1946/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Christian Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Kaderunterbringung bei Fortbildungen

 

 

 

Kurse und Fortbildungen sind wichtige Maßnahmen zur Weiterbildung der Soldaten des Österreichischen Bundesheeres. Bekannterweise dauern diese meist über mehrere Wochen und finden in Einrichtungen des gesamten Bundesgebietes statt. Dies bringt es mit sich, dass Soldaten im Rahmen derartiger Aus- und Weiterbildungen oft nicht in ihrer Stammkaserne bzw. in ihrem privaten Heim untergebracht werden können. Dementsprechend obliegt es dem Bundesheer, Unterkünfte zu organisieren und für diese aufzukommen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

 

                                                      Anfrage

 

 

1.    Erfolgt die Unterbringung von sich auf Aus- und Fortbildung befindlichen Angehörigen des Bundesheeres ausschließlich in militärischen Einrichtungen?

 

2.    Wenn nein, warum nicht?

 

 

3.    Fallen Kosten für die eventuelle Unterbringung von oben beschriebenen Soldaten in außermilitärischen Einrichtungen an?

 

4.    Wenn ja, in welcher Höhe?