1754/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend weiterführende Maßnahmen auf Basis der Familienpolitischen Datenbank des ÖIF

 

In Österreich besteht nach wie vor ein großer Facettenreichtum an unzureichend aufeinander abgestimmten familienbezogenen Leistungen des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden, der auch von Seiten des Rechnungshofs (siehe beispielhaft die Bände Bund 2011/06 sowie Bund 2014/03) wiederholt kritisiert worden ist. "Eine institutionelle Abstimmung familienbezogener Leistungen zwischen Bund und Ländern war nicht gelungen", resümierte das Kontrollorgan des Nationalrats erneut im Frühjahr dieses Jahres.

Zwar wurde mit der Umsetzung der Familienpolitischen Datenbank (FPDB) des Österreichischen Instituts für Familienforschung an der Universität Wien (ÖIF) ein erster Schritt in Richtung der vom Rechnungshof geforderten "gebietskörperschaftenübergreifenden Überprüfung des Spektrums der familienbezogenen Leistungen auf Parallelitäten und Überschneidungen sowie auf Möglichkeiten zur Konzentration und Straffung von Leistungen" gesetzt, weiterführende Initiativen auf Basis dieser Datenlagen folgten bislang aber nicht. Angesichts des Anspruchs, größtmögliche Leistungstransparenz zu gewährleisten, und den nicht unwesentlichen Kosten, die für Entwicklung, Recherche, Erstellung, Errichtung, Aktualisierung sowie laufenden Betrieb der Datenbank bereits angefallen sind bzw. laufend anfallen, ist es jedoch höchst an der Zeit, aus den vorliegenden Daten Schlüsse zu ziehen und Maßnahmen abzuleiten. Im Rahmen der Diskussion der Bundesfinanzgesetze 2014 und 2015 im Budgetausschuss hielt die Bundesministerin für Familien und Jugend jedoch fest, dass viele der familienbezogenen Leistungen eine zu starke regionale Spezifik aufwiesen, um sie überhaupt sinnvoll zusammenführen zu können - eine Aussage, die befürchten lässt, dass dieses wichtige Reformprojekt von Seiten des zuständigen Ressorts nicht dem erforderlichen Elan verfolgt wird.

Die Ergebnisse einer Abfrage (Stichtag: 11.06.2014) der derzeit in der FPDB verzeichneten, laufenden Förderungen offenbaren jedoch einen Föderdschungel, der für Familien nicht einfach zu durchblicken sein dürfte:


LEISTUNGEN DES BUNDES

Bezeichnung

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte  Reform

B: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

16.04.2009

01.09.2009

 

 

Bund: Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind ab der Veranlagung 2009, bis zu einem Betrag von 2.300 Euro pro Kind und Jahr, als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

11.03.2009

01.01.2009

 

19.08.2009

Bund: Alleinerzieherabsetzbetrag

Steht jenen Steuerpflichtigen zu, die mehr als 6 Mo/Jahr nicht in einer Ehe- oder Lebensgemeinschaft leben und denen während dieses Zeitraumes ein Kinderabsetzbetrag zusteht.

30.12.1981

01.01.1982

 

18.06.2009

Bund: Alleinverdienerabsetzbetrag

Als Alleinverdiener gilt ein Steuerpflichtiger, der mehr als 6 Mo im Jahr mit einem (Ehe-)Partner zusammenlebt und mind. 1 Kind hat, für das mehr als 6 Mo im Jahr Familienbeihilfe gewährt wird.

24.11.1972

01.01.1973

 

01.01.2011

Bund: Arbeitgeberzuschuss zu den Kinderbetreuungskosten

Zuschuss durch AG zu Kinderbetreuung bis 500 EUR jährlich von Lohnsteuer befreit

31.03.2009

01.01.2009

 

18.06.2009

Bund: Außergewöhnliche Belastungen

Aufwand für Kinderbetreuung und Mehraufwand für Personen, denen erhöhte Familienbeihilfe gewährt wirken als außergewöhnliche Belastungen einkommensmindernd

30.12.1989

01.01.1990

 

01.01.2011

Bund: Auswärtige Berufsausbildung (Absetzbarkeit der Kosten)

Steuerliche Absetzbarkeit als ausergewöhnliche Belastung

07.07.1988

30.07.1988

 

01.01.2002

Bund: Besuchsbegleitung

Der Kontakt minderjähriger Kinder zu ihrem besuchsberechtigten Elternteil soll – in Anwesenheit einer dafür ausgebildeten Begleitperson – nach Trennung oder Scheidung aufrechterhalten oder wieder angebahnt werden.

-

01.01.2005

 

01.01.2010

Bund: Betriebliche Mitabeitervorsorge KBG

Beiträge aus FLAF für betriebliche Mitarbeitervorsorge während KBG-Zeiten

10.07.2002

01.07.2002

 

01.01.2008

Bund: Betriebshilfe

Gewährung einer Betriebshilfe bzw. wenn dies nicht möglich ist eines Wochengeldes für weibliche Personen, die in der gewerblichen Wirtschaft oder in der Land- und Forstwirtschaft selbständig erwerbstätig sind. Das tägliche Wochengeld beträgt 250 ATS.

19.07.1982

01.07.1982

 

01.01.1998

Bund: Eltern- und Kinderbegleitung

Förderung von Angeboten im Bereich der Eltern- und Kinderbegleitung bei Scheidungsprozessen

01.01.2011

01.01.2011

 

01.01.2011

Bund: Elternbildung

Förderungen von Elternbildungsträgern durch das Familienministerium

23.07.1999

01.01.2000

 

01.01.2011

Bund: Elternteilzeit für Mütter (Dienstnehmer und Heimarbeiter)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen: 3 Jahre im Unternehmen + mind. 21 MItarbeiterInnen im Unternehmen

22.06.2004

01.07.2004

 

17.11.2009

Bund: Elternteilzeit für Mütter (Landarbeiterinnen)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen: 3 Jahre im Unternehmen + mind. 21 MItarbeiterInnen im Unternehmen

22.06.2004

01.07.2004

 

17.11.2009

Bund: Elternteilzeit für Mütter (Öffentlicher Dienst)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen: 3 Jahre im Unternehmen + mind. 21 MItarbeiterInnen im Unternehmen

22.06.2004

01.07.2004

 

17.11.2009

Bund: Elternteilzeit für Väter (Dienstnehmer und Heimarbeiter)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen: 3 Jahre im Unternehmen + mind. 21 MItarbeiterInnen im Unternehmen

22.06.2004

01.07.2004

 

17.11.2009

Bund: Elternteilzeit für Väter (Landarbeiter)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen: 3 Jahre im Unternehmen + mind. 21 MItarbeiterInnen im Unternehmen

22.06.2004

01.07.2004

 

17.11.2009

Bund: Elternteilzeit für Väter (Öffentlicher Dienst)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen: 3 Jahre im Unternehmen + mind. 21 MItarbeiterInnen im Unternehmen

22.06.2004

01.07.2004

 

17.11.2009

Bund: Ersatzzeitraum für Zeiten der Kindererziehung - leibliche Kinder/Stiefkinder

Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten für die Pension

11.01.1994

01.07.1993

 

01.01.2005

Bund: Ersatzzeitraum für Zeiten der Kindererziehung - Wahlkinder/Pflegekinder

Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten für die Pension

11.01.1994

01.07.1993

 

01.01.2002

Bund: ESF Kinderbetreuungskostenzuschuss

Zuschuss für Studierende in der Abschlussphase des Studiums zu den Kinderbetreuungskosten

03.06.2008

03.06.2008

 

 

Bund: Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Kann beantragt werden, wenn der Weg zur Ausbildungsstätte mindestens 2 km lang ist und keine Lehrlingsfreifahrt in Anspruch genommen werden kann. Sie beträgt zwischen 5,10 und 7,30 EUR pro Monat.

12.07.1994

01.01.1994

 

01.09.2002

Bund: Familienbeihilfe

Einführung der Familienbeihilfe; Zweck ist die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern; bis 1959 nur für Selbständige

15.12.1954

01.01.1955

 

31.12.2010

Bund: Familienberatungsstellen

Finanzielle Förderung der Familienbeatungsstellen

23.01.1974

01.01.1974

 

01.01.1998

Bund: Familienhärteausgleich

Finanzielle Überbrückungshilfe für österreichische StaatsbürgerInnen mit Familie in Notsituationen

24.11.1987

01.01.1988

 

01.05.2004

Bund: Familienhospizkarenz

Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf Herabsetzung, Änderung oder Freistellung von der Normalarbeitszeit zur Begleitung sterbender Angehöriger oder zur Betreuung eines im Haushalt lebenden schwersterkrankten Kindes.

25.06.2002

01.07.2002

 

 

Bund: Familienhospizkarenz - Härteausgleich

Transferzahlung für Personen in Familienhospizkarenz

16.07.2002

01.07.2002

 

 

Bund: Familienzuschlag

ergibt zusammen mit dem Grundbetrag das Arbeitslosengeld

27.07.1989

01.08.1989

 

30.12.2009

Bund: Freifahrten für Lehrlinge

kostenlose Beförderung von Lehrlingen zur Bildungsstätte und zurück

26.06.1992

01.09.1992

 

01.08.2000

Bund: In-vitro-Fertilisation - Beitrag zu den Kosten

Finanzielle Unterstützung für In-vitro-Fertilisation; Übernahme von 70% der Kosten; Anspruch für maximal 4 Versuche je Kind; Frau darf 40. Lebensjahr/Mann 50. Lebvensjahr noch nicht vollendet haben

19.08.1999

01.01.2000

 

-

Bund: Karenzurlaub für Mütter (Dienstnehmer und Heimarbeiter)

Einführung Karenzurlaub für Mütter; maximal 6 Monate (nach Ende des Beschäftigungsverbots nach der Entbindung) gegen Entfall des des Arbeitsentgelts; nach Wiedereinstieg 4 Wochen Kündigungs- und Entlassungsschutz

01.03.1957

01.05.1957

 

01.01.2010

Bund: Karenzurlaub für Mütter (Landarbeiterinnen)

Einführung Karenzurlaub für Mütter; maximal 6 Monate (nach Ende des Beschäftigungsverbots nach der Entbindung) gegen Entfall des des Arbeitsentgelts; nach Wiedereinstieg 4 Wochen Künigungs- und Entlassungsschutz

18.12.1957

01.07.1958

 

01.01.2010

Bund: Karenzurlaub für Mütter (Öffentlicher Dienst)

Einführung Karenzurlaub für Mütter; maximal 6 Monate (nach Ende des Beschäftigungsverbots nach der Entbindung) gegen Entfall des des Arbeitsentgelts; nach Wiedereinstieg 4 Wochen Künigungs- und Entlassungsschutz

01.03.1957

01.05.1957

 

01.01.2010

Bund: Karenzurlaub für Väter (Dienstnehmer und Heimarbeiter)

Einführung der Möglichkeit des Karenzurlaubs für Väter (bis max. 1. Geburtstag des Kindes)

12.12.1989

01.01.1990

 

01.01.2010

Bund: Karenzurlaub für Väter (Landarbeiter)

Einführung der Möglichkeit des Karenzurlaubs für Väter (bis max. 1. Geburtstag des Kindes); nur abgeleiteter Karenzanspruch (nur wenn Mutter prinzipiell anspruchsberechtigt ist)

12.12.1989

01.01.1990

 

01.01.2010

Bund: Karenzurlaub für Väter (Öffentlicher Dienst)

Einführung der Möglichkeit des Karenzurlaubs für Väter (bis max. 1. Geburtstag des Kindes)

12.12.1989

01.01.1990

 

01.01.2010

Bund: Kinderabsetzbetrag

Jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, steht der Kinderabsetzbetrag zu, der die Unterhaltsbelastung abgelten soll.

24.11.1972

01.01.1973

 

01.01.2009

Bund: Kinderbeistand

Ein Kinderbeistand vertritt im Obsorge- oder Besuchsrechts-Verfahren über die Wünsche und Vorstellungen von Minderjährigen als deren parteilicher Vertreter.

10.12.2009

01.07.2010

 

 

Bund: Kinderbetreuungsgeld

Einführung des Kinderbetreuungsgeldes; Betreuungsaufwand für Eltern mit Kleinkindern soll (teilweise) abgegolten werden

07.08.2001

01.01.2002

 

01.01.2010

Bund: Kinderbetreuungsgeld - Beihilfe

Einführung Beihilfe zu Pauschalvarianten des KBG

22.10.2009

01.01.2010

 

 

Bund: Kinderfreibetrag

Verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage, kann von einem oder von beiden lohnsteuerpflichtigen Elternteilen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden

30.03.2009

31.03.2009

 

01.01.2010

Bund: Kinderzuschuss (ASVG)

Kinderzuschuss zu Alters-, Gleit-, Indvaliditäts bzw. Berufsunfähigkeitspension

09.09.1955

30.09.1955

 

01.01.2010

Bund: Krankenversicherungsbeitrag KBG

Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge während KBG-Bezug

07.08.2001

01.01.2002

 

 

Bund: Mediation

Förderungsantrag für Angebote der Mediation in familien- und kindschaftsrechtlichen Konfliktfällen

23.06.1999

01.01.2000

 

01.01.2011

Bund: Mehrkindzuschlag

kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von Eltern mit 3 oder mehr Kindern - für die FBH gewährt wird - geltend gemacht werden

18.06.1998

01.01.1999

 

01.01.2011

Bund: Mutter-Kind-Pass

Gesundheitliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und von Kleinkindern

16.01.1974

-

 

01.11.2013

Bund: Mutterschutz

für schwangere Dienstnehmerinnen, Heimarbeiterinnen gilt 6 Wochen vor und nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot. Für stillende Mütter verlängert sich die Frist auf acht Wochen und für stillende Mütter nach Frühgeburten auf zwölf Wochen.

13.03.1957

28.03.1957

 

01.07.1978

Bund: Pflegefreistellung

Arbeitnehmer können im gemeinsamen Haushalt lebende, nachweislich erkrankte nahe Angehörige bis zum Höchstausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres pflegen. Angehörige sind Ehegatte, mit dem Arbeitnehmer in gerader Linie verwandte Personen, Wahl- und Pflegekinder sowie Lebensgefährte/-in.

07.07.1976

01.01.1977

 

01.01.2013

Bund: Pflegekarenz / Pflegeteilzeit

Arbeitnehmer/innen können Pflegekarenz (gänzlicher Entgeltentfall) oder einer Pflegeteilzeit (aliquoter Entgeltentfall) vereinbaren. Während dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz, ein Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung (beitragsfreie Kranken- und Pensionsversicherung).

04.07.2013

01.01.2014

 

 

Bund: Pflegekarenzgeld

Pflegekarenzgeld unterstützt pflegende/betreuende Angehörige bei Pflegekarenz, Pflegeteilzeit sowie Familienhospizkarenz. Ein Angehöriger kann – je nach vereinbarter Dauer – zwischen 1 und 3 Monaten Pflegekarenzgeld beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bezug auf max. 12 Monate pro pflegebedürftiger Person verlängert werden.

04.07.2013

01.01.2014

 

 

Bund: Prozessbegleitung

Juristische und psychosoziale Prozessbegleitung in Strafprozessen

07.11.2011

01.01.2008

 

01.06.2009

Bund: Schülerbeihilfe

Die Schülerbeihilfe unfasst: Schulbeihilfe, Heimbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe  (seit Sept. 1995) und besondere Schulbeihilfe (für Studierende an höheren Schulen, die sich wegen der Vorbereitung der Abschluuprüfung unentgeltlich beurlauben lassen oder die Wewerbsarbeit einstellen)

08.06.1971

01.09.1971

 

01.09.2012

Bund: Schülerbeihilfe - außerordentliche Unterstützung

Unterstützung bei Härtefällen außerhalb der üblichen Regelungen der Schülerbeihilfen

01.01.1985

01.09.1985

 

01.09.2007

Bund: Schülerfreifahrt

Unentgeltliche Beförderung von SchülerInnen zur Schule und zurück

09.07.1972

01.09.1972

 

01.09.2004

Bund: Schulfahrtbeihilfe

Kann beantragt werden, wenn der Schulweg mind. 2 km lang ist und die Benutzung eines Verkehrsmittels erforderlich ist.

07.04.1971

01.01.1971

 

01.09.2004

Bund: Schulveranstaltungen - finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

-

-

 

 

Bund: Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

Möglichkeit der Selbstversicherung für Pflegende von behinderten Kindern

17.05.1990

01.07.1990

 

01.01.2005

Bund: Sonderausgabenerhöhung Kinderstaffel

Steuerliche Absetzbarkeit bei ArbeitnehmerInnenveranlagung ab dem 3. Kind

30.04.1996

01.05.1996

 

01.01.2002

Bund: Studienbeihilfe

Einführung Studienbeihilfe

22.10.1969

01.09.1969

 

01.09.2000

Bund: Studienbeihilfe - Fahrtkosten

Unterstützung für Studierende ab vollendetem 27. Lebensjahr

26.06.1992

01.09.1992

 

01.09.2000

Bund: Studienbeihilfe - Studienabschlussstipendium

Unterstützung in Studienabschlussphase wenn Erwerbsarbeit beendet wird

01.03.1999

01.03.1999

 

01.09.2003

Bund: Studienbeihilfe - Studienunterstützungen

Unterstützung für Härtefälle, Unterstützung Auslandsaufenthalten und besondereen Studienleistungen

26.06.1992

01.09.1992

 

01.09.2000

Bund: Unentgeltliche Schulbücher

Kostenlose Ausstattung mit Schulbüchern bzw. anderen Unterrichtsmaterialien; seit 1996 mit Selbstbehalt (10%)

09.07.1972

01.09.1972

 

01.09.2010

Bund: Unfallversicherung für SchülerInnen und StudentInnen - Beiträge

Beitrag für Unfallversicherung - an AUVA überwiesen

11.07.1991

-

 

01.01.2002

Bund: Unterhaltsabsetzbetrag

Unterhaltsleistungen an nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehörige Kinder werden durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten.

26.06.1992

27.06.1992

 

27.06.2001

Bund: Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss dient dazu, den Unterhalt von Kindern abzusichern, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss dient dazu, den Unterhalt von Kindern abzusichern, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Das setzt voraus, dass der Vater bekannt ist.

20.05.1976

15.06.1976

 

01.01.2010

Bund: Vereinbarte Elternteilzeit für Mütter (Dienstnehmer und Heimarbeiter)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen

26.05.2004

01.07.2004

 

-

Bund: Vereinbarte Elternteilzeit für Mütter (Landarbeiterinnen)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen

26.05.2004

01.07.2004

 

-

Bund: Vereinbarte Elternteilzeit für Mütter (Öffentlicher Dienst)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen

26.05.2004

01.07.2004

 

-

Bund: Vereinbarte Elternteilzeit für Väter (Dienstnehmer und Heimarbeiter)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen

26.05.2004

01.07.2004

 

-

Bund: Vereinbarte Elternteilzeit für Väter (Landarbeiter)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen

26.05.2004

01.07.2004

 

-

Bund: Vereinbarte Elternteilzeit für Väter (Öffentlicher Dienst)

Einführung der neuen Regelung für Teilzeit; Ausmaß und Lage der Arbeitszeit wählbar; Anspruchsvoraussetzungen

26.05.2004

01.07.2004

 

-

Bund: Wochengeld

Weiblichen Versicherten gebührt für die letzten 6 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und für die ersten 6 Wochen nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen, vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Der Bund ersetzt den Trägern der Krankenversicherung 40% der Aufwendungen für das Wochengeld.

30.09.1955

01.01.1956

 

01.01.1997

Bund: Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Finanzielle Unterstützung für Personen, die mehr als ein Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen pflegen, damit sich diese bei Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen durch Ersatzpflege vertreten lassen können.

-

01.01.2004

 

01.10.2012

K: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

03.07.2008

01.09.2008

 

 

NÖ: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

02.07.2009

01.09.2009

 

 

OÖ: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a

-

23.05.2009

 

 

S: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Kindergartenpflicht für Kinder während des Jahres vor Beginn ihrer Schulpflicht. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

08.07.2009

01.09.2009

 

 

St: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a

27.04.2011

12.09.2011

 

 

T: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr für über 5-Jährige. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

30.06.2010

01.09.2010

 

 

V: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a

01.09.2009

01.09.2009

 

 

W: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

06.04.2010

01.05.2010

 

 

 

LEISTUNGEN LAND BURGENLAND

Bezeichnung

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte  Reform

B: Familienauto

Förderung für ein Auto mit mindestens sechs Sitzplätzen, dessen Zulassung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt

27.04.2007

28.04.2007

 

 

B: Familienförderung für Mehrlingsgeburten

Einmalige Förderung idHv 700 EUR bei Zwillingsgeburten und 300 EUR für jedes weitere Mehrlingskind

21.03.2002

01.01.2002

 

27.04.2007

B: Familienpass

Der Familienpass ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte

-

01.01.2001

 

 

B: Förderung für Eltern-Kind-Zentren

Gefördert werden Eltern-Kind-Zentren als Einrichtungen, in denen Eltern im familialen Alltag und in ihren Sozialisationsaufgaben unterstützt und motiviert werden, selbst aktiv zu werden, die das Elternsein fördern und Eltern und Kindern soziale Kontakte zu Gleichaltrigen und Gruppenerlebnisse ermöglichen.

30.04.2012

01.04.2012

 

 

B: Kinderbetreuungsförderung - Gratiskindergarten

Familien mit Kindern, die eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009, in der jeweils geltenden Fassung, besuchen und das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben, wird unabhängig vom Familieneinkommen auf Antrag eine Kinderbetreuungsförderung gewährt.

16.04.2009

01.09.2009

 

 

B: Kinderbetreuungsförderung durch Tageseltern

Eine Förderung für Eltern bzw. allein erziehenden Elternteile, die aufgrund beruflicher Verpflichtungen keine ausreichenden institutionellen Kinderbetreuungsangebote in ihrer Gemeinde vorfinden, und Tageselternbetreuung in Anspruch nehmen, sofern keine Möglichkeit zur Betreuung innerhalb der Familie besteht.

30.04.2012

01.04.2012

 

 

B: Kinderbonus

Der Kinderbonus kann für Kinder bis zu drei Jahren gewährt werden und ist eine einkommensabhängige monatliche Zuwendung zwischen 140 EUR und 190 EUR.

01.02.2007

27.04.2007

 

 

B: Pflegegeld für Pflegekinder

Pflegepersonen gebührt über Antrag zur Erleichterung der mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwendungen Pflegegeld

16.01.1992

01.05.1992

 

01.01.2013

B: Schulstartgeld

Einmalige Förderung für Schulkinder im ersten Pflichtschuljahr

13.10.2009

01.09.2009

 

 

B: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

16.04.2009

01.09.2009

 

 



LEISTUNGEN LAND KÄRNTEN

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte  Reform

Einmalige freiwillige Leistung des Landes Kärnten, gewährt für jedes nach dem 31.12.2005 geborenes Kind mit ö. Staatsbürgerschaft

09.05.2006

01.01.2006

 

01.01.2010

Zuschuss zu Fahrtkosten zum Arbeitsplatz wenn kein Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt besteht

-

-

 

 

Zuschuss zu den Fahrtkosten bei Teilnahme an einem Wettbewerb im Inland

-

-

 

 

Einwöchiger Aufenthalt in Kärnten wenn in der Familie gesundheitliche Probleme bestehen oder die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind.

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-

 

 

Zuschuss für einkommensschwache Familien mit Kindern bis 3 Jahren

18.10.1990

01.01.1991

 

01.01.2013

Förderung von Kindergruppen, die Kinder im Alter von ein bis drei Jahren betreuen

-

01.01.2002

 

01.12.2012

Zuwendungen an unterstützungsbedürftige Schüler für die Teilnahme an Winter-, Sommersport- und Projektwochen in Hauptschulen und polytechn. Schulen

-

22.10.1991

 

 

Wiederverlautbarung des Kindergartengesetzes 1975

21.08.1992

-

 

01.03.2011

Erholungsurlaub für gesundheitlich gefährdete und sozialbedürftige Kinder (Alter 6.-13. Lebensjahr) in Bibione bzw. Heiligenblut.

-

-

 

-

Erholungsaktion für Kinder mit chronischen Atemwegserkrankungen

01.01.1992

-

 

 

Förderung der Personalkosten von Kindergärten, Horten, Kinderkrippen und Modellversuchen

19.12.1974

01.01.1975

 

01.03.2011

Eine monatliche finanzielle Unterstützung für pensionsunterversorgte Frauen über 60, die mind. 1 Kind geboren haben

01.07.2006

01.07.2006

 

01.01.2010

Pflegeeltern erhalten für die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Lebensunterhaltskosten für das Pflegekindes ein Pflegegeld als Ersatz für den Aufwand.

03.10.1991

01.01.1992

 

01.01.2013

Transferleistung für Personen, die jahrelang für pflegebedürftige Kinder gesorgt haben

-

-

 

01.01.2009

Förderung flächendeckender Nachmittagsbetreuung ab zehn Schüler

15.03.2007

01.09.2006

 

01.09.2011

Freiwillige Leistung des Landes für jedes schulpflichtige Kind vom ersten bis zum neunten Schuljahr.

10.05.2006

28.02.2006

 

27.07.2011

Umfasst Förderungen für Träger und Zuschüsse an die Eltern für Tagesmütter/-väter-Betreuung

04.10.2011

01.01.2012

 

 

Möglichkeit zur körperlichen und seelischen Regeneration für pflegende Angehörige, die seit mind. 2 Jahren eine Person zu Hause pflegen und betreuen.

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-

 

 

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

03.07.2008

01.09.2008

 

 

 


LEISTUNGEN LAND NIEDERÖSTERREICH

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte Reform

Finanzielle Unterstützung für Vortragsreihen und nach Altersgruppen gestaffelten Spezialmodule mit Vorträgen zur Erziehung und Entwicklung von Kindern.

06.06.2000

06.06.2000

 

 

Im Falle von Krankheit etc. hilft eine Familienhelferin 4–8 Wo. bei der Weiterführung des Haushaltes, bei der Kinderbetreuung

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-

 

 

Ermäßigungen bei Einrichtungen und Veranstaltungen des Landes, Unfallversicherung für haushaltsführenden Ehepartner; Zuschuss für Familienurlaub in NÖ

28.02.1983

01.03.1983

 

01.01.2013

Zuschuss, wenn mit der Familie Urlaub in NÖ gemacht wird

-

01.06.1983

 

01.10.2003

Förderung für Alleinerzieher oder erwerbstätige Eltern zur Betreuung von Kindern bis 15 Jahre während der Schulferien

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-

 

 

Eltern, die ihr Kind auch am Nachmittag im Kindergarten betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zum Kostenbeitrag

27.04.2006

01.09.2006

 

 

Förderung von Eltern-Kind-Zentren

-

01.01.2007

 

 

Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Horten betreuen lassen.

31.10.2001

01.01.2002

 

 

Zuschuss für die Betreuung von Kindern zwischen 30 und 36 LebensMo, die keinen Kindergartenplatz haben.

01.07.2010

01.07.2010

 

 

Gemeinden als Kindergarten erhalten finanzielle Unterstützungen für das erforderliche Kindergartenpersonal

27.04.2006

01.09.2006

 

01.09.2009

Elterngemeinschaften oder Gemeinden, die die Kinder zum Kindergarten befördern, können einen Zuschuss zu den Beförderungskosten erhalten.

01.01.1983

01.01.1983

 

 

familienergänzende und arbeitsplatznahe Betreuungsmöglichkeit für Kleinstkinder

-

01.07.2010

 

 

Familien die Zwillinge, Drillinge, etc. auf die Welt gebracht haben, erhalten eine Förderung

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-

 

 

Förderung des Kaufs einer Mehrwegwindelgrundaustattung

14.12.1999

01.01.2000

 

 

Mobile Mamis sind eigenberechtigte Personen, die regelmäßig und entgeltlich fremde Kinder/Jugendliche bis zum voll. 16. Lebensjahr für einen Teil des Tages individuell im Haushalt der zu betreuenden Kinder betreuen und erziehen.

-

01.10.2003

 

 

Förderung wenn mind. 15 Kinder Nachmittagsbetreuung brauchen mit bis zu EUR 10.000,-

01.01.2004

01.01.2004

 

01.01.2011

Vermittlung von "Leih"-Großeltern und Übernahme von Versicherungen

01.01.2007

01.01.2007

 

 

Das NÖ Partnerschaftstraining richtet sich an Paare, die ihr Leben aktiv gestalten wollen und bereit sind etwas für die Weiterentwicklung der Beziehung zu tun.

-

01.01.2002

 

 

Die Pensionsversicherung für Pflegeeltern ist eine freiwillige Weiter- und/oder Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung.

-

01.01.2005

 

 

Aufwandentschädigung für die Pflege und Erziehung von Kindern bei Pflegeeltern

10.12.1991

01.01.1992

 

01.01.2013

Zuschuss für sportliche Schulveranstaltungen für Familien, deren mindestens zwei Kinder im Laufe eines Schuljahres daran teilnehmen.

01.09.2005

01.09.2005

 

 

Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen betreuen lassen.

-

01.01.1992

 

01.01.2003

Eltern, die ihr Kind von Tageseltern betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten

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01.01.1982

 

01.07.2013

Urlaubszuschuss für Hauptpflegepersonen, die Angehörige mit Pflegegeld mind. Stufe 3 betreuen.

-

02.01.2007

 

 

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

02.07.2009

01.09.2009

 

 

Unterstützung für NÖ Familien, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle Bedrängnis geraten.

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01.01.1984

 

 

 

LEISTUNGEN LAND OBERÖSTERREICH

Bezeichnung

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte  Reform

OÖ: Beaufsichtigung von Pflichtschüler/innen

Beaufsichtigung vom Eintreffen der Schüler/innen im Schulgebäude bis eine Viertelstunde vor Beginn des Unterrichtes, die gesamte Mittagspause sowie nach Unterrichtsschluss bis zur Abfahrt des für die Schüler/innen vorgesehenen Verkehrsmittels.

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-

 

 

OÖ: Begleitperson im Krankenhaus

Durch das Inkrafttreten der Oö.  Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung vom 26.5.1997 bietet das Land Oberösterreich seinen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Kinder während eines Krankenhaus-Aufenthaltes zu begleiten. Unabhängig von Alter des Kindes. Selbstbehalt pro Tag: 5,10 EUR (früher: 70 ATS).

26.05.1997

01.07.1997

 

 

OÖ: Beihilfen für Schüler einer landwirtschaftlichen Fachschule oder einer Schule für den med.-techn. Fachdienst

Förderung für Internatskosten bzw. Schulbesuch

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-

 

 

OÖ: Elternbildungsgutscheine

Eltern soll der Zugang zu Elternbildungveranstaltungen finanziell erleichtert werden. Die Gutscheine sind gekoppelt an den OÖ Kinderbetreuuungsbonus KBB (Wert jährlich = 20 EUR)

09.02.2004

01.01.2004

 

01.01.2014

OÖ: Elternunfallversicherung

Gratisunfallversicherung für alle betreuenden Väter/Mütter eines Kindes (= nicht erwerbstätig) unter 3 Jahren für den Arbeitsplatz Haushalt&Familie. Leistungen: Kostenersatz für außerfamiliäre Haushaltshilfe, Invalidität oder Unfalltod, Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose. Das Land OÖ zahlt die Prämie.

25.02.1991

01.01.1991

 

01.01.2013

OÖ: Familienkarte

Kostenlose Vorteilskarte, die allen Familien mit Kindern (inkl. Alleinerziehenden) Preisnachlässe bei insg. 1.700 Partnerbetrieben (Stand 2011) gewährt. Voraussetzungen: Familienbeihilfe wird bezogen, Hauptwohnsitz in OÖ. Von ausländischen Staatsbürgern/innen (ausgenommen EU-Bürger/innen) ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels (gültige Niederlassungsbewilligung oder positiver Asylbescheid) anzuschließen. Elternteile die getrennt von ihrem Kind (ihren Kindern) leben, können eine FK beantragen beantragen, wenn aus einer Scheidungsurkunde oder Unterhaltsvereinbarung hervorgeht, dass ein Besuchsrecht besteht u. der Wohnsitz des Antragstellers sowie des Kindes in OÖ liegt.

21.09.1998

01.01.1999

 

01.07.2006

OÖ: Familienurlaubszuschuss

Zuschuss für Familien und alleinstehende Elternteile mit mind. 3 Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird oder mind. 2 Kindern, wenn für eines erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Gefördert wird ein gemeinsamer Urlaub in Österreich 7-14 Tage.

03.07.1991

01.10.1991

 

 

OÖ: Familienzuschuss für Schulveranstaltungen (Schulveranstaltungshilfe)

Zuschuss für Familien mit mind. 2 Kinder und die in einem Schuljahr bei Schulveranstaltungen teilnehmen; 1.000 ATS je Kind (später Erhöhung durch Reformen); Obergrenze Familieneinkommen wie bei Schulbeginnhilfe; Dauer der Schulveranstaltungen muss insgesamt mind. 8 Tage betragen. Erhöhung der Einkommensgrenzen bei Zwillingen um 30%, Drillinge um 50%; bei Kindern mit erhöhter Familienbeihilfe Erhöhung der Einkommensgrenze um 30%

26.05.1997

01.09.1996

 

01.09.2013

OÖ: Gratiskindergarten

beitragsfreier Kindergarten ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt

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23.05.2009

 

 

OÖ: Impfgutscheinheft

Für Säuglinge und Kleinkinder steht in Oberösterreich ein Impfgutscheinheft zur Verfügung, das die kostenlose Impfung mit den im allgemeinen Impfkalender empfohlenen Impfungen ermöglicht.

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-

 

 

OÖ: Kinderbetreuung

Landesgesetz, das sämtliche Vorschriften zum Betrieb eines Kindergartens bzw. Hortes enthält

06.11.1972

18.01.1973

 

01.01.2011

OÖ: Kinderbetreuungsbonus

Einführung: Jährliche Geldleistung  für Kinder von 37.-72. Lebensmonat (= Vollendung 6. Lebensjahr)

09.02.2004

01.01.2004

 

01.09.2009

OÖ: Kinderunfallversicherung

Jedes Kind ist bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert, sobald es in der Familienkarte eingetragen ist. Es werden Kosten wie z. B. Hubschrauberbergungen, Heilung nach einem Zeckenbiss, usw. von der OÖ. Jedes Kind ist bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert, sobald es in der Familienkarte eingetragen ist. Es werden Kosten wie z. B. Hubschrauberbergungen, Heilung Jedes Kind ist ab Geburt bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert, wenn das Kind in der FK eingetragen ist. Leistungen: Unfallkosten inkl. Hubschrauberbergungen weltweit, Rückholkosten, künstlicher Zahnersatz, Unfallinvalidität u. Unfalltod, Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land OÖ.

01.01.2002

01.01.2002

 

01.01.2013

OÖ: Landesbeitrag für Kinderbetreuungseinrichtungen

Rechtsträger von Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten einen Beitrag zum laufenden Aufwand

06.11.1972

18.01.1973

 

01.09.2010

OÖ: Landesbeiträge zu den Transportkosten zum Zwecke des Kindergartenbesuches - "Kindergartenfreifahrt"

Zuschüsse für Gemeinden zu den Transportkosten von Kindern zum Kindergarten

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-

 

01.01.2012

OÖ: Mutter-Kind-Zuschuss

Für Kinder, die ab 1.1. 2000 geboren sind, sofern alle Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass Untersuchungsprogramm absolviert wurden. Zusätzlich müssen für das Kind alle bis zu diesem Alter empfohlenen öffentlichen Schutzimpfungen absolviert werden. Differenziert nach Geburtenjahrgang des Kindes gibt es zwei Varianten bzgl. des Auszahlungszeitpunktes. Die erste Rate wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes, die zweite Rate mit dem Nachweis der letzten vorgesehenen Mutter-Kind-Pass Untersuchung ausbezahlt (= Geburtenjahrgänge 2000/2001 zum 4. Lebensjahres des Kindes; Geburtenjahrgänge ab 2002 zum 5. Lebensjahr des Kindes)

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01.01.2002

 

 

OÖ: Pflegegeld für Pflegekinder und Bekleidungsbeihilfe

Pflegeeltern gebührt für die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Lasten Pflegegeld und Bekleidungsbeihilfe.

03.07.1991

01.10.1991

 

01.01.2014

OÖ: Schulbeginnhilfe

Für Familien, deren Kind im Schuljahr 1997/98 erstmals die 1. Klasse Volksschule besucht, leistet OÖ am Beginn des Schuljahres eine finanzielle Hilfestellung

26.05.1997

01.09.1997

 

01.09.2013

OÖ: Tageseltern

Umfasst Förderungen für Träger und Zuschüsse an die Eltern für Tageselternbetreuung

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01.09.2002

 

 

OÖ: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a

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23.05.2009

 

 

OÖ: Wintersporttage

Das Land stellt allen teilnehmenden Kindergartenkindern und Volksschulkindern pro Wintersaison für max. 3 Halbtage eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung, wenn die Wintersporttage während der Betreuungszeit in OÖ stattfinden.

07.01.2013

01.09.2013

 

 

OÖ: Wintersportwochen

Das Land stellt allen Schüler/innen eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung, wenn die Veranstaltung mehrtätig (mind. vier aufeinander folgende Tage und ganztägig) ist. Der Schikurs muss in einem oberösterr. Schigebiet abgehalten werden.

05.10.2009

01.09.2009

 

01.09.2013

 

LEISTUNGEN LAND SALZBURG

Bezeichnung

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte Reform

S: Beförderung von Kindergartenkindern

Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern von der Wohnung zum Kindergarten

27.03.1990

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S: Einmalige Hilfe für werdende Mütter

Werdende Mütter, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 600 EUR beantragen.

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01.01.2010

 

 

S: Einmalige Hilfe nach der Geburt

Unterstützung innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes in Ausnahmefällen

-

01.01.2010

 

 

S: Erziehungsberatung

Beratung für Eltern in schwierigen Erziehungssituationen

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-

 

 

S: Fahrschülerbeaufsichtigung

Beaufsichtigung von Schülern vor und nach dem Unterricht sowie mittags

01.03.1996

-

 

 

S: Familienberatung

Rat und Unterstützung für Familien, Paare, allein stehende Menschen und Jugendliche

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-

 

 

S: Familienförderung für Mehrlingsgeburten

Einmalige Unterstützung für jedes Zwillings- bzw. Drillingskind

01.01.2002

-

 

 

S: Familienhilfe

Familienhelferinnen übernehmen, meist im Falle einer Erkrankung, für einen bestimmten Zeitraum die Haushaltsführung sowie Pflege und Betreuung der Kinder und anderer Familienmitglieder.

30.09.2003

01.10.2003

 

01.03.2011

S: Familienpass

Mit dem Familienpass können Familien verschiedene attraktive Freizeitangebote in Sport, Kultur und Bildung vergünstigt in Anspruch nehmen.

-

-

 

 

S: Förderung für Schulveranstaltungen

Finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen.

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01.01.2003

 

01.01.2010

S: Förderung von Kinderbetreuung

Von Land und Gemeinden sind Förderungsmittel zu gewähren, wenn Bedarf nach der jeweiligen Kindertagesbetreuung besteht, diese ohne Gewinnstreben erfolgt und der Rechtsträger die in den Richtlinien festgelegten Verpflichtungen erfüllt.

20.03.2002

01.04.2002

 

01.09.2009

S: Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen

Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen

-

-

 

 

S: Internatsstipendien für Schüler von Gesundheits-/Krankenpflegeschulen

Beihilfe bei Internatsunterbringung bei Schulbesuch

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-

 

 

S: Internatsstipendien für Schüler von Hauptschulen und AHS-Unterstufen

Beihilfen für Internatsschüler bei sozialer Bedürftigkeit

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-

 

 

S: Internatsstipendium für Lehrlinge

Beihilfe bei Unterbringung in Internat bei Berufschulbesuch

-

-

 

 

S: Landeskindergärten

Land Salzburg als Kindergartenrechtsträger

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S: Personalausgaben Kindergärten

Förderungen des Landes für das Kindergartenpersonal

20.03.2002

01.04.2002

 

01.09.2007

S: Pflegegeld für Pflegekinder

Transfer zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten

08.07.1992

01.01.1993

 

01.01.2013

S: Tageseltern

Umfasst Förderungen für Träger und Zuschüsse an die Eltern für Tageselternbetreuung

18.04.2007

01.09.2007

 

 

S: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Kindergartenpflicht für Kinder während des Jahres vor Beginn ihrer Schulpflicht. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

08.07.2009

01.09.2009

 

 

 

LEISTUNGEN LAND STEIERMARK

Bezeichnung

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte Reform

St: Beihilfe für Kinderferienaktionen

Für Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehende, die unter bestimmten Voraussetzungen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer Erholungsaktion ermöglichen soll.

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01.01.2004

 

01.01.2012

St: Beihilfe zu Kinderferienaktionen - AnbieterInnen

Für AnbieterInnen von Ferienaktionen, damit Sie Eltern/Erziehungsberechtigten die Ferienaktionen für Kinder und Jugendliche günstiger anbieten können

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-

 

 

St: Beitragsersatz Kinderbetreuung

Kostenloser Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung für Fünfjährige im Ausmaß von 30 Wochenstunden

02.09.2008

08.09.2008

 

12.09.2011

St: Betriebstageseltern

Professionelle Betreuung eines Kindes in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes eines Elternteiles.

22.05.2007

01.09.2007

 

 

St: Betriebstageseltern - Anschubfinanzierung

Betriebe, welche schriftlich ansuchen, erhalten eine einmalige Förderung von bis zu 5.000 EUR.

-

01.09.2007

 

 

St: Elternbildungsgutschein

Gutschein zum Besuch von Bildungsveranstaltungen bzgl. Erziehung und Elternsein

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01.03.2009

 

 

St: Familienpass

Der Familienpass bietet für Familien mit Hauptwohnsitz in der Steiermark Ermäßigungen in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, (Eltern-)Bildung, Verkehr.

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01.01.1991

 

01.01.2012

St: Förderung von Eltern-Kind-Zentren

Das Land Steiermark unterstützt den Betrieb Eltern-Kind-Zentren mit möglichst vielfältigen und bedarfsgerechten Angeboten zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz.

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01.06.2010

 

 

St: Förderung von waschbaren Windeln

Unterstützung bei der Anschaffung einer waschbaren Mehrwegwindelgrundausstattung

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01.01.2000

 

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St: Heilpädagogische Kindergärten (HPKig) und integrierte Zusatzbetreuung

Stmk. KinderbetreuungsG

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-

 

 

St: Kinderbetreuungsbeihilfe

Für Eltern, deren Kinder eine Betreuungseinrichtung regelmäßig besuchen und deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.

14.12.1999

01.09.2000

 

11.09.2011

St: Lehrlingsbeihilfe

Beihilfe für einkommenschwache Familien (15-25-jährige Lehrlinge), oder Lehrlinge über 18 Jahre mit eigenem Haushalt.

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-

 

01.01.2013

St: Personalförderung für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen

Personalförderung für Träger, um den Besuch für die Eltern leistbar zu machen

13.05.1974

04.09.1974

 

12.09.2011

St: Personalförderung für Tagesmütter/-väter

Personalförderung für Träger, um die Betreuung bei Tagesmüttern/-vätern für die Eltern leistbar zu machen.

14.12.1999

01.09.2000

 

01.04.2002

St: Pflegeelterngeld

Das Pflegeelterngeld soll die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwendungen und Kosten für das Pflegekind abgelten.

16.10.1990

01.01.1991

 

01.01.2010

St: Projektförderung Bereich Familie

Förderungen an physische und juristische Personen zur Realisierung von familienrelevanten Projekten, die geeignet sind, den Zielsetzungen des Referates Familie und den Fachabteilungszielen zuzuarbeiten.

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-

 

 

St: Ruhegeld des Landes Steiermark für Pflegepersonen von Pflegekindern

Freiwillige Leistung des Landes Steiermark für Pflegemütter/-väter von Pflegekindern nach einer bestimmten Anzahl von Betreuungsjahren

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01.01.1992

 

 

St: Sozialstaffel-Beitragsersatz für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen

Sozial gestaffelte Elternbeiträge für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen

12.04.2011

12.09.2011

 

 

St: Sozialstaffel-Beitragsersatz für Tagesmutter/-vaterbetreuung

Beitragsersatz für Arbeitgebern von Tagesmüttern/-vätern auf Antrag für die Betreuung von Kindern vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt

27.04.2011

01.09.2011

 

 

St: Steiermärkisches Jugendwohlfahrtsgesetz (StJWG) 1991

Grundsätze und Vorschriften über die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge, auch Familienberatung etc.

16.10.1990

01.01.1991

 

 

St: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a

27.04.2011

12.09.2011

 

 

St: Versicherungsschutz  für Pflegeeltern

sozialversicherungsrechtliche Absicherung für Pflegeeltern (drei Möglichkeiten)

24.11.2011

01.01.2012

 

 

St: Verwandtenpflege

Betreuung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen bei nahen Verwandten

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LEISTUNGEN LAND TIROL

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte Reform

Die Familienhilfe kann in Beistellung einer Familienhelferin, einer Haushaltshilfe oder in Form von Beratung erfolgen

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01.01.1996

 

08.05.2008

Ermäßigungen in Freizeiteinrichtungen, Zuschüsse für Ferienaktionen, Abonnement des Tiroler Familienjournals; Kooperation mit Hypo Tirol Bank und ÖBB

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01.01.2009

 

 

Einmalige Sonderzuwendung für Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und sozial schwache Familien in Notsituationen

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01.01.1990

 

01.01.2009

Zuschuss des Landes Tirol zu Ferienaktionen

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01.01.1994

 

 

Für Schüler aus Pflichtschulen, die aus familiären bzw. finanziellen Gründen von Schulveranstaltungen im Inland nicht ausgeschlossen werden sollen

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01.01.1990

 

01.03.2004

Förderung eines flächendeckenden Tageselternangebotes

10.04.2007

-

 

01.09.2010

Förderung von nicht zwingend ganzjährig und weniger als 20 Std./Wo geöffneten Einrichtungen in denen Kinder überwiegend von ihren Eltern selbst betreut werden

30.06.2010

01.09.2010

 

 

Kindergartenerhalter (Gemeinden und Private) erhalten einen Pauschalbetrag in Höhe von 450 EUR pro Jahr  für jedes vier- bzw. fünfjährige Kind, das den Kindergarten besucht. Gratis ist der Besuch im Ausmaß von 20 Std.  pro Woche über 10 Monate im Jahr.

-

01.09.2009

 

 

Förderung des Landes für Gemeinden und Private als Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten und Horte) durch einen Betrag zum Personalaufwand

24.11.1972

01.01.1973

 

01.09.2010

Für Eltern bzw. Frauen, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind und vom AMS keine Kinderbetreuungsbeihilfe bekommen

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01.01.1994

 

01.09.2003

Finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern ab 3 Jahren bzw. mit Kindern im Kindergartenalter

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01.01.2008

 

 

Förderung von privaten Initiativen in Form von Vereinen und sonstigen Trägern zur Kinderbetreuung

23.03.1993

01.09.1998

 

01.01.2011

Pflegeeltern haben zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf Pflegegeld.

20.11.1990

01.01.1991

 

01.01.2013

Einmalige Förderung für Kinder im Pflichtschulalter, schwerpunktmäßig zu Schulbeginn

18.11.1997

01.01.1998

 

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Spiel-mit-mir-Wochen sind ein ganztägiges Kinderbetreuungsprojekt mit Mittagstisch für Kinder von 3–12 Jahren während der Ferien.

22.07.2003

01.07.2003

 

 

Verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr für über 5-Jährige. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

30.06.2010

01.09.2010

 

 

 

LEISTUNGEN LAND VORARLBERG

Bezeichnung

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte Reform

V: Beiträge an Gemeinden zu Fahrtkosten d. Kindergartenbesucher (Schule)

Beiträge an Gemeinden für Fahrtkosten d. Kindergartenbesucher

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01.01.1993

 

 

V: Elternbildung

Förderungen an Institutionen für Elternbildungsprojekte

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01.09.2010

V: Eltern-Kind-Zentren

Es liegt keine Beschreibung vor!

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V: Familienentlastung auf Gutschein

Familien sollen die Betreuung/Pflege ihres behinderten Kindes vorübergehend abgeben können, um sich um minderjährigen Geschwister oder andere Familienmitglieder kümmern oder sich erholen zu können.

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01.01.2009

 

 

V: Familienhilfe

Fachlich qualifizierte Entlastung und umfassende Betreuung zuhause für Familien bei besonderen Ereignissen zur Aufrechterhaltung des vertrauten Alltags.

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V: Familienhilfepool (Maßnahme der JWF)

Unterstützungsangebot für Familien wenn das Familiensystem in Gefahr ist und Kinder gefährdet sind.

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V: Familienpass

Ermäßigung von Freizeitangeboten und damit verbunden öffentlichen Verkehrmittel für Familien mit Kindern unter 18 Jahre.

26.09.1989

01.01.1989

 

 

V: Familienwochen

Kostengünstige Urlaubsmöglichkeit für kinderreiche Familien, Eltern mit Kleinkindern oder alleinerziehende Mütter und Väter.

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01.01.1989

 

 

V: Familienzuschuss

Finanzielle Unterstützung für Familien zur Selbstbetreuung von Kindern vom 1. bis einschließlich 4. Lebensjahr. Wird monatlich an Familien ausbezahlt, wenn ein oder beide Elternteile die Kinder ohne regelmäßiger Hilfe Dritter selbst betreuen und ihr gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Variiert je nach Höhe des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens. Wird erst ab dem 2. Kind  und für jedes weitere gewährt und kann nicht gleichzeitig mit dem Karenzgeld bezogen werden. Wird an den Elternteil ausbezahlt der das Kind überwiegend betreut.

27.09.1989

01.01.1990

 

01.01.2013

V: Ferienheime/JuF

Kinder im Alter von ca. 5–15 Jahren können einen Teil der Sommerferien in Ferienheimen in Vbg. verbringen

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V: Förderung für Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungsunterstützungen für Eltern bedürftiger Kinder

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V: Kinderbetreuung - Förderung von Einrichtungen

Förderung von Kinderbetreuungsangeboten ausgenommen Kindergärten (Tagesmütter, Kleinkinder, Spielgruppen, altersgem. Gruppen) für Personal und bauliche Maßnahmen.

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01.07.2011

 

 

V: Kindergartenwesen

Regelungen zu Öffnungszeiten, Gruppengrößen, BetreuerInnenausbildung, bauliche Einrichtung

03.10.1979

03.10.1979

 

01.09.2010

V: Kindergartenwesen - Kostenbeiträge für bauliche Maßnahmen

Für bauliche Maßnahmen und für die Bereitstellung von Räumlichkeiten im Kindergartenbereich werden Kostenbeiträge an Kindergartenerhalter gewährt.

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01.09.2009

 

 

V: Kindergartenwesen - Personalkostenrichtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Beiträgen zu den Personalkosten der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenhelferinnen (Förderung an Kindergartenerhalter)

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01.01.2008

 

01.09.2010

V: Pflegegeld für Pflegekinder

Monatliche Geldleistung für die Aufwendungen für den Lebensbedarf eines Pflegekindes.

11.09.1991

01.01.1992

 

01.01.2013

V: Schülerbetreuung

Personal, Investition. Schulkinder werden direkt in ihren Schulen nach dem Ende des Unterrichts betreut

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V: Sommerprogramme

Gemeinden organisieren Ferienbetreuung und erhalten einen finanziellen Beitrag des Landes.

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V: Tageseltern

Umfasst Förderungen für Träger und Zuschüsse an die Eltern für Tageselternbetreuung

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V: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a

01.09.2009

01.09.2009

 

 

V: Zuschüsse zu Kinder-Ferienheimen/JWF

Sozialfondsmittel für die Institutionen und Turnusförderung

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LEISTUNGEN LAND WIEN

Bezeichnung

Beschreibung

Beschluss

Einführung

Auslaufen

Letzte Reform

W: Einmalige Schul- und Studienbeihilfe

Österreichische StaatsbürgerInnen mit ordentlichem Wohnsitz und Studienort in Wien können eine einmalige Schul- und Studienbeihilfen beantragen.

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W: Erholungsaktionen für Kinder und Jugendliche

Erholungsaktionen für Kinder und Jugendliche zur Förderung der gesundheitlichen, sozialen etc. Entwicklung, der familiären Beziehungen usw.

27.04.1990

01.07.1990

 

 

W: Ermäßigung des Elternbeitrag bei Nachmittagsbetreuung

Ermäßigung des Elternbeitrages in der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder mit Hauptwohnsitz Wien

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01.09.2012

W: Familienurlaub

Familienurlaube für einkommensschwächere Familien oder AlleinerzieherInnen mit Kindern

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01.01.2012

W: Familienzuschuss

Unterstützung für Familien und AlleinerzieherInnen mit geringem Einkommen im 2. und 3. Lebensjahr eines Kindes

28.02.1992

01.07.1992

 

 

W: Gratiskindergarten

Kindergärten der Stadt Wien sind für Kinder von 0 bis 6 Jahren beitragsfrei

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01.09.2009

 

01.05.2010

W: Pflegeelterngeld

Für Pflegeeltern zur Erleichterung der mit der Pflege von Kindern verbundenen Lasten

27.04.1990

01.07.1990

 

01.01.2013

W: Pflegefamilienurlaub

Bietet Erholung und Entspannung für Wiener Pflegefamilien sowie die Möglichkeit, andere Pflegefamilien kennen zu lernen

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01.01.2003

 

 

W: Verpflichtendes Kindergartenjahr

Gratis-Kinderbetreuung für das letzte Kindergartenjahr. Inkludiert Bundesleistungen gemäß Vereinbarung 15a.

06.04.2010

01.05.2010

 

 

W: Wiener Wäschepaket

Wäschepaket für die Eltern nach Geburt ihres Kindes

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01.01.1927

 

01.01.2001

W: Zuschuss für private Kindertagesbetreuung und Tagesmütter

Unterstützung für Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder in einem privaten Hort, Lern- und Freizeitclub, Kindergruppe oder Tageseltern betreuuen lassen.

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Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Inwiefern bestehen in Ihrem Ressort Pläne, der Empfehlung des Rechnungshofs zu folgen und die von den befassten Stellen im Rahmen der Datenbank bereit gestellten Daten zu einem gebietskörperschaftenübergreifenden Gesamtbericht zusammenzufassen?

2.    Mittels welcher Maßnahmen entsprechen Sie der Empfehlung des Rechnungshofs, die bestehenden familienbezogenen Leistungen und Förderungen gebietskörperschaftenübergreifend auf Parallelitäten und Überschneidungen sowie auf Möglichkeiten zur Konzentration und Straffung zu überprüfen?

3.    Bestehen in Hinblick auf die oben angeführten Leistungen bereits Pläne betreffend Zusammenführung und Bereinigung von Parallelförderungen und Überschneidungen?

4.    Wenn ja: Bei welchen Leistungen sind von diesen Erwägungen in welcher Form betroffen?

5.    Wenn nein: Was spricht dagegen, Leistungen, die an denselben Lebenssachverhalt anknüpfen, zusammenzuführen?

6.    Halten Sie es für sinnvoll, alle der oben angeführten Leistungen in der derzeitigen Form beizubehalten?

7.    Konnten im Rahmen der Landesfamilienreferentenkonferenz, die auf Sicht des BMFJ ein zweckmäßiges Gremium für die Abstimmung familienpolitischer Maßnahmen zwischen Bund und Ländern ist, bereits Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, die eine Vereinfachung des Systems der familienbezogenen Leistungen zum Gegenstand hatten?

8.    Wenn ja: Welche Initiativen mit welchen Zielsetzungen konnten umgesetzt werden oder befinden sich derzeit in Planung?

9.    Wenn nein: Warum konnten auf diesem Gebiet bislang keine Fortschritte erzielt werden?

10. Inwiefern betrachten Sie die Familienpolitische Datenbank des ÖIF überhaupt als Instrument, um Doppelgleisigkeiten im System der Familienleistungen aufzudecken und zu beseitigen?

11. Wie ist das mit der Umsetzung der Familienpolitischen Datenbank verbundene Ziel, Leistungstransparenz für Familien herzustellen, mit dem Umstand, dass ein direkter Zugang der interessierten Öffentlichkeit Ihres Erachtens nicht sinnvoll ist (siehe 1150/AB), zu vereinbaren?

12. Wie viele Anfragen der interessierten Öffentlichkeit verzeichnete das ÖIF seit Bestehen der Familienpolitischen Datenbank?