1819/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend  „Bisherige Umsetzungen des Reformkonzeptes ´Wehrdienst neu´“

 

Seit dem Jahr 1957 werden männliche österreichische Staatsbürger zum Präsenzdienst eingezogen. In den letzten Jahrzehnten gab es immer wieder intensive Diskussionen über Dauer, Sinnhaftigkeit und Nutzen des verpflichtenden Militärdienstes.

Im September des Jahres 2012 beschloss die Regierung die Österreicherinnen und Österreicher zum ersten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik zu einer Volksbefragung aufzurufen, für oder gegen die Wehrpflicht. Die Volksbefragung wurde am 20. Jänner 2013 durchgeführt.

Konkret lautete die Frage:

Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?“ bzw. „Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“

Die Volksbefragung brachte eine Mehrheit für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes.

Bereits im ersten Ministerrat nach der Volksbefragung wurde der damalige Bundesminister für Landesverteidigung und Sport – Mag. Norbert Darabos – mit der Bildung einer Arbeitsgruppe zur Reform des Wehrdienstes beauftragt.

Am 27. Juni 2014 präsentierten die Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner und der nunmehrige Verteidigungsminister Mag. Gerald Klug das Reformkonzept „Wehrdienst neu“.

Im Bericht zur Reform des Wehrdienstes finden sich exemplarisch nachstehende Ziele:

·        (generelle) Attraktivierung des Wehrdienstes durch

o   derartige Gestaltung der Ausbildung und des Dienstbetriebes der Grund-wehrdiener, dass sie den geänderten sicherheitspolitischen Rahmen-bedingungen entsprechen sowie

o   bestmöglicher Berücksichtigung der Fähigkeiten und Interessen der jungen Staatsbürger.

o   Der Wehrdienst soll sinnvoll und motivierend wirken.

Als weiteres Postulat findet sich im Reformpapier die Forderung,

·        dass bereits während des Grundwehrdienstes unterschiedliche Beiträge für die Sicherheit Österreichs erbracht werden und die Grundwehrdiener einen persönlichen Nutzen für ihr späteres Leben aus ihrer Zeit beim Bundesheer ziehen können.

·        Zudem sollen sie gezielt dazu motiviert werden, im Anschluss an den Grund-wehrdienst eine Milizlaufbahn einzuschlagen.

Aus budgetärer Sicht sollen all diese Attraktivierungsmaßnahmen möglichst kostenneutral bzw. durch Umschichtungen im eigenen Bereich finanziert werden. Es werden aber auch Aufwendungen in den Bereichen Infrastruktur, Ausbildungsmittel, Objektsicherung und Systemerhaltung in Aussicht gestellt, welche, aus Sicht der Verfasser des Berichts, nicht aus dem genehmigten Finanzrahmen bedeckbar sind.

Als Herzstück der Wehrdienstreform finden sich im Bericht neukonzipierte Ausbildungs-module für Rekruten:

Kernelement der Wehrdienstreform ist ein mehrstufiges, modulares Ausbildungssystem

mit zwei grundlegenden Ausbildungsmodulen und vier Wahlmöglichkeiten für Rekruten. Das Fundament bilden die beiden grundlegenden Ausbildungsmodule „Allgemeine Fähigkeiten“ und „Militärische Grundausbildung“.

Sie sind für alle Rekruten verpflichtend und entsprechen auch einer Forderung der Innen-ministerin und von Staatssekretär Sebastian Kurz. Das Modul „Allgemeine Fähig-keiten“ umfasst insbesondere die körperliche/sportliche Ausbildung sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Erste Hilfe, ABC-Abwehr, Staats-bürgerschaftskunde und interkulturelle Kompetenz. Die entsprechenden Ausbildungen beginnen bei Antritt des Grundwehrdienstes und sollen begleitend während der gesamten Dauer des Wehrdienstes erfolgen. Im zweiten grundlegenden Modul erfolgt eine militärische Grundausbildung in jenem Umfang und in jener Qualität, wie sie für die vier vorgesehenen Wahlmöglichkeiten jeweils angemessen ist.“

Mehr als ein Jahr nach der Volksbefragung und anlässlich des bevorstehenden Jahrestages der Präsentation des Reformkonzepts „Wehrdienst neu“, soll diese parlamentarische Anfrage des Parlamentsklubs NEOS, sowohl die bisherigen Maßnahmen und geschaffenen Ver-besserungen für die österreichischen Rekruten beleuchten, als auch, vor dem Hintergrund der im Bundesvoranschlag 2014-2015 beschlossenen Einsparungen, einen kritischen Blick auf den Projektstand werfen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landes-verteidigung und Sport nachstehende

Anfrage:

1.    Aus welchen Grundsatzpapieren (Rechtsnormen/Verordnungen, Erlässe, Dienst-anweisungen) leiten sich jene Maßnahmen ab, die eine Gestaltung des Dienstbetriebes ermöglichen, die den im Bericht zitierten geänderten sicherheitspolitischen Rahmen-bedingungen entsprechen?

2.    Dem Bundesheer wurde für das Jahr 2014 ein Sparziel von € 45,415 Mio. auferlegt. Inwiefern beeinflusst dies die Umsetzung des Projekts? Welche Milestones bzw. Teilbereiche aus dem gegenständlichen Projekt fallen gegebenenfalls dem Rotstift zum Opfer? Wurden alternative Finanzierungsansätze geprüft bzw. gibt es unter dem Druck der neuen Gegebenheiten kreative Lösungsansätze?

3.    Nach welchen objektiven Kriterien erfolgt die bestmögliche Berücksichtigung der Fähig-keiten und Interessen der jungen Staatsbürger?

4.    Nach welchen Indikatoren wird die Sinnhaftigkeit des und die Motivation im Wehrdienst gemessen (bitte besonders auf die Parameter für die Messung des Sinnhaftigkeitsgrades eingehen)?

5.    Wie viele „Servicestellen“ (als zentrale Anlaufstellen für Interessierte und für Miliz-soldaten in und außerhalb des Bundesheeres) gibt es (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Ist diese Anzahl aus Ressortsicht ausreichend? Wie viele sind bis ende 2015 geplant? Welche Standorte sind für diese „Servicestellen“ vorgesehen?

6.    Wie viele Rekruten kamen seit der Präsentation des Reformkonzeptes „Wehrpflicht neu“ (27. Juni 2013) bis Ende Mai 2014 in den Genuss der Bestrebungen der Reform „Wehr-pflicht neu“ (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

7.    Werden bereits sämtliche Wahlmodule in allen Kasernen angeboten (Stichtag 31. Mai 2014)? Wenn nein, woran scheitert die vollflächige Umsetzung des Angebotes?

8.    Wie viele Angebote zur Sprachausbildungen bzw. Sprachkurse wurden seit der Präsentation des Reformkonzeptes „Wehrpflicht neu“ (Juni 2013) bis Ende Mai 2014 für Rekruten angeboten (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

9.    Wie viele Rekruten nahmen davon gebrauch (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

10. Welche Sprachen wurden hierbei angeboten?

11. Wer unterrichtete die Rekruten? Falls die Sprachausbildung bzw. Sprachkurse von externen Lehrbeauftragten durchgeführt wird, welche Institute führen die Sprach-ausbildung bzw. Sprachkurse durch?

12. Wie viele Unterkünfte für Rekruten wurden seit der Präsentation des Reformkonzeptes „Wehrpflicht neu“ (Juni 2013) bis Ende Mai 2014 neu gebaut (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wieviele befinden sich gerade im Bau (Aufschlüsselung auf Bundes-länder)?

13. Wie viele Unterkünfte für Rekruten wurden seit der Präsentation des Reformkonzeptes „Wehrpflicht neu“ (Juni 2013) bis zum Stichtag 31. Mai 2014 saniert (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wieviele befinden sich gerade in der Sanierung (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

14. Wie viele Sporthallen, Fitnessräume oder Außenanlagen für Rekruten wurden seit der Präsentation des Reformkonzeptes „Wehrpflicht neu“ (Juni 2013) bis Ende Mai 2014  neu gebaut (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Sporthalle, Fitnessräume oder Außenanlage)? Wieviele befinden sich gerade im Bau (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Sporthalle, Fitnessräume oder Außenanlage)?


 

15. Wie viele Sporthallen, Fitnessräume oder Außenanlagen für Rekruten wurden seit der Präsentation des Reformkonzeptes „Wehrpflicht neu“ (Juni 2013) bis zum Stichtag 31. Mai 2014  saniert (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Sporthalle, Fitnessräume oder Außenanlage)? Wievielen befinden sich gerade in der Sanierung (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Sporthalle, Fitnessräume oder Außenanlage)?

16. Wo innerhalb des Ressortbudgets sind die Aufwendungen, die aus den Tätigkeiten im Rahmen der Fragen 12 – 15 resultieren budgetiert?

17. Wie viele Kooperationen zur Nutzung von zivilen Ausbildungs-, Trainings- und Sport-anlagen wurden seit der Präsentation des Reformkonzeptes „Wehrpflicht neu“ (Juni 2013) bis Ende Mai 2014 geschlossen (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Art der zivilen Anlage)?

18. Wie viele Soldaten haben sich nach dem Ende der Wehrverpflichtung freiwillig zur Miliz-dienstleistung gemeldet (Aufschlüsselung auf Bundesländer und CH,UO,O bzw Soldaten ohne Dienstgrad, jeweils in absoluten Zahlen und in % der Wehrdienst Absolventen)?