1902/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliches Grenzgängeraufkommen im Verhältnis zur Schweiz II

BEGRÜNDUNG

 

Im Kalenderjahr 2007 wurde die "Grenzgängerbestimmung" im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeändert. Bis zum 31.12.2005 hatte die Schweiz grundsätzlich nur ein Quellenbesteuerungsrecht in Höhe von 3 Prozent der an die Grenzgänger ausbezahlten Bruttolöhne.

Mit der rückwirkenden Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (grundsätzliches Inkrafttreten war der 1. Jänner 2006) erhielt die Schweiz das volle Besteuerungsrecht der an die "Grenzpendler" ausbezahlten Löhne. Dafür konnte die Republik Österreich unter Anrechnung der schweizerischen Steuer alle in der Schweiz tätigen und in Österreich ansässigen Auspendler besteuern.

Mit Wirkung ab 01.01.2014 hat die Eidgenössische Schweiz den Quellensteuertarif abgeändert. Die meisten verheirateten Grenzgänger müssen nunmehr die Quellensteuer nach dem Tarif C abführen, welcher wesentlich höher ist, als der bis 31.12.2013 anzuwendende Tarif B. Die in Österreich anzurechnende Schweizer Quellensteuer wird daher wesentlich ansteigen und das Steueraufkommen der Republik Österreich dementsprechend schmälern.

Die in der Anfragebeantwortung des BMF vom 04.06.2014 (GZ: BMF-310205/0089-I/4/2014) enthaltenen Antworten und Zahlen stehen im Widerspruch zu bisher vom BMF erteilten Auskünften (vgl. Anfragebeantwortung des BMF vom 24. Juli 2009 (GZ. BMF-310205/0117-I4/2009) und zu Statistiken des Bundesamtes für Statistik (vgl. www.bfs.admin.ch).

Im Kalenderjahr 2006 wurde der Nationalrat darüber informiert, dass die in die Schweiz auspendelnden Grenzgänger ein Steueraufkommen in Höhe von rd. EURO 80 Mio erwirtschaften. Die Notwendigkeit des Abschlusses einen neuen Abkommens wurde insbesondere damit begründet, dass ansonsten ein Aufkommensverlust in Höhe von EURO 80 Mio drohen würde (vgl. 1388 der Beilagen XXII. GP – Staatsvertrag – Materialien, S. 1 und die Erläuterungen zu Art.. III auf Seite 2 – 3).

Wenig später als der Nationalrat und der Bundesrat die Zustimmung zum Abschuss des neuen Abkommens erteilt hatten, teilte das BMF in den Erläuterungen zum Abkommenstext mit, dass das Steueraufkommen der in die Schweiz auspendelnden Grenzgänger  rd. 40 Millionen EURO pro Jahr betragen würde (vgl.  Vorblatt zu den Erläuterungen). Das kolportierte Steueraufkommen hat sich innerhalb von wenigen Monaten von 80 Millionen EURO auf 40 Millionen EURO vermindert. Sowohl die in die Schweiz auspendelnden Grenzgänger als auch die nach Liechtenstein auspendelnden Grenzgänger erzielen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in Schweizer Franken. Das BMF hatte in den Gesetzesmaterialien offensichtlich zunächst  das Steueraufkommen der in die Schweiz  und der nach Liechtenstein auspendelnden Grenzgänger ermittelt und ist auf diese Art und Weise auf ein gesamtes Steueraufkommen in Höhe von EURO 80 Millionen gekommen. Diesen Irrtum dürfte das BMF in weiterer Folge nachdem der Nationalrat und der Bundesrat das neue Abkommen genehmigt hatten, bemerkt haben und korrigierte das Steueraufkommen der in die Schweiz auspendelnden Grenzgänger in den Abkommenserläuterungen nunmehr richtig mit EURO 40 Millionen.

Das BMF hat in der Anfragebeantwortung vom 24. Juli 2009 (vgl. Anfragebeantwortung des BMF vom 24. Juli 2009 (GZ. BMF-310205/0117-I4/2009)  mitgeteilt, dass das Steueraufkommen der in die Schweiz auspendelnden Grenzgänger im Kalenderjahr 2004 rd. 41,3 Mio. EURO, im Kalenderjahr 2005 rd. 38,1 Mio EURO und im Kalenderjahr 2006 rd.20,4 Mio EURO betragen habe. Mit gleichem Schreiben teilte das BMF auch mit, dass rd. 6.000 in die Schweiz auspendelnde Grenzgänger Grenzgänger steuerlich erfasst seien.

 In der nun neu vorliegenden Anfragebeantwortung   teilt das BMF mit, dass im Kalenderjahr 2007 rd. 13.200 in Österreich ansässige Personen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in Schweizer Franken erzielt haben und dass das daraus resultierende Steueraufkommen im Kalenderjahr 2007 rd. 52 Mio EURO betragen habe.

Da nicht anzunehmen ist, dass sich die Anzahl der in der Schweiz beschäftigten Grenzgänger vom Kalenderjahr 2006 auf das Kalenderjahr 2007 von rd. 6.000 auf 13.200 Grenzgänger mehr als verdoppelt hat, gehen wir davon aus, dass die in der aktuellen Anfragebeantwortung des BMF vom 04.06.2014 erteilten Auskünfte sich irrtümlicherweise wieder auf die in die Schweiz und nach Liechtenstein auspendelnden Grenzgänger beziehen.

Darauf lässt auch die Formulierung in der Anfragebeantwortung vom 04.06.2014 schließen (Beilage5: …“Einkünfte in Schweizer Franken bezogen haben“..). Sowohl die in die Schweiz als auch die nach Liechtenstein auspendelnden Grenzgänger erzielen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in Schweizer Franken.


Laut Mitteilung des (Schweizer) Bundesamts für Statistik wurden im Zeitraum vom 2006 bis 2014 in der Schweiz die folgende Anzahl der in Österreich ansässigen Grenzgänger beschäftigt (vgl. www.bfs.admin.ch):

2006: 6796; 2007: 7.059, 2008: 7.200; 2009: 7.080; 2010: 7.414; 2011: 8.128; 2012: 8.126; 2013: 8.085. Auch diese Zahlen weichen wesentlich von den in der Anfragebeantwortung vom 04.06.2014 erteilten Auskünften ab.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele in Österreich ansässige Personen waren (getrennt nach Kalenderjahren) in den Kalenderjahren 2004 bis 2012 bei einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen beschäftigt und erzielten Einkünfte iSd Art 15 DBA Österreich/Schweiz (BGBl 1975/64 Ida BGBl III 2012/169)?

 

2.    Wie hoch war das Steueraufkommen, welches die Republik Österreich von den unter die Ziffer 1 (Beschäftigungsstaat Schweiz) fallenden Personen im Zeitraum 2004 bis 2012, getrennt nach Kalenderjahren, erhalten hat?

 

3.    Wie hoch war bei den unter Ziffer 1 fallenden Personen in den Kalenderjahren 2004 und 2005 (getrennt nach Kalenderjahren)  die in der Schweiz entrichtete und aufgrund des DBA Österreich Schweiz gem Art 15 iVm Art 23 (idF BGBl 1975/64 idF BGBl 2001/2004) anzurechnende Quellensteuer. Wie hoch war bei den unter Ziffer 1 fallenden Personen in den Kalenderjahren 2006 bis 2012 (getrennt nach Kalenderjahren) die gem Art 15 iVm Art 23 DBA AT/CH anzurechnende Quellensteuer gemäß dem Formular L17 (Kennziffer 358)?

 

4.    Wie viele in Österreich ansässige Personen waren (getrennt nach Kalenderjahren) in den Kalenderjahren 2004 bis 2012 bei einem im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Unternehmen beschäftigt und erzielten Einkünfte iSd Art 15 Abs 4 DBA Österreich Liechtenstein (BGBL 1971/24 idF BGBl III 2013/302)

 

5.    Wie hoch war das Steueraufkommen, welches die Republik Österreich von den unter Z 4 (Beschäftigungsstaat Liechtenstein) fallenden Personen getrennt nach Kalenderjahren im Zeitraum 2004 bis 2012 erhielt?

 

6.    Wie hoch war bei den unter Ziffer 4 fallenden Personen in den Kalenderjahren 2004 bis 2012 (getrennt nach Kalenderjahren) die aufgrund des DBA Österreich/Liechtenstein in Liechtenstein entrichtete und in Österreich anzurechnende Quellensteuer?

 

7.    Wie viele in Österreich ansässige Personen waren getrennt nach Kalenderjahr in den Kalenderjahren 2007 bis 2012 bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen beschäftigt und erzielten Einkünfte iSd Artikel 15 Abs 6 DBA Österreich/Deutschland.

 

8.    Welches Steueraufkommen erhielt die Republik Österreich von den unter Z 7 (Beschäftigungsstaat Deutschland) fallenden Personen getrennt nach Kalenderjahren im Zeitraum 2007 bis 2012?

 

9.    Von wie vielen Abgabenpflichtigen wurde in den Kalenderjahren 2008 bis 2012 (getrennt nach Kalenderjahren) zusammen mit der Steuererklärung ein Formular L 17 eingereicht. Wie viele davon entfielen auf einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz, Deutschland und auf Liechtenstein?

 

10. Wie hoch schätzt das BMF den  durch die Abänderung des Artikel 15 DBA Österreich/Schweiz im Jahre 2007 (BGBL III 2007/22) eingetreten steuerlichen Aufkommensverlust ein, wenn man berücksichtigt, dass sich die steuerliche Bemessungsgrundlage seit dem Kalenderjahr 2007 alleine aufgrund der Kursschwankungen des Schweizer Franken  um etwas mehr als 30 Prozent erhöht hat und sich laut Mitteilung des Bundesamtes für Statistik sich auch die Anzahl der Grenzgänger wesentlich erhöht hat (2007: 7.059, 2012: 8126).?