1890/J XXV. GP

Eingelangt am 02.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend "mehrfache Krankenversicherungen"

 

Die wirtschaftlichen Abläufe, in denen wir arbeiten, werden immer komplexer und vor allem individueller, ebenso die Beschäftigungsverhältnisse, die damit verbunden sind. Die Zahl jener, die nicht ausschließlich selbstständig bzw. unselbstständigbeschäftigt ist, steigt zunehmend. Die Politik hat es bisher aber nicht geschafft, auf diese Entwicklungen einzugehen. Aus diesem Grund wird dieser Personenkreis im Sozialversicherungsrecht stetig mehrfach belastet.

Liegt nämlich tatsächlich einerseits eine unselbstständige und andererseits noch eine selbstständige Tätigkeit vor, so müssen an die jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger getrennt Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Ein Zusammenlegen der Sozialversicherungsträger würde dieses Problem von alleine lösen, da dadurch nur noch das Gesamteinkommen des Erwerbstätigen, egal ob aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, für einen einzigen Sozialversicherungsträger relevant wäre.

Die Regierungsparteien scheinen allerdings kein Interesse daran zu haben, diesen wichtigen Schritt zu gehen und die Vielzahl an Sozialversicherungsträgern zu reduzieren. Dennoch ist es unumgänglich, die ungerechte Ungleichbehandlung der oben beschriebenen Erwerbstätigkeitsverhältnisse, die sich aus der österreichischen Sozialversicherungskonstruktion ergeben, zu verbessern.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele unselbstständig beschäftigte Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2013 mehrfach Krankenversicherungsbeiträge an (unterschiedliche) Sozialversicherungsträger bezahlen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit selbstständig tätig waren oder gleichzeitig eine Alterspension bezogen (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?


2.    Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese mehrfach bezahlten Krankenversicherungsbeiträge dieser unselbstständig beschäftigten Personen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit selbstständig tätig waren oder gleichzeitig eine Alterspension bezogen (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

3.    In welchem Ausmaß wurden so entrichtete Krankenversicherungsbeiträge der Versicherten erstattet (§ 70a ASVG, § 33c BSVG, § 36 GSVG oder § 24b BKUVG)? In welchem Ausmaß wären Krankenversicherungsbeiträge erstattungsfähig gewesen, ohne dass die Erstattung beantragt wurde?

4.    Wie viele selbstständig tätige Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2013 mehrfach Krankenversicherungsbeiträge an unterschiedliche Sozialversicherungsträger bezahlen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit unselbstständig beschäftigt waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

5.    Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese mehrfach bezahlten Krankenversicherungsbeiträge dieser selbstständig tätigen Personen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit unselbstständig beschäftigt waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

6.    In welchem Ausmaß wurden so entrichtete Krankenversicherungsbeiträge den Versicherten erstattet (§ 70a ASVG, § 33c BSVG, § 36 GSVG oder § 24b BKUVG)? In welchem Ausmaß wären Krankenversicherungsbeiträge erstattungsfähig gewesen, ohne dass die Erstattung beantragt wurde?