1897/J XXV. GP

Eingelangt am 04.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Fortführungsanträge im Strafverfahren

BEGRÜNDUNG

 

Gemäß § 195 StPO hat ein Opfer einer Straftat die Möglichkeit bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft einen Fortführungsantrag zu stellen. Das Gericht entscheidet über den Antrag.

Im Budgetbegleitgesetz 2010 wurden die Rahmenbedingungen für die Stellung eines Antrags auf Fortführung durch das Opfer einer Straftat insofern geändert, als im Fall der Zurück- oder Abweisung ein Pauschalkostenbeitrag von 90 Euro zu bezahlen ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Ermittlungsverfahren wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 nach den §§ 190 bis 192 StPO beendet?

2)    Wie viele Fortführungsanträge gemäß § 195 StPO wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 gestellt?

3)    Wie viele dieser Fortführungsanträge haben die StA gem § 195 (3) StPO gegliedert nach Jahren aufgegriffen und das Verfahren von sich aus fortgesetzt?

4)    Wie viele dieser Fortführungsanträge haben die Gerichte gegliedert nach Jahren zurückgewiesen?

5)    Wie viele dieser Fortführungsanträge haben die Gerichte gegliedert nach Jahren abgewiesen?

6)    Wie vielen dieser Fortführungsanträge haben die Gerichte gegliedert nach Jahren stattgegeben?

7)    Wie viele Fortführungsanträge hat der Rechtsschutzbeauftragte nach § 195 Abs. 2a StPO in den Jahren 2011, 2012 und 2013 gestellt?

8)    Wie wurden diese Fortführungsanträge (Frage 7) durch die Gerichte jeweils erledigt?