1963/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend "go international" - Initiative

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Initiative „go international“ soll heimische Exportbetriebe fördern. Als wichtige Konjunkturstütze und als Absicherung von Arbeitsplätzen in Österreich soll die österreichische Exportwirtschaft, mit Fokus auf Exporte von Waren und Dienstleistungen in Überseeregionen, verstärkt werden.

Laut Aussendung
[1] soll im Vorjahr die Zahl der Exporteur_innen um 3.000 auf insgesamt 47.000 Unternehmen gestiegen sein. Im Jahr 2015 soll die 50.000 Marke übersprungen werden.

31 Millionen Euro werden für die laufende Periode der Internationalisierungsoffensive zur Verfügung gestellt, damit die „Diversifikation der Exporte in Drittstaaten forciert werden“
1, da innerhalb der Europäischen Union Wachstumsschwächen weiter prognostiziert werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Was genau bedeutet „Diversifikation der Exporte in Drittstaaten“?

2)    Welche Staaten außerhalb der Europäischen Union sind die Schwerpunktländer für die „go international“ – Offensive? Mit „Überseeländer“ sind welche genau gemeint?

3)    Welche Dienstleistungen in der Exportwirtschaft werden speziell forciert?

4)    Welche Waren in der Exportwirtschaft finden Schwerpunkte?

5)    Stehen die Nutznießer der Internationalisierungsoffensive auch in geschäftlichem Kontakt mit der Kontrollbank? Gibt es die Unterstützung durch das Ausfuhrfördergesetz und durch die Exportförderung?

6)    Weist die wirtschaftliche Initiative „go international“ für die Unternehmen Indikatoren aus, welche die Wahrung der Menschenrechte, der sozialen Rechte, den Umweltschutz und die Lebensmittelsicherheit nach österreichischen / europäischen Standards bewerten und erst nach Prüfung Unterstützung zusichern?

Wenn ja, wie sehen die Indikatoren aus? Mit Bitte um Beilegung der Regelungen und Entscheidungsgrundlagen. Wenn nein, wieso nicht? Und denken Sie daran, die Wahrung der Menschen- und soziale Rechte, Umwelt- und Klimaschutzstandards und Lebensmittelsicherheit nach europäischen Standards als Indikator klar in die Regelungen zur Unterstützung aufzunehmen?



[1] https://www.wko.at/Content.Node/iv/presse/wkoe_presse/presseaussendungen/pwk_bs_14_Mitterlehner_und_Leitl_erwarten_neue_Exportrekord.html