1796/J XXV. GP

Eingelangt am 17.06.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr.  Nachbaur  

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Nationalbankgutachten zum Hypo-Gesetz - Erneutes Informationsloch?“

 

Laut Medienberichten bzw. Bundesregierung befürwortet die Nationalbank das sogenannte „Hypo-Gesetz“. In der Presse vom 17.06.2014 findet sich diesbezüglich nachstehender Artikel:

 

Wirbel um geheimes Nationalbank-Gutachten zum Hypo-Gesetz

 

   Banken. Die Regierung beruft sich beim Hypo-Gesetz auf eine positive Stellungnahme der Nationalbank, hält das Papier aber unter Verschluss.

 

   Von Christian Höller

 

   Wien. Für das umstrittene Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria sind Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) und Justizminister Wolfgang Brandstetter verantwortlich. Beide betonen unermüdlich, dass die Nationalbank das Gesetz befürwortet habe. Am Montag erklärte zudem Nationalbank-Chef Ewald Nowotny in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung", dass sich der geplante Totalverlust bei nachrangigen Hypo-Anleihen "nur auf einen sehr kleinen, speziellen Teil der Gläubiger bezieht".

 

   Diese Argumentation sorgt in Bankenkreisen für Empörung. Denn die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht (FMA) haben in der Vergangenheit nie vor Hypo-Anleihen gewarnt. Auch wird der Aufsicht vorgeworfen, die Probleme bei der Hypo viel zu spät erkannt zu haben. Mit dem Totalverlust bei Hypo-Anleihen begeht Österreichs Regierung einen Tabubruch. Denn die betroffenen Papiere im Volumen von 890 Millionen Euro wurden mit einer Garantie des Landes Kärnten verkauft und waren daher mündelsicher.

 

   Es ist in Europa noch nie vorgekommen, dass ein zahlungsfähiges Bundesland wie Kärnten nicht zu den vertraglich fixierten Vereinbarungen steht. Laut Gesetz erlischt die Kärntner Haftung einfach. Namhafte Experten sind sich sicher, dass diese Vorgangsweise nicht halten wird. Nun räumt auch Justizminister Brandstetter ein, das Ganze sei "mit Unsicherheiten" behaftet, da hier Neuland betreten werde. Es gebe keine Garantie, dass das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof halten werde.

 

   Betroffen von der Enteignung sind unter anderem hunderttausende Österreicher, die bei der Uniqa und der Wiener Städtischen eine Lebensversicherung abgeschlossen haben.

 

   Warum verteidigt die Nationalbank eine solche Enteignung? Was steht tatsächlich im Gutachten der Nationalbank? Das Finanzministerium hält das Papier unter Verschluss. Auch die Nationalbank legt sich gegen eine Veröffentlichung quer. Die Geheimhaltung dürfte einen guten Grund haben. Denn laut "Presse"-Informationen hat die Nationalbank zum Hypo-Gesetz gar kein Gutachten erstellt, sondern dem Finanzministerium nur eine kurze Stellungnahme übermittelt. Das Papier umfasst vier bis fünf Seiten. Darin begrüßt die Nationalbank zwar grundsätzlich das Vorgehen der Regierung.

 

   Wie unabhängig ist die OeNB?

 

   Doch beim wichtigsten Punkt, dem geplanten Totalverlust von nachrangigen Hypo-Gläubigern, hält sich Nowotny heraus. Laut "Presse"-Informationen weist die Nationalbank ausdrücklich darauf hin, dass es nicht in ihrer Kompetenz liege, dazu eine rechtliche Bewertung abzugeben. Damit stellt sich die Frage, was die Stellungnahme wert ist, wenn die Nationalbank zur wichtigsten Frage keine Antwort liefern kann oder will.

 

   Österreichs Banken laufen gegen das Hypo-Gesetz Sturm. Sie betonen, die Causa zeige wieder einmal, wie wenig von der Unabhängigkeit der Nationalbank zu halten sei. Der derzeitige Nationalbank-Vorstand besteht aus je zwei ÖVP- und SPÖ-Leuten. Für ihre Nominierung ist unter anderem die Regierung verantwortlich.

 

   Im Nachbarland Ungarn legte sich die dortige Nationalbank lange Zeit gegen umstrittene Eingriffe der Regierung quer. Was tat dann Premierminister Viktor Orban? Er setzte im Vorjahr einen Gefolgsmann an die Spitze der ungarischen Nationalbank.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.   Wie lautet der genaue Wortlaut des Schreibens - medial als Gutachten und Stellungnahme bezeichnet - von der Nationalbank an das Finanzministerium bzw. den Finanzminister?

 

2.   Aus welchen konkreten Gründen wurde bzw. wird das gegenständliche Schreiben nicht veröffentlicht?