1756/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Kastration von Ferkeln“

 

In Österreich leben im Jahr rund drei Millionen Schweine, die meisten davon in konventioneller Haltung für die Fleischproduktion, ein Prozent der Schweine leben in biologisch geführten Landwirtschaften. Kommen männliche Ferkel in die Geschlechtsreife, produzieren deren Hoden die Stoffe Testosteron und Androstenon. Diese sind unter anderem für den typischen Ebergeruch verantwortlich. Deshalb werden nahezu alle männlichen Ferkel kastriert – laut der 1. Tierhaltungsverordnung ist dieser Eingriff bis zum 7. Lebenstag ohne Narkose, ohne Tierarzt und ohne Nachbehandlung erlaubt. Nur bei der biologischen Produktion ist eine Schmerzlinderung mittels METACAM vorgeschrieben.

 

Seit 2013 hat Tierschutz in Österreich Verfassungsrang und ist ein Staatsziel. Laut Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes ist dessen Ziel der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.

 

In der "Europäischen Erklärung über Alternativen zur chirurgischen Kastration bei Schweinen" im Jahr 2010 verpflichteten sich zahlreiche, maßgebliche europäische Akteure aus Schweinebranche und Handel, sowie mehrere  NGO's, die chirurgische Kastration in der EU bis 2018 abzuschaffen. Und deswegen haben viele EU-Länder bereits konkretere Schritte gesetzt: In Belgien und Deutschland ist das gesetzliche Verbot der betäubungslosen Kastration bereits beschlossen, in Ländern mit relevanter Schweinewirtschaft, wie Dänemark oder Niederlande, gibt es Abkommen zwischen Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel, die bereits eine weitgehende Abkehr von der betäubungslosen Ferkelkastration mit sich bringen. Da unterschiedliche Vorgehensweisen innerhalb der Europäischen Union für das Funktionieren des Binnenmarktes und auch für Ausfuhren in Drittländer problematisch sein können, ist für den Handel mit Schweinefleisch ein europaweiter Ansatz und die gegenseitige Anerkennung förderlich.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    Bei wie viel Prozent der Tiere kommt es nach der Kastration zu Infektionen?

2.    Bei wie viel Prozent der Tiere sind Nachteile wie die geringere Futteraufnahme nach der Kastration nachweisbar und gibt es eine wirtschaftliche Bewertung darüber?


 

3.    Wie hoch ist der Preis einer Ferkelkastration mit METACAM-Einsatz, wenn man alle dadurch entstehenden Arbeits-und Materialkosten einbezieht?

4.    Befürworten Sie die EU-Erklärung aus dem Jahr 2010, welche vorsieht, bis 2018 die chirurgische Kastration abzuschaffen? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

5.    Haben Sie vor, im Bereich der Ferkelkastration Maßnahmen zu setzten? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?