1956/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Vorratsdatenspeicherung und die forensisch sichere Löschung der erhobenen Daten

Am 27. Juni hat der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Europäische Gerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung schon zuvor für rechtswidrig erklärt. Um diesen Eingriff in Freiheits-, Bürger und Menschenrechte im Rahmen des Möglichen wieder gutzumachen, ist es unbedingt erforderlich, die erhobenen Datensätze umgehend und unwiederherstellbar zu löschen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

ANFRAGE

1.     Ist durch vertragliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Telekommunikationsanbietern sichergestellt, dass im Zuge der Vorratsdatenspeicherung bereits erfasste Daten forensisch sicher und unwiederherstellbar gelöscht werden?

2.     Wie kann gewährleistet werden, dass die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten tatsächlich gelöscht werden?

3.     Wurden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung auch Daten auf Großrechnern und / oder sonstigen EDV-Geräten des BMVIT gespeichert?

4.     Wenn ja, wie kann für den Bürger nachvollziehbar gewährleistet werden, dass diese Daten tatsächlich forensisch sicher und unwiederherstellbar gelöscht werden?

5.     Wie wird die Löschung der Daten genau abgewickelt werden?

6.     Bis wann sind alle im Zuge der Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten forensisch sicher und unwiederherstellbar gelöscht?