1753/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend „Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie“

Die Qualität der Lebensmittel ist nicht nur für den Geschmack, sondern auch für die Gesundheit des Menschen von großer Bedeutung. Die wertvolle österreichische bäuerliche Landwirtschaft produziert beste Qualität. Die Konsumenten wollen die Qualität, für die sie bezahlen auch tatsächlich bekommen. Eine verbesserte Herkunftskennzeichnung erleichtert daher den Konsumenten die Entscheidung und macht sie sicher, Qualität zu kaufen. Aber nicht überall ist die Herkunftsbezeichnung bereits Standard.

Besonders in der Gastronomie besteht Handlungsbedarf. Die Speisekarten weisen nicht auf die Herkunft der Lebensmittel hin, im Gegenteil, oft werden regionale Lieferanten genannt, wobei es sich in vielen Fällen nicht um regionale Produzenten, sondern um regionale Großhändler handelt. Die Ware im Großhandel hat keine ausreichende Herkunftsbezeichnung, was für Gastronomiegäste bedeutet, dass sie nicht sicher gehen können, ob die angegebenen regionalen Produkte auch tatsächlich aus der Region stammen. Als Bespiel ist das Prospekt einer der drei größten Gastronomie- und Hotelzulieferer beigelegt (siehe Anlage).

Den Konsumenten ist die Wahl zu lassen, dazu brauchen sie aber ausreichende Information, um sich so für regionale Produkte entscheiden zu können, die tatsächlich aus der angegebenen Region stammen und dort auch verarbeitet wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

1.     Halten Sie eine exakte Herkunftskennzeichnung der in der Gastronomie verwendeten Produkte und Lebensmittel für notwendig?

a.     Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um diese Kennzeichnung sicher zu stellen?

b.     Wenn nein, warum nicht?

2.     Gibt es von Ihnen bzw. von Seiten Ihres Ressorts Überlegungen, von Gastronomiezulieferbetrieben eine standardisierte Herkunftsbezeichnung ihrer angebotenen Produkte und Lebensmittel zu verlangen bzw. Angaben darüber auf deren Richtigkeit zu überprüfen?

a.     Wenn ja, wie sehen diese aus und mit welchen anderen Ressorts stehen Sie diesbezüglich in Kontakt?

b.     Wenn nein, warum nicht?

3.     Wie kann Ihrer Ansicht nach, der Konsument in der Gastronomie derzeit sicher gehen, dass die als „regional“ gelisteten Speisen und Getränke auf den Speisekarten auch tatsächlich aus regionaler Produktion stammen?

4.     Sollten die Gastronomiebetriebe Ihre Lieferanten den Konsumenten bekanntgeben?

a.     Falls ja, in welcher Form? Was genau soll diese Information beinhalten, damit der Konsument ausreichend informiert ist?

b.     Falls nein, glauben Sie, dass die Konsumenten diese Informationen nicht brauchen bzw. nicht haben wollen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Anfragesteller übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfrage (gescanntes Original)

zur Verfügung.