1768/J XXV. GP

Eingelangt am 13.06.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend barrierefreie Amtsgänge als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

 

Anfang September 2013 führten die Vereinten Nationen eine Staatenprüfung durch, im Zuge welcher Österreich attestiert wurde, dass die UN-Behindertenkonvention nicht zufriedenstellend umgesetzt worden ist.

Zur Verbesserung der Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen umfasst die UN-Behindertenrechtskonvention, neben anderen grundlegenden Anregungen, auch die Forderung nach einer Unterstützung bei der Erledigung von Amtswegen, welche im privaten selbstbestimmten Leben ebenso wie für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt hohen und weiter steigenden Stellenwert hat.

 

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (§ 6 Abs. 5 BGStG und § 7c BEinstG)

 

In letzter Zeit wurden vermehrt Beschwerden an uns herangetragen, dass es Menschen mit Sehbehinderung nicht ermöglicht wird, Formulare in Ämtern barrierefrei und selbständig auszufüllen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

ANFRAGE

 

1.    Gibt es in Ihrem Ministerium und den unter ihre Zuständigkeit fallenden Behörden im Bereich der Bürgerbetreuung Maßnahmen, die es Menschen mit Sehbehinderung ermöglichen, barrierefrei und selbständig die benötigten Formulare auszufüllen?

2.    Wissen die betroffenen Menschen von diesen Maßnahmen?

3.    Auf welchem Wege wurden diese Maßnahmen den betroffenen Menschen kundgetan?

4.    Liegen bereits Erfahrungswerte vor, wie die getätigten Maßnahmen angenommen werden?


 

5.    Liegen Beschwerden vor, weil diesbezüglich keine oder unzulängliche Maßnahmen getroffen worden sind?

6.    Wenn ja, wie viele solcher Beschwerden liegen vor?

7.    Wenn ja, wie wurde auf die Beschwerden seitens Ihres Ministeriums eingegangen bzw. reagiert?