1893/J XXV. GP

Eingelangt am 03.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Dauer-Warteschleife bei fremdenpolizeilichen Verfahren

BEGRÜNDUNG

 

Viele BürgerInnen, die derzeit in einem Niederlassungsverfahren oder auch Staatsbürgerschaftsverfahren sind sehen sich mit oft zwölf Monate übersteigenden Wartezeiten konfrontiert. Dies dürfte nicht unwesentlich an den überlangen Wartezeiten, die sich bei fremdenpolizeilichen Abfragen ergeben, zurückzuführen sein. Diese Abfragen werden routinemäßig zB in Staatsbürgerschaftsverfahren oder auch bei Erteilung von Aufenthaltstiteln (zB beim Familiennachzug von EhegattInnen) verlangt. Die lange Wartezeit führt allerdings immer wieder zu großen bürokratischen Hürden, wie zB das die Gültigkeit anderer Dokumente bzw. Bescheinigungen in der Zwischenzeit abläuft und diese nochmals eingeholt und bei den Behörden eingereicht werden müssen (was wiederum zusätzlichen Kostenaufwand verursacht). Da es sich dabei eigentlich um standardisierte Abfragen und Vorgänge handelt, wäre zu klären, weshalb diese fremdenpolizeilichen Zwischenschritte solche Verzögerungen hervorrufen.

 

Fragen könnten lauten:

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche organisatorischen bzw. verfahrenstechnischen Änderungen im Bereich der fremdenpolizeilichen Verfahren gab es aufgrund der Schaffung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl?

 

2)    Hat sich im Bereich der fremdenpolizeilichen Abfrage verfahrenstechnisch bzw. von der Zuständigkeit her etwas geändert? Falls ja, was genau?


3)    Falls nein, woraus ergibt sich dann die derzeit lange Wartezeit (oftmals mehrere Monate) bei fremdenpolizeilichen Abfragen in Niederlassungsfällen?

 

4)    Wie genau werden Sie diese überlange Wartezeit, die oft zu erheblichen Verfahrensverzögerungen und Belastungen der AntragstellerInnen führt, eindämmen?  

 

5)    Oft kommt es aufgrund der überlangen Wartezeiten in Niederlassungsfällen zu einem Wechsel der zuständigen BeamtInnen, was wiederum Verzögerungen (viele Sachen müssen nochmals geklärt bzw. besprochen werden) verursacht. Was werden Sie tun, um diese Situation in Zukunft zu verbessern?

 

6)    Werden die BeamtInnen, die in Niederlassungsverfahren oder fremdenpolizeilichen Verfahren eingesetzt werden, interkulturell geschult? Falls ja, wie genau und in welchem Ausmaß? Falls nein, weshalb nicht?

 

7)    Wie viel kostet eine fremdenpolizeiliche Abfrage im Staatsbürgerschaftsverfahren, wieviel in einem Niederlassungsverfahren? Sind hierfür dieselben Einheiten der Fremdenpolizei zuständig?

 

8)    Welche Informationen muss die Fremdenpolizei auf welche Art und Weise für diese Abfragen einholen (Computerdatenbank, spezielle Daten, Strafregister?)

 

9)    Wie lange dauerte vor dem 1.1.2014 eine fremdenpolizeiliche Abfrage im Durchschnitt, wie lange dauert sie derzeit im Durchschnitt?

 

10) Werden jene Behörden, die auf die Ergebnisse der fremdenpolizeilichen Abfrage warten, über den Stand der Abfrage (Verzögerungen etc.) informiert?

 

11) Wie oft überschreiten die fremdenpolizeilichen Verfahren in Niederlassungsverfahren, wie oft in Staatsbürgerschaftsverfahren die gesetzlich vorgesehene Maximaldauer von 6 Monaten (§73 AVG)?

 

12) Wie genau funktioniert die Zusammenarbeit bei fremdenpolizeilichen Abfragen zwischen MA 35 und der zuständigen Fremdenpolizeibehörde seit 1.1.2014? Woraus ergeben sich die langen Wartezeiten?