1830/J XXV. GP

Eingelangt am 25.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Hermann Krist

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vereinen (31.12.2013)“

Mit AB 15266/XXIV.GP vom 25.09.2013 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. z NR

a.D. Mag. Johann Maier und Genossinnen zu „Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vereinen“ vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2013 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1. Wie hoch belief sich die Vorschreibung von Sozialversicherungsabgaben gegenüber

Vereinen im Jahr 2013 (Aufschlüsselung auf Abgabe)?

2.    Welcher Rückstand an Abgaben ergab sich mit Stichtag 31.12.2013 bei Vereinen für dieses

Jahr?

3.  Wie hoch war mit Stichtag 31.12.2013 der Abgabenrückstand mit ausgefertigten Rückstandsausweisen für das Jahr 2013 (Aufschlüsselung der Abgaben und Sozialversicherungsträger)?

4.  Auf welche Vereinsarten teilen sich diese Abgabenrückstände auf? Bei welchen

Vereinsarten (z.B. Kultur, Sport, Gesellschaft, Wirtschaft) sehen Sie die größten Probleme bei der Zahlung von Sozialversicherungsträgern?

5.  Wie viele GPLA-Prüfungen wurden bei Vereinen 2013 durch die Sozialversicherungsträger

durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Sozialversicherungsträger)?

6.    Wie teilen sich diese auf die verschiedenen Vereinsarten auf (z.B. Kultur, Sport,

Gesellschaft, Wirtschaft etc.) auf (Aufschlüsselung auf Jahre und Vereinsarten)?

7.  Wie hoch liegt das Mehrergebnis im Jahr 2013 (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.

Sozialversicherungsträger)?

8.  Welche Beträge wurden durch die Sozialversicherungsträger bei Vereinen im Jahr 2013 als

uneinbringliche Abgabenforderungen gelöscht (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Sozialversicherungsträger)?