1958/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Stellungnahme der Bundesministerin gegenüber Medien zum Ende der Vorratsdatenspeicherung

 

 

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes widerspricht die Vorratsdatenspeicherung dem Grundrecht auf Datenschutz und Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Deshalb war die umstrittene Regelung außer kraft zu setzen. Wie die „Tiroler Tageszeitung“ im Artikel „’Eingriff in die Grundrechte’ VfGH kippt Vorratsdatenspeicherung“ berichtet, äußerte sich Doris Bures dazu noch am 27. Juni 2014. Demnach sei die Vorratsdatenspeicherung „in dieser Form“ „jedenfalls  vom Tisch“.

Die EU-Vorlage, auf der die menschenrechtswidrige Methode beruhte, hatte mit dem Kampf gegen den Terrorismus argumentiert. Tatsächlich wurde im Vorjahr seitens   der Justiz insgesamt 354 mal auf im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobene Datensätze zugegriffen. Jedoch nicht ein einziges Mal im Zusammenhang mit Tatbildern, die unter terroristische Thematiken fallen. Sektionschef Christian Pilnacek argumentierte am Tag der Aufhebung gegenüber der APA, dass nun das Modell „Quick Freeze“ angedacht werden könne.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wie ist die Aussage, dass die Vorratsdatenspeicherung in dieser Form vom Tisch sei, zu interpretieren?

2.     Werden Sie sich etwa für eine abgewandelte Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen?

3.     Wenn ja, weshalb soll diese menschenrechtswidrige Methode nicht gänzlich abgeschafft bleiben, sondern adaptiert werden?

4.     Wird die Vorratsdatenspeicherung substituiert werden?

5.     Wenn ja, wie kann in diesem Fall die Wahrung der Grundrechte und der Menschenrechte garantiert werden?