1816/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Einflussmöglichkeiten des Arbeitsinspektorats nach gehäuften Übergriffen auf ÖBB-ZugbegleiterInnen

BEGRÜNDUNG

 

In der letzten Zeit wurden Übergriffe auf MitarbeiterInnen öffentlicher Verkehrsanbieter medial bekannt. So wurden in Wien Anfang Juni aufgrund mehrerer Vorfälle, wo MitarbeiterInnen der Wiener Linien schwer verletzt wurden, umfangreiche Sicherheits- und Schutzmaßnahmen vorgestellt.

Auch bei der ÖBB häuft sich in den letzten Monaten die Zahl der Übergriffe auf ZugbegleiterInnen. Machte die ÖBB-Führung früher Informationen über die Anzahl der Übergriffe dem Betriebsrat zugänglich, hat sie nun die Kooperation diesbezüglich eingestellt. Die Konzernführung erklärt das mit einer Umstellung der statistischen Erfassung. BelegschaftsvertreterInnen fürchten hingegen, dass dadurch Fälle unter den Tisch verschwinden werden. MitarbeiterInnen werden zudem unter Druck gesetzt keine Anzeigen der Übergriffe zu erstatten.

Verkehrspolitische Zielvorgaben haben in den letzten Jahren zu Einsparrungen bei der ÖBB geführt. Ein Ergebnis daraus ist ein zugbegleiterfreier Betrieb auf vielen Regionalstrecken. Als Folge besteht ein erhöhtes Risiko für alle in den Zügen verbleibenden MitarbeiterInnen mit Übergriffen konfrontiert zu sein (weil keine kollegiale Hilfestellung möglich ist) und Vandalismus.

ArbeitnehmerInnenschutz ist im Verkehrswesen schwieriger herzustellen, da die MitarbeiterInnen mobil sind und externen Einflüssen stärker ausgesetzt sind, als beispielsweise bei Bürokräften. Im Bericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 2012 werden nur unspezifische Maßnahmen des früheren und nun eingegliederten Verkehrsinspektorats erläutert. Von Übergriffen oder gewaltvollen Vorfällen, die die Sicherheit der Eisenbahnbedienstete gefährdeten oder auch zu Arbeitsunfällen führten wird nicht berichtet.


Der ArbeitnehmerInnenschutz für speziell gefährdete Gruppen, wie es die ZugbegleiterInnen darstellen, sowie die Einflussmöglichkeiten der Arbeitsinspektion, sollte aufgrund der Vorfälle für eine vertiefende Diskussion genutzt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Fälle von Übergriffen auf ZugbegleiterInnen der ÖBB sind der Arbeitsinspektion im Zeitraum von 2009-2014 bekannt (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

2)    Wie viele Kontrollbesuche gab es seitens der Arbeitsinspektion im Bereich der ZugbegleiterInnen im Zeitraum von 2009-2014?

3)    Wie viele Fälle wurden angezeigt (Aufschlüsselung nach Delikt, Bundesländern und Jahr)?

4)    Welche Risikokonstellationen für ZugbegleiterInnen gehen aus der bisherigen Datengrundlage aus Sicht der Arbeitsinspektion hervor?

5)    Welche Maßnahmen sollten aus der Sicht der Arbeitsinspektion gesetzt werden um die Sicherheit von ZugbegleiterInnen bei der ÖBB zu verbessern?