1757/J XXV. GP

Eingelangt am 13.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB durch die Exekutive im Jahr 2013“

Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt, macht sich gemäß § 222 (1) StGB des Tatbestands der Tierquälerei strafbar.

Österreich ist mit dem bundesweiten Tierschutzgesetz Vorreiter für Europa. Zahlreiche Medienberichte über Tierquälerei belegen jedoch, dass die laufende Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzgesetze und aktiver Tierschutz nicht an Bedeutung verloren haben.

Darüber hinaus wird berichtet, dass sich TierschützerInnen, die auf Missstände aufmerksam machen, oftmals mit Anzeigen konfrontiert sehen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende Anfrage:

1.       In wie vielen Fällen wurde seitens der Bundespolizei bzw. der Sicherheitsbehörden im Jahr 2013 im Zusammenhang mit dem Tatbestand der Tierquälerei ermittelt?

2.       Sollte dazu keine statistische Auswertung vorliegen, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

3.       Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB kam es durch die Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, Privatpersonen, Interessenvertretungen oder andere Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) im Jahr 2013 (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

4.       Sollte dazu keine statistische Auswertung vorliegen, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

5.       In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2013 TierschützerInnen (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung etc.) angezeigt?

6.       Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2013 von Privatpersonen, Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransportunternehmern gegen TierschützerInnen erstattet (Aufschlüsselung nach diesen Gruppen)?

7.       Sollte zu den Fragen 5 und/oder 6 keine statistische Auswertung vorliegen, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?