nur einen einzigen von einer bezugsauszahlenden Stelle übermittelten Jahreslohnzettel in das System aufnehmen könne und weitere vorhandene Jahreslohnzettel irrtümlich als Fehler erkannt werden. Dies stellt für die betroffenen Parlamentarischen MitarbeiterInnen und ev. andere ASVG-Angestellte einen jährlich auftretenden und somit inakzeptablen Mehraufwand gegenüber allen anderen Einkommen- und eventuell auch Lohnsteuerpflichtigen dar.
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den zuständigen Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen der geschilderte Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann?
2. Da den Beamtinnen und Beamten der Mangel seit Jahren bekannt ist, stellt sich die Frage, weshalb dieser nicht schon längst behoben wurde?
3. Beabsichtigen Sie die Behebung dieses technischen Mangels umgehend zu veranlassen?