1887/J XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

betreffend Verfassungsdienst und Anfragebeantwortungen

BEGRÜNDUNG

 

In Ihrer Wortmeldung im Rahmen der Kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 843/AB am 12.06.2014 führten Sie aus, der Text und die Begründung Ihrer Weigerung, Auskunft hinsichtlich der Beschlussprotokolle der Bundestheater-Aufsichtsratssitzungen zu erteilen, stamme vom fachkundigen Personal des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt.

Zur Verdeutlichung die Transkription der fraglichen Passage aus dem Parlamentsprotokoll:

„[…] Dazu gibt es fachkundige Interpretationen, die macht mein Haus, die macht der Verfassungsdienst, und dementsprechend agiere ich auch, wenn es um die Frage von Beantwortungen von Anfragen geht. So habe ich es auch gemacht. Es hat zum Teil sehr detaillierte Anfragen gegeben, es hat zu Einzelfällen Anfragen gegeben, wo es möglich war, und es hat zur Anfrage, die eigentlich Gegenstand der heutigen Erörterung ist, auf Seite zwei eine sehr detaillierte Begründung gegeben, warum diese Fragestellung – bei der gefragt wurde, mit welchen Themen und Fragen sich der Aufsichtsrat in den Jahren 2009 bis 2013 in der Staatsoper et cetera befasst hat – zu weit geht, um das Interpellationsrecht und die Regeln im Bundestheaterorganisationsgesetz zu erfüllen. Ich habe … (Abg. Zinggl: Aber worauf fußt diese Begründung?!) – Die Begründung steht im Text, den ich als Anfragebeantwortung gemacht habe, und dieser Text und die Begründung stammen wieder vom Verfassungsdienst und von den entsprechenden fachkundigen Personen im Haus. Ich kann das jetzt vortragen, aber es würde zu lange dauern. […]“

Es interessiert uns sehr zu erfahren, welche Wege die entsprechenden Informationsflüsse in Ihrem Ministerium genommen haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)        Die schriftliche Anfrage 967/J betreffend Beschlussprotokolle der Bundestheater-Bühnengesellschaften wurde am 28.02.2014 an das damalige BMUKK übermittelt. Wann haben Sie den Auftrag gegeben, die Anfrage an den Verfassungsdienst im BKA weiterzuleiten?

2)        Was war Ihr konkreter Auftrag an den Verfassungsdienst: ein Gutachten, eine Einschätzung, eine Stellungnahme, das Ersuchen, die Anfrage zu beantworten, oder etwas ganz anderes?

3)        Welches Datum und welche Geschäftszahl trägt die Stellungnahme bzw. Einschätzung des Verfassungsdienstes betreffend die Anfrage 967/J?

4)        Mit welcher detaillierten Begründung kommt der Verfassungsdienst zu der von Ihnen vertretenen Meinung? Wir ersuchen um Übermittlung der Stellungnahme des Verfassungsdienstes.

5)        Auf welche rechtswissenschaftliche Literatur oder ähnliche Grundlagen stützt der Verfassungsdienst die Ihnen übermittelte ­Rechtsansicht zur Beantwortung der Anfrage 967/J?

6)        Welche Kommentare zum Bundes-Verfassungsgesetz, zum Bundestheaterorganisationsgesetz und zur Nationalrat-Geschäftsordnung liegen der Abfassung der Stellungnahme bzw. der Einschätzung zugrunde?

7)        Warum haben Sie in der Anfragebeantwortung weder den Verfassungsdienst noch andere eingeholte Fachexpertisen erwähnt?

8)        Welche juristischen Grundlagen veranlassen Sie zu der Interpretation, dass „sich die Interpellation auf eine bestimmte, konkretisierte Angelegenheit [zu beziehen habe], hinsichtlich derer auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrates vorliegen“?

9)        Woher stammt der Terminus „bestimmte, konkretisierte Angelegenheit“?

10)     Haben Sie bzw. hat Ihr Kabinett die Stellungnahme bzw. Einschätzung des Verfassungsdienstes inhaltlich verändert, gekürzt oder ergänzt, bevor sie als Anfragebeantwortung an den Nationalrat übermittelt wurde? Falls ja: In welche Passagen wurde eingegriffen?

11)     Ist Ihnen bekannt, dass die Öffentlichkeit über die Bundestheater-Holding Zugang zu den Protokollen erhalten hat, während Sie dem Parlament die Übermittlung der verlangten Beschlussprotokolle verweigert haben?

12)     Halten Sie es für richtig, dass Medien Zugang zu den Protokollen erhalten, dem Parlament hingegen dieser Zugang verwehrt wird?

13)     Wie verhält sich eine solche Praxis im Zusammenhang mit der Transparenz in Sachen Bundestheater, die Sie gegenüber dem Parlament stets betont haben?