1822/J XXV. GP

Eingelangt am 25.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kirchgatter

und Genossen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

betreffend das Campierverbot auf dem Welser Messegelände

Am 18. November 2013 hat der Gemeinderat der Stadt Wels mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ eine ortspolizeiliche Verordnung betreffend das Verbot des Campierens im Bereich des Welser Messegeländes und des Welser Volksgartens beschlossen. Dieses Campierverbot richtet sich gegen durchziehende Roma, die mit ihren Wohnwagen gegen Entgelt jährlich einige Tage auf dem Messegelände Halt machen.

Am 8. April 2014 hat die oberösterreichische Landesregierung als Aufsichtsbehörde diese Verordnung gemäß § 73 des Statuts für die Stadt Wels „nicht als gesetzmäßig zustande gekommen zur Kenntnis genommen“.

Die Aufsichtsbehörde begründete ihre Entscheidung mit der fehlenden sachlichen Rechtfertigung des Verbots. Es liege kein unmittelbar bestehender oder unmittelbare bevorstehender Missstand vor, der die Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung erforderlich machen würde. Die Aufsichtsbehörde verwies dabei auf Erhebungen des Präsidialausschusses der Stadt Wels aus dem Jahr 2012, wonach von insgesamt 18 Roma- und Sintiaufenthalten in Wels 15 unproblematisch verlaufen waren und nach Einschätzung des Sachbearbeiters des Präsidialausschusses kein Missstand vorlag, der einer Regelung auf ortspolizeilicher Basis bedurft hätte.

Außerdem sah die Aufsichtsbehörde in der in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmebestimmung für Mitarbeiter von Zirkussen, Messen und Jahrmärkten eine unsachliche Ungleichbehandlung.

 

Die Stadt Wels wurde aufgefordert, im aufsichtsbehördlichen Verfahren bis 1. Juli 2014 Stellung zu nehmen. Seit 8. April 2014 konnte im Welser Gemeinderat keine Mehrheit für eine Alternativlösung oder einer Aufhebung der Campierverbots gefunden werden. Die rechtswidrige, Roma diskriminierende Verordnung ist somit bis auf weiteres noch immer in Kraft.

Im Bundeskanzleramt wurde 2011 eine Nationale Roma Kontaktstelle eingerichtet, die mit der Umsetzung des EU Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 sowie der Ratsempfehlung vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten betraut ist. Art. 1.6 lit c dieser Empfehlung sieht vor, dass die EU Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen ergreifen sollen, um für die Gleichbehandlung der Roma beim Zugang zu Wohnraum und für die Bereitstellung von Aufenthaltsorten für nicht sesshafte Roma im Besonderen zu sorgen.

In diesem Zusammenhang stellt/stellen der/die unterfertigte/n Abgeordnete/n an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst folgende

ANFRAGE:

1.    Welche Informationen hat der Bundesminister zum aktuellen Diskussionsstand des Gemeinderats der Stadt Wels seit der Entscheidung der oberösterreichischen Landesregierung im Rahmen der Verordnungsprüfung vom 8. April 2014?

2.    Welche Maßnahmen ergreift die Nationale Roma KontaktsteIle im Bundeskanzleramt vor dem Hintergrund der genannten europarechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Roma diskriminierenden Campierverbot am Welser Messegelände?

3.    Welche Maßnahmen setzt die Nationale Roma KontaktsteIle im Bundeskanzleramt zur Integration der Roma in Österreich?