1817/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „GIS Gebühren auch bei Sehbeeinträchtigen Menschen“

 

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich schrieb in einer Aussendung vom 8.11.2012 Folgendes:

 

„Zum Thema Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe melden sich nun auch die VertreterInnen der dauerhaft sehbeeinträchtigten Menschen in Österreich zu Wort. "Wir fordern eine deutliche Reduktion der Rundfunkgebühr, da wir nur einen kleinen Bruchteil des ORF-Angebotes konsumieren können", stellt BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf klar. Betroffene mit geringem Einkommen sollen auch weiterhin zur Gänze befreit werden. Mangels aktueller Zahlen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wieviel Prozent des Gesamtprogrammes von ORF eins, ORF 2, ORF III und ORF SPORT + mit Audiodeskription -bzw. Kommentierung versehen sind, zitiert der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich aus Berechnungen anhand des Etappenplanes für 2010. Damals waren lediglich 2,4 Prozent des Fernsehprogrammes (ORF eins und ORF 2) für visuell beeinträchtigte Menschen barrierefrei konsumierbar. […] BSVÖ-Präsident Wolf: "Diese Neuberechnung eines fairen Anteiles von Menschen mit dauerhaften Sehbeeinträchtigungen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ein zukunftsträchtiges Modell in Richtung Haushaltsabgabe, die im Nachbarland Deutschland schon am 1. Jänner 2013 in Kraft treten soll. Auch dort zahlen blinde und sehbehinderte Menschen, so sie nicht aus Einkommensgründen ohnehin von der Abgabe befreit sind, monatlich nur 5,99 Euro - ein Drittel der gesamten Haushaltsabgabe von 17,98 Euro." Für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen bzw. für taubblinde Personen sollen, so der BSVÖ, auch weiterhin die GIS-Gebühren bzw. eine allfällige Haushaltsabgabe zur Gänze entfallen.[1]

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Ist Ihnen oder Ihrem Ressort bekannt, wie viel Prozent des ORF-Fernsehprogrammes tatsächlich für visuell beeinträchtigte Menschen barrierefrei konsumierbar sind? Wenn ja, wie viel? Wenn nein, warum nicht?

2.    Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ministerium die Lage?


3.    Haben Sie vor, sich für eine Reduktion bzw. für eine Befreiung der GIS-Gebühren für sehbeeinträchtige Menschen einzusetzen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

 



[1] Quelle: http://www.blindenverband.at/home/534 (Stand: 15.5.2014)