1888/J XXV. GP

Eingelangt am 01.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Familienbeihilfe für Studierende, die das 24. beziehungsweise das 25. Lebensjahr vollendet haben

Momentan ist es möglich, dass Studierende, obwohl sie ihren Ausbildungsweg in der vorgegeben Zeit absolvieren haben, gegen Ende ihres Studiums keine Familienbeihilfe mehr bekommen. Das betrifft vor allem AbsolventInnen von fünfjährigen Schulformen. Dieses Problem verschärft sich bei Personen, die in der Schule ein Jahr wiederholt haben und/oder die vorgesehenen Toleranzsemester in Anspruch nehmen.

Folgendes Fallbeispiel veranschaulicht die Problematik:

       geboren 3. Oktober 1989

       4 Jahre Volksschule

       4 Jahre Hauptschule

       5 Jahre HTL (Matura mit Auszeichnung)

       Zivildienst

       Studium der Technischen Physik in 10 Semestern

       Bekommt die letzten 2 Semester keine Familienbeihilfe

Ein ungünstiges Geburtsdatum sowie die Wahl einer fünfjährigen Mittelschule benachteiligen den Studenten in nicht nachvollziehbarer Weise. Zwar gibt es die Möglichkeit Familienbeihilfe bis zum Ende des 25. statt bis zum Ende des 24. Lebensjahres zu bekommen (Zivildienst, Studium mit mind. 10 Semestern Dauer), doch wenn mehrere Faktoren zusammenkommen, besteht für die Betroffenen eine nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeit.

Im Hinblick auf die ohnehin schwierige Situation an vielen Universitäten und besonders die schwierige finanzielle Lage vieler Studierenden ist es notwendig Härtefälle zu vermeiden. Es ist im ureigensten Interesse der Republik möglichst vielen Menschen ein Studium zu ermöglichen - besonders jenen, die nicht von ihren Eltern unterstützt werden (können).

Im Zuge der Umstellung auf Bachelor und Masterstudien kam es zu weiteren Verschlechterungen für die Studierenden. So ist eine Verlängerung der Familienbeihilfe nicht möglich für StudentInnen eines Bachelorstudienganges, auch wenn sie im Anschluss ein Masterstudium machen, da dies als getrenntes Studium betrachtet wird. Diese Verlängerung ist nur möglich für Studierende, die ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern absolvieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Familien und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Studierende sind davon betroffen, dass sie obwohl sie in Mindeststudiendauer studieren, ab dem 25. beziehungsweise 26. Lebensjahr keine Familienbeihilfe mehr bekommen?

 

2.    Welche Kosten würden entstehen, wenn man diesen bis zum Ende des 25. beziehungsweise des 26. Lebensjahres Familienbeihilfe ausbezahlen würde?

 

3.    Wie viele Studierende sind davon betroffen, dass sie obwohl sie innerhalb des Toleranzzeitraums studieren, ab dem 25. beziehungsweise 26. Lebensjahr keine Familienbeihilfe mehr bekommen?

 

4.    Welche Kosten würden entstehen, wenn man diesen bis Ende des 25. beziehungsweise des 26. Lebensjahres Familienbeihilfe auszahlen würde?

 

5.    Wie viele Studierende im 25. bzw. 26. Lebensjahr, die ein Masterstudium absolvieren, bekommen momentan keine Familienbeihilfe?

 

6.    Welche Kosten würden entstehen, würde man diese Familienbeihilfe ausbezahlen?

 

7.    Gibt es Pläne die vorsehen, dass in Zukunft von allen Studierenden, die in Mindeststudiendauer studieren die Familienbeihilfe beansprucht werden kann?

 

8.    Wenn ja, welche?

 

9.    Wenn nein, warum nicht?

 

10.  Gibt es Pläne die vorsehen, dass in Zukunft von allen Studierenden, die in der Toleranzzeit studieren die Familienbeihilfe beansprucht werden kann?

 

11.  Wenn ja, welche?

 

12.  Wenn nein, warum nicht?

 

13.  Gibt es Pläne die vorsehen, dass in Zukunft auch Studierende eines Masterstudienganges die Möglichkeit haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Familienbeihilfe zu beziehen?

 

14.  Wenn ja, welche?

 

15.  Wenn nein, warum nicht?