1813/J XXV. GP

Eingelangt am 20.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Franz,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Conterganopfer - Neue Entwicklungen im Bereich der Entschädigungen?“

 

Bereits im Vorjahr gab es eine Anfrage betreffend der Entschädigung offensichtlicher Contergan-Opfer. In Ihrer letzten Anfragebeantwortung 15312/AB gaben Sie jedoch an, dass viele dieser Personen aus der Sicht des BMG trotz ihrer erheblichen Beeinträchtigungen keine Entschädigungen erhalten sollen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

 

                                                                  Anfrage:     

 

 

1.      Gibt es Neuerungen bzw. nennenswerte Entwicklungen in der Beurteilungspraxis von Entschädigungsfällen? Wenn ja, welche?

 

2.      Wurden oder werden diese offensichtlichen Contergan-Opfer, welche bisher nicht als solche anerkannt wurden, inzwischen zu einer Begutachtung durch eine medizinische Kommission eingeladen? Wenn ja, wann?

 

3.      Wenn nein, welchen Nutzen haben Sie oder die Republik Österreich von der Verweigerung dieser Untersuchung der offensichtlichen Contergan-Opfer?

 

4.      Wie viele Personen gibt es aktuell, die angeben, Contergan-Opfer zu sein, jedoch nicht als solche anerkannt werden?

 

5.      Wie lauten die Gründe für die Nicht-Anerkennung?