1952/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Diskriminierung eines invaliden Trafikanten beim Life Ball in Wien

 

Wie die Tageszeitung "Kronenzeitung" berichtet hat, wurde am Abend des Wiener Life Ball, der Trafikant im Rathaus auf sehr unsensible und unverständliche Art und Weise daran gehindert, auch an dem Großereignis zu verdienen. Rechtzeitig vor dem Fest organisierte er sich eine Sondergenehmigung der Monopolverwaltung, die es ihm erlaubte, sein Geschäft von 20:00 bis 4:00 Uhr morgens offen zu halten, doch kaum hatte er sein Geschäft aufgesperrt, wurde sein Geschäft hinter Absperrgitter verbannt, nicht einmal der Zigarettenautomat war zugänglich. Damit war für den Pächter, der an einer schweren Herz-Lungen-Krankheit leidet und zu 70 Prozent Invalide ist, sein eigenes Geschäft nicht mehr betretbar, wörtlich sagt er : "...die haben mich aus meinem Geschäft gejagt..."

Die Rechtfertigung der Organisatoren fällt auch höchst merkwürdig aus, so meinte diese, dass gesamte Rathaus gehört dem Verein AIDS-Hilfe, und da der Pächter neu ist, wusste er nicht, dass in den letzten Jahren die Trafik immer geschlossen war!

 

Dass die toleranten Organisatoren meinen, das Wiener Rathaus "gehöre" einem Verein, zeigt eine eigenwillige Auffassung!

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass der Trafikant im Wiener Rathaus am Abend des Life-Ball von den Organisatoren desselben aus seinem Geschäft gejagt wurde?

2.    Sehen Sie in dieser Vorgangsweise den Tatbestand der Behindertendiskriminierung, da es sich bei diesem Trafikanten um einen vorzugsberechtigten Behinderten handelt?

3.    Wen nein, warum nicht?

4.    Welche Möglichkeit nach den einschlägigen Gesetzen hat der Trafikant im Zuge eines Schlichtungsverfahrens vor dem Bundessozialamtes bzw. der Arbeits- und Sozialgerichte?


5.    Stimmt es, dass der Ball-Veranstalter selbst bzw. ein Gastronom den Tabakwarenverkauf „organisiert hat“ und damit einem vorzugsberechtigten Behinderten in seinen Einkünften geschmälert hat?

6.    Sehen Sie in dieser Vorgangsweise den Tatbestand der Behindertendiskriminierung, da es sich bei diesem Trafikanten um einen vorzugsberechtigten Behinderten handelt?

7.    Welche Möglichkeit nach den einschlägigen Gesetzen hat der Trafikant im Zuge eines Schlichtungsverfahrens vor dem Bundessozialamtes bzw. der Arbeits- und Sozialgerichte?