1835/J XXV. GP

Eingelangt am 26.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend ungenügende Beantwortung der Anfrage „Bilanz zur Effektivität der Rechtsberatung“

BEGRÜNDUNG

 

In der Anfrage 15938/J XXIV. GP wurden zahlreiche Fragen kategorisch nicht beantwortet mit dem Hinweis, man führe im BMI keine entsprechenden Statistiken, bzw. die Beantwortung falle nicht in den Vollzugsbereich des BMI. Daraufhin haben die Grünen jene Organisationen, die derzeit die Rechtsberatung machen, bezüglich der zugrundeliegenden Zahlen angefragt und bekamen die Auskunft, dass viele der Daten, die das Innenministerium laut Anfragebeantwortung nicht vorliegen hat, bereits von den Beratungsorganisationen an das Innenministerium aufgeschlüsselt übermittelt wurden.

Auch ist die Einrede, die Kontrolle der Qualität der Rechtsberatung falle nicht in den Vollzugsbereich des Innenministeriums, unzureichend, da das BMI gesetzlich definierter Auftraggeber und somit verantwortliches Organ für Rechtsberatung und die gesetzlich vorgeschriebene Qualität dieser Rechtsberatung im Asyl und Fremdenbereich ist.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Zu Frage 18-20 und 24, in denen um die genaue Aufschlüsselung von Vertretungen im fremdenpolizeilichen Verfahren, um Einbringung von Beschwerden gegen Schubhaft bzw. Berufungen gegen aufenthaltsbeendende Verfahren ersucht wurde, hieß es „entsprechende Statistiken werden nicht geführt.“ Die rechtsberatenden Organisationen haben jedoch konkretes Datenmaterial an das Innenministerium dazu übermittelt. Laut Auskunft der Rechtsberatungsorganisationen ist aus den Abrechnungslisten für die Unabhängigen Verwaltungssenate, die auch dem BMI vorliegen, genau ersichtlich zu welcher Maßnahme beraten bzw. eine Beschwerde/Berufung eingebracht wurde:

 

1)    In wie vielen Fällen 2011- 2013, aufgeschlüsselt auf die Einzeljahre, haben laut der Ihnen vorliegenden Abrechnungslisten der rechtsberatenden Organisationen RechtsberaterInnen gemäß § 84 und 85 FPG im fremdenpolizeilichen Verfahren die Beratung übernommen? (Bitte um Aufschlüsselung wie viele davon durch die ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe und wie viele vom VMÖ übernommen wurden.)

 

2)    In wie vielen Fällen 2011- 2013 wurde, aufgeschlüsselt auf die Einzeljahre, laut der Ihnen vorliegenden Abrechnungslisten der rechtsberatenden Organisationen Beschwerden gegen die Anordnung von bzw. Anhaltung in Schubhaft eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung wie viele davon durch die ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe und wie viele vom VMÖ eingebracht wurden.)

 

3)    In wie vielen Fällen 2011-2013 wurden, aufgeschlüsselt auf die Einzeljahre, laut der Ihnen vorliegenden Abrechnungslisten der rechtsberatenden Organisationen durch die RechtsberaterInnen Beschwerden gegen aufenthaltsbeendende Verfahren (Rückkehrentscheidungen, Rückkehrverbot, Aufenthaltsverbot) eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung wie viele davon durch die ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe und wie viele vom VMÖ eingebracht wurden.)

 

4)    Zu Antwort auf Frage 8, wonach 2012 12.552,9 Beratungsstunden für das Projekt „die Asylberater“ vorgesehen wurden: Worauf beruht diese hohe Veranschlagung von Beratungsstunden? (Da laut Antwort auf Frage 1 dieses Projekt 180 Stunden/ Woche Rechtsberatung bietet, ergibt sich daraus über das Jahr lediglich ein mögliches Beratungsvolumen von 9.360 Beratungsstunden – und selbst dies nur, wenn Feiertage nicht abgezogen werden).

 

5)    Gibt es seitens des BMI Vorgaben bzw. Richtlinien dazu, mit wie vielen Arbeitswochen und Wochenstunden ein Europäischer Flüchtlingsfonds/BMI gefördertes Projekt kalkuliert werden darf?

 

6)    Zu Antwort auf die Frage 9, wonach im Jahr 2011 1.358 AsylwerberInnen im Rahmen des Projekts „die Asylberater“ beraten wurden, 2012 4.079 AsylwerberInnen: Worauf genau beruht laut den Ihnen vorliegenden Informationen die Verdreifachung der Beratungszahlen innerhalb dieser kurzen Zeitspanne, obwohl die Fördersumme im Vergleich zum Jahr 2011 um 25% gesunken ist?

 

7)    Zu Antwort auf Frage 16: Worin liegt der Grund dafür, dass sich die durchschnittliche Beratungsdauer des Projekts „die Asylberater“ von 12 Stunden/Person 2009 bis 2010 auf 2,62 Stunden im Jahr 2013 verringert hat, dies bei gleichbleibenden Beratungsinhalten?

 

8)    Zu Antwort auf Frage 9 und 16: Wie erklärt sich die Diskrepanz in Ihren Zahlen, wonach 2012 in dem Projekt „die Asylberater“ 4.079 KlientInnen mit einer durchschnittlichen Beratungsdauer von 5,8 Stunden –somit 23.658,2 Stunden beraten wurden, aber laut Antwort auf Frage 8 nur 12.552,9 Stunden (also die Hälfte) vorgesehen waren?

 

9)    Wie viele Beratungsstunden wurden in diesem Projekt 2012 letztendlich abgerechnet und aufgrund welcher konkreten Zahlengrundlage (beratene KlientInnen, Beratungsdauer)? Inwieweit korreliert diese Abrechnung mit den in Frage 1 angegebenen 180h/Woche des Projekts?

 

10) Wie überprüft das Innenministerium, ob die Projektanträge der Rechtsberatungsorganisationen eine realistische Kalkulationsgrundlage beinhalten und inwiefern ist diese Kalkulationsgrundlage ausschlaggebend für den Zuschlag?

 

11) Wie stellt das Bundesministerium für Inneres sicher, dass die Abrechnung der Projekte aufgrund realistischer Indikatoren und Beratungszahlen erfolgt?

 

12) Auf die Frage 32 und 33, in denen es um die Überprüfung der gesetzlich geforderten Qualifikationen der RechtsberaterInnen und deren Überprüfung durch das BMI als Auftraggeber geht, wird nur geantwortet, dass die Erfüllung der Qualifikationen vertraglich vereinbart wurde. Das lässt aber folgende Frage offen: Überprüft das Innenministerium als Auftraggeberin der Rechtsberatung die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Qualifikation der RechtsberaterInnen? Falls ja, wie und in welchen Abständen? Falls nein, wie stellen Sie sonst die vertrags- und gesetzeskonforme Erbringung der Qualität sicher?

 

13) Bei Frage 34-36, in denen es um die Überprüfung einer regelmäßigen Fortbildung für die Rechtsberater seitens des BMI geht, lautet die Antwort „Die Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres“. Da asyl- und fremdengesetzliche Bestimmungen die Fortbildung als bindende Auflage bei der Vergabe der Rechtsberatung vorsehen und das BMI hier als Auftraggeber fungiert, ist die Zuständigkeit gegeben:

Wie überprüfen Sie als Auftraggeber und für die Rechtsberatung gesetzlich zuständige Behörde, ob die im Rahmen der Rechtsberatung beauftragten juristischen Personen die regelmäßige Fortbildung ihrer Rechtsberater gewährleisten? (Bitte um Bekanntgabe von Beispielen, wie VMÖ und die Diakonie und Volkshilfe dies gewährleisten).

 

14) Welche Fortbildungsmaßnahmen werden von den von Ihnen beauftragten juristischen Personen durchgeführt?

 

15) Sollte die Fortbildung nicht gewährleistet sein, werden Sie einen solchen Nachweis in Zukunft einfordern?

 

16) Zu Frage 37, ob eine Evaluierung der Rechtsberatung geplant ist, hieß es „Im Rahmen von regelmäßigen Treffen wird die Zusammenarbeit erörtert und evaluiert“. Wie oft und mit welchen TeilnehmerInnen finden diese Treffen statt, anhand welcher Kriterien erfolgt die Evaluierung?

 

17) Zu Antwort auf Frage 27, wonach das BMI mit einer Kontrolle der vorgelegten Abrechnungen des Projektträgers sicherstellen will, dass VMÖ-Rechtsberatungen nicht über das Projekt „Go-Dublin“ abgerechnet werden: Liegen dem BMI die Abrechnung sowohl des Projektes Go Dublin, als auch die Abrechnungen des Projektes „die Asylberater“ und der Rechtsberatung vor dem Asylgerichtshof vollumfänglich, also inklusive der Beratungslisten mit Namen der Beratenen, Zeitpunkt der Beratung und Dauer der Beratung, vor? Wird hierbei überprüft, ob Beratungen nicht mehrfach verrechnet werden?

 

18) Falls nein: Wie können Sie trotzdem sicherstellen, dass die VMÖ Rechtsberatung nicht letztendlich über die Beratungen aus „Go-Dublin“ abgerechnet wird?