1811/J XXV. GP

Eingelangt am 18.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend "neue" EU-rechtliche Grundlagen aus dem Jahr 2007

 

„Das bmvit betreibt diese Website zur Verbesserung der Behördenkommunikation und informiert über die Aufgabenbereiche des Ministeriums und seine Initiativen.“ (Zitat aus dem Impressum von www.bmvit.gv.at)

 

Im Bereich „Nahverkehr“ der BMVIT-Website ist unter dem Stichwort Recht ein fachlich nützlicher Überblick über die Grundsätze und Inhalte des ÖPNRV-Gesetzes von 1999 sowie eine kurze Notiz zum Kraftfahrliniengesetz BGBl. I 203/1999 zugänglich.

 

Darunter ist der unter dem Blickwinkel der Verbesserung der behördnekommunikation und der Information über Initiativen des Ministeriums interessante, folgende „Hinweis“ angebracht:

„Im Lichte neuer EU-rechtlicher Grundlagen – insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – sind das Kraftfahrliniengesetz und das ÖPNRV-G 1999 entsprechend anzupassen.“

 

Die Umsetzungsfrist für die erwähnte „neue“ EU-Verordnung (3.12.2009) ist mittlerweile seit mehreren Jahren überschritten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann wird die auf der BMVIT-Website noch im Juni 2014 angekündigte (weitere) Anpassung des Kraftfahrliniengesetzes an die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen?

2)    Welche (weiteren) Anpassungen des KflG sind in diesem Zusammenhang konkret erforderlich?

3)    Wann wird die auf der BMVIT-Website noch im Juni 2014 angekündigte Anpassung des ÖPNRV-G an die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen?

4)    Welche (weiteren) Anpassungen des KflG sind in diesem Zusammenhang konkret erforderlich?

5)    Welche Aktivitäten oder Initiativen zur Anpassung von KflG und ÖPNRV-G wurden von Ihrem Kabinett oder von der zuständigen Sektion oder Abteilung a) 2007 bis zum 3.12.2009, b) von 4.12.2009 bis heute wann konkret gesetzt?