1947/J XXV. GP
Eingelangt am 08.07.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Weiterbau des Semmering-Basistunnels
Laut einem Bericht des „ORF-Steiermark“ wurde der Weiterbau des Semmeringtunnels seitens des Verkehrsministeriums genehmigt. Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte sei ein neuer Genehmigungsbescheid erteilt worden.
„Am Dienstag den 24.06.2014, wurde die neue Baugenehmigung für den Semmering-Basistunnel veröffentlicht. Damit liegen nun seitens des Verkehrsministeriums die Bescheide vor, um das Projekt fortzusetzen. Inzwischen wurden weitere Lärmmessungen durchgeführt und das Umweltverträglichkeitsgutachten wurde ergänzt. Zudem wurden von den ÖBB teilweise neue, dem Eisenbahngesetz entsprechende Sachverständige beauftragt. Der vorliegende Bescheid enthält laut Ministerium keine neuen Auflagen. Die ÖBB werden den 182 Seiten umfassenden Bescheid in den nächsten Wochen eingehend prüfen. Welche Auswirkungen in Summe auf das Projekt entstehen, wird gerade analysiert.“ (http://steiermark.orf.at/news/stories/2654297/)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Um welche konkreten Verfahrensschritte handelte es sich in diesem Fall?
2. Sind durch den Baustopp Mehrkosten entstanden?
3. Wenn ja, wie hoch sind die Mehrkosten?
4. Kann es in Zukunft wieder zu einer Aufhebung der Baugenehmigung kommen?
5. Wenn ja, warum?
6. Ist seitens Ihres Ressorts gesichert, dass man trotz dieser Verzögerungen den Bau bis 2024 fertigstellen kann?
7. Wenn nein, warum nicht?